Versagung Der Restschuldbefreiung Wilhelm & Kollegen - Institut für ...
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§ 290 Abs. 1 InsO<br />
(1) In dem Beschluss ist die <strong>Restschuldbefreiung</strong> zu versagen, wenn dies im Schlusstermin von einem<br />
Insolvenzgläubiger beantragt worden ist.<br />
Unterrichtungsmöglichkeit des Treuhänders? Aktives Handeln<br />
<strong>Der</strong> Treuhänder in der Wohlverhaltensperiode darf die Insolvenzgläubiger von Umständen unterrichten, welche<br />
die <strong>Versagung</strong> der <strong>Restschuldbefreiung</strong> begründen können, auch wenn ihm diese Aufgabe nicht eigens<br />
übertragen worden ist.<br />
BGH Beschluss vom 01.07.2010 – IX ZV 84/09; Vorinstanz LG Dresden:<br />
„<strong>Der</strong> Treuhänder hatte den Sachverhalt mit einem gleich lautenden Schreiben an alle Gläubiger mitgeteilt und<br />
bemerkt, auf Antrag eines Gläubigers sei insoweit wohl dem Schuldner die <strong>Restschuldbefreiung</strong> zu versagen (Rn.<br />
1 a.a.O.).“<br />
„Die von der Rechtsbeschwerde für grundsätzlich gehaltene Frage, ob ein Treuhänder den Gläubigerin Gründe,<br />
welche die <strong>Versagung</strong> der <strong>Restschuldbefreiung</strong> rechtfertigen können, unmittelbar mitteilen darf, ist für die<br />
Wohlverhaltensperiode zweifelsfrei zu bejahen. Dies zeigt bereits die Regelung in § 292 Abs. 2 InsO (Rn. 3<br />
a.a.O.).“<br />
„Ob diese Frage für das Insolvenzverfahren anders zu beurteilen ist, bedarf hier keiner Entscheidung. Die von der<br />
Rechtsbeschwerde in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen der Amtsgerichte Hamburg (ZInsO<br />
2004, 1324) und Memmingen (Rpfleger 2006, 667) betreffen insofern Sonderfälle, als dort Verstöße gegen § 45<br />
Abs. 1 Nr. 3 und § 43 a Abs. 4 BRAO angenommen wurden (Rn. 4 a.a.O.).“<br />
RA/ FA InsR Jens <strong>Wilhelm</strong> V, Hannover<br />
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