18.05.2014 Aufrufe

Jahresbericht 2006 - EOI

Jahresbericht 2006 - EOI

Jahresbericht 2006 - EOI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

JAHRESBERICHT <strong>2006</strong><br />

ENTSCHEIDUNGEN IM ANSCHLUSS AN EINE UNTERSUCHUNG<br />

OBERE ALTERSGRENZEN IM PRAKTIKUMSPROGRAMM<br />

Zusammenfassung der Entscheidung zur Initiativuntersuchung OI/3/<strong>2006</strong>/BB<br />

Im Januar <strong>2006</strong> leitete der Bürgerbeauragte eine Initiativuntersuchung über die Regelungen<br />

und Strategien des Europäischen Parlaments hinsichtlich der oberen Altersgrenzen in seinem<br />

Praktikumsprogramm ein. Der Bürgerbeauragte verwies (i) auf Artikel 21 der Charta der<br />

Grundrechte der Europäischen Union, in dem es heißt, dass „Diskriminierungen, insbesondere<br />

wegen … des Alters … verboten“ sind, (ii) auf die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofes,<br />

derzufolge das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters einen allgemeinen Grundsatz des<br />

Gemeinschasrechts darstellt 18 , und (iii) auf den Beschluss der Kommission über die Abschaung<br />

der oberen Altersgrenzen für Praktika, den diese im Anschluss an einen Empfehlungsentwurf des<br />

Bürgerbeauragten in der Beschwerdesache 2107/2002/PB angenommen hae.<br />

In seiner Stellungnahme erklärte das Parlament, dass es am 1. Februar <strong>2006</strong> eine neue interne<br />

Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen<br />

Parlaments (Regelung) beschlossen habe. Seit dem Inkratreten der neuen Regelung am<br />

15. Februar <strong>2006</strong> komme bei den Praktika des Parlaments keine obere Altersgrenze mehr zur<br />

Anwendung. Bis zu diesem Datum habe eine Altershöchstgrenze von 45 Jahren gegolten.<br />

Der Bürgerbeauragte kam zu dem Schluss, es seien keine weiteren Untersuchungen erforderlich,<br />

da das Parlament die Altersgrenze abgescha habe.<br />

3.9 DURCH DEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN BEARBEITETE<br />

ANFRAGEN<br />

ERMESSENSSPIELRAUM EINES MITGLIEDSTAATS IN EINER DIE<br />

LANDWIRTSCHAFT BETREFFENDEN ANGELEGENHEIT<br />

Zusammenfassung der von der irischen Bürgerbeauragten eingereichten Anfrage Q1/<strong>2006</strong>/GK<br />

Im März <strong>2006</strong> übermielte die irische Bürgerbeauragte dem Europäischen Bürgerbeauragten<br />

eine Anfrage bezüglich eines ihrer Fälle. Gegenstand der Anfrage war die Auslegung von<br />

Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen<br />

Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten<br />

Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschalicher Betriebe durch das irische Ministerium<br />

für Landwirtscha und Ernährung. Insbesondere ging es um die Frage, ob Artikel 40 Absatz 4<br />

der zuständigen nationalen Behörde einen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Seuchen<br />

einräumt, die, wenn sie den ganzen oder einen Teil des Tierbestands des Betriebsinhabers befallen,<br />

als höhere Gewalt anerkannt werden sollen.<br />

Im Zuge der Anfrage wurde die Kommission um Auskun ersucht, die im Wesentlichen erklärte,<br />

dass jede Geltendmachung höherer Gewalt von den zuständigen nationalen Behörde im Wege<br />

einer Einzelfallprüfung bewertet werden müsse.<br />

Die Kommission vertrat die Auassung, den in der Anfrage vorgelegten Informationen zufolge<br />

häen die irischen Behörden die Grenzen ihrer Bewertungsbefugnis in Anwendung von Artikel 40<br />

Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 oensichtlich nicht überschrien. Die Stellungnahme<br />

der Kommission wurde an die irische Bürgerbeauragte weitergeleitet, die dem Europäischen<br />

Bürgerbeauragten mieilte, sie sei mit dem Ergebnis der Anfrage zufrieden.<br />

18<br />

Rechtssache C-144/04, Werner Mangold/Rüdiger Helm, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 75.<br />

111

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!