Versagung Der Restschuldbefreiung Wilhelm & Kollegen - Institut für ...
Versagung Der Restschuldbefreiung Wilhelm & Kollegen - Institut für ...
Versagung Der Restschuldbefreiung Wilhelm & Kollegen - Institut für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Geplante Reform zur<br />
Verbraucherinsolvenz<br />
§ 290 I InsO<br />
(1) Die <strong>Restschuldbefreiung</strong> ist durch Beschluss zu versagen, wenn dies vom einem Insolvenzgläubiger<br />
spätestens im Schlusstermin beantragt worden ist und wenn<br />
1. der Schuldner in den letzten 5 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach<br />
diesem Antrag wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig zu einer Geldstrafe von<br />
mindestens 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten verurteilt worden ist.<br />
1. a) der Schuldner in den letzten 5 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder<br />
nach diesem Antrag wegen einer zum Nachteil des antragstellenden Insolvenzgläubigers begangenen<br />
Straftat rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von<br />
mindestens 3 Monaten verurteilt worden ist, sofern der der Verurteilung zugrunde liegende Straftatbestand<br />
dem Schutz des Eigentums oder des Vermögens zu dienen bestimmt ist.<br />
2.der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder<br />
nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben<br />
über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um eine Kredit zu erhalten, Leistungen aus<br />
öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,<br />
3.dem Schuldner in den letzten 10 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder<br />
nach diesem Antrag <strong>Restschuldbefreiung</strong> erteilt oder wenn ihm die <strong>Restschuldbefreiung</strong> in den letzten 5<br />
Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag nach § 296 oder<br />
§ 297 versagt worden ist,<br />
RA/ FA InsR Jens <strong>Wilhelm</strong> V, Hannover<br />
©