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Jahresbericht 2006 - EOI

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JAHRESBERICHT <strong>2006</strong><br />

ENTSCHEIDUNGEN IM ANSCHLUSS AN EINE UNTERSUCHUNG<br />

solche Kontakte beurteilen könne. In einem Empfehlungsentwurf forderte der Bürgerbeauragte<br />

die Kommission auf, die Vertragsverletzungsbeschwerde des Beschwerdeführers sorgfältig und<br />

ohne ungebührliche Verzögerung zu bearbeiten.<br />

In ihrer begründeten Stellungnahme führte die Kommission aus, bei Beschwerden in Bezug auf<br />

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sportween handle es sich um „politisch höchst sensible<br />

und umstriene Angelegenheiten“. Das Thema sei im Rahmen von vier internen Sitzungen über<br />

Vertragsverletzungsfälle behandelt worden. Eine Entscheidung zur Einleitung eines Vertragsverlet<br />

zungsverfahrens erfordere jedoch die die Zustimmung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder<br />

und eine solche sei bisher noch nicht ergangen.<br />

Der Bürgerbeauragte begrüßte die Oenheit der begründeten Stellungnahme der Kommission.<br />

Dennoch vertrat er die Ansicht, diese Erwägungen entbänden die Kommission nicht von ihrer<br />

Pflicht, solche Beschwerden ordnungsgemäß zu bearbeiten.<br />

Der Bürgerbeauragte stellte fest, er sei sich zwar der Tatsache bewusst, dass die Kommission im<br />

Vertragsverletzungsverfahren über ein Ermessen verfüge, jedoch beträfe der vorliegende Fall die<br />

Verwaltungsphase dieses Verfahrens. Er war der Auassung, dass die Kommission nicht berechtigt<br />

sei, ihre Entscheidung über eine ihr vorliegende Vertragsverletzungsbeschwerde auf unbestimmte<br />

Zeit hinauszuzögern, weil sie nicht in der Lage sei, zu einer politischen Einigung über das weitere<br />

Vorgehen zu kommen. Der Bürgerbeauragte befand, dass dies eine wichtige Grundsatzfrage<br />

darstelle. Daher trug er seine Empfehlung in einem Sonderbericht an das Europäische Parlament<br />

erneut vor.<br />

Anschließend teilte die Kommission dem Bürgerbeauragten mit, sie habe inzwischen entschieden,<br />

ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und ein Auorderungsschreiben an Deutschland<br />

gerichtet.<br />

3.8 INITIATIVUNTERSUCHUNGEN DES BÜRGERBEAUFTRAGTEN<br />

UNTERSUCHUNG ÜBER DIE BEREITSCHAFT DER KOMMISSION, KONFLIKTE<br />

MIT AUFTRAGNEHMERN DURCH SCHLICHTUNG BEIZULEGEN<br />

Zusammenfassung der Entscheidung zur Initiativuntersuchung OI/1/<strong>2006</strong>/TN<br />

Jedes Jahr gehen beim Europäischen Bürgerbeauragten zahlreiche gegen die Kommission<br />

gerichtete Beschwerden ein, die Vertragsstreitigkeiten betreen. Diese Beschwerden werden von<br />

Einzelpersonen, kleinen und mileren Unternehmen sowie anderen Organisationen eingereicht,<br />

bei denen es sich sowohl um Auragnehmer als auch um Unterauragnehmer handelt. Der<br />

Bürgerbeauragte leitete eine Initiativuntersuchung ein, in der er die Kommission um die Prüfung<br />

der Möglichkeit ersuchte, häufiger auf Schlichtungsverfahren zurückzugreifen, um Streitigkeiten<br />

im Zusammenhang mit von ihr finanzierten Aurägen beizulegen. Die Kommission hae schon<br />

früher bestätigt, dass es sich bei der Schlichtung um eine häufig schnellere, einfachere und<br />

kostengünstigere Möglichkeit der Streitschlichtung handelt.<br />

Im Rahmen der Untersuchung sagte die Kommission zu, sich künig für die Förderung alternativer<br />

Methoden zur Beilegung von Streitigkeiten einzusetzen. Der Kommission zufolge könnte dies<br />

durch die Aufnahme einer fakultativen Schlichtungsklausel in ihre Standardbeschaungsvertr<br />

äge geschehen. Sie warnte jedoch vor Kosten, die durch Schlichtung oder andere Verfahren zur<br />

Streitbeilegung entstehen könnten. Die Kommission erklärte außerdem, dass es ihr bei Konflikten<br />

zwischen ihren Auragnehmern und deren Unterauragnehmern nicht möglich sei, diesen eine<br />

Schlichtung vorzuschreiben.<br />

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