Jahresbericht 2006 - EOI
Jahresbericht 2006 - EOI
Jahresbericht 2006 - EOI
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
JAHRESBERICHT <strong>2006</strong><br />
ENTSCHEIDUNGEN IM ANSCHLUSS AN EINE UNTERSUCHUNG<br />
solche Kontakte beurteilen könne. In einem Empfehlungsentwurf forderte der Bürgerbeauragte<br />
die Kommission auf, die Vertragsverletzungsbeschwerde des Beschwerdeführers sorgfältig und<br />
ohne ungebührliche Verzögerung zu bearbeiten.<br />
In ihrer begründeten Stellungnahme führte die Kommission aus, bei Beschwerden in Bezug auf<br />
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sportween handle es sich um „politisch höchst sensible<br />
und umstriene Angelegenheiten“. Das Thema sei im Rahmen von vier internen Sitzungen über<br />
Vertragsverletzungsfälle behandelt worden. Eine Entscheidung zur Einleitung eines Vertragsverlet<br />
zungsverfahrens erfordere jedoch die die Zustimmung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder<br />
und eine solche sei bisher noch nicht ergangen.<br />
Der Bürgerbeauragte begrüßte die Oenheit der begründeten Stellungnahme der Kommission.<br />
Dennoch vertrat er die Ansicht, diese Erwägungen entbänden die Kommission nicht von ihrer<br />
Pflicht, solche Beschwerden ordnungsgemäß zu bearbeiten.<br />
Der Bürgerbeauragte stellte fest, er sei sich zwar der Tatsache bewusst, dass die Kommission im<br />
Vertragsverletzungsverfahren über ein Ermessen verfüge, jedoch beträfe der vorliegende Fall die<br />
Verwaltungsphase dieses Verfahrens. Er war der Auassung, dass die Kommission nicht berechtigt<br />
sei, ihre Entscheidung über eine ihr vorliegende Vertragsverletzungsbeschwerde auf unbestimmte<br />
Zeit hinauszuzögern, weil sie nicht in der Lage sei, zu einer politischen Einigung über das weitere<br />
Vorgehen zu kommen. Der Bürgerbeauragte befand, dass dies eine wichtige Grundsatzfrage<br />
darstelle. Daher trug er seine Empfehlung in einem Sonderbericht an das Europäische Parlament<br />
erneut vor.<br />
Anschließend teilte die Kommission dem Bürgerbeauragten mit, sie habe inzwischen entschieden,<br />
ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und ein Auorderungsschreiben an Deutschland<br />
gerichtet.<br />
3.8 INITIATIVUNTERSUCHUNGEN DES BÜRGERBEAUFTRAGTEN<br />
UNTERSUCHUNG ÜBER DIE BEREITSCHAFT DER KOMMISSION, KONFLIKTE<br />
MIT AUFTRAGNEHMERN DURCH SCHLICHTUNG BEIZULEGEN<br />
Zusammenfassung der Entscheidung zur Initiativuntersuchung OI/1/<strong>2006</strong>/TN<br />
Jedes Jahr gehen beim Europäischen Bürgerbeauragten zahlreiche gegen die Kommission<br />
gerichtete Beschwerden ein, die Vertragsstreitigkeiten betreen. Diese Beschwerden werden von<br />
Einzelpersonen, kleinen und mileren Unternehmen sowie anderen Organisationen eingereicht,<br />
bei denen es sich sowohl um Auragnehmer als auch um Unterauragnehmer handelt. Der<br />
Bürgerbeauragte leitete eine Initiativuntersuchung ein, in der er die Kommission um die Prüfung<br />
der Möglichkeit ersuchte, häufiger auf Schlichtungsverfahren zurückzugreifen, um Streitigkeiten<br />
im Zusammenhang mit von ihr finanzierten Aurägen beizulegen. Die Kommission hae schon<br />
früher bestätigt, dass es sich bei der Schlichtung um eine häufig schnellere, einfachere und<br />
kostengünstigere Möglichkeit der Streitschlichtung handelt.<br />
Im Rahmen der Untersuchung sagte die Kommission zu, sich künig für die Förderung alternativer<br />
Methoden zur Beilegung von Streitigkeiten einzusetzen. Der Kommission zufolge könnte dies<br />
durch die Aufnahme einer fakultativen Schlichtungsklausel in ihre Standardbeschaungsvertr<br />
äge geschehen. Sie warnte jedoch vor Kosten, die durch Schlichtung oder andere Verfahren zur<br />
Streitbeilegung entstehen könnten. Die Kommission erklärte außerdem, dass es ihr bei Konflikten<br />
zwischen ihren Auragnehmern und deren Unterauragnehmern nicht möglich sei, diesen eine<br />
Schlichtung vorzuschreiben.<br />
109