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Jahresbericht 2006 - EOI

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ENTSCHEIDUNGEN IM ANSCHLUSS AN EINE UNTERSUCHUNG<br />

JAHRESBERICHT <strong>2006</strong><br />

zahlen, die für die Weiterleitung der jeweiligen Anteile an die eingeladenen Städte zuständig sei.<br />

Angesichts der übermäßigen Belastung sei dieser Beschluss bereits 2004 umgesetzt worden, obgleich<br />

die Auorderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Direktzahlung an die eingeladenen Städte<br />

vorgesehen habe. Die Kommission habe die gastgebenden Städte sowie die größten Verbände,<br />

die die Städte und Gemeinden vertreten, über die Veränderungen in Kenntnis gesetzt. Für die<br />

Kommission sei es schwierig gewesen, gleichzeitig sämtliche eingeladenen Städte zu informieren,<br />

wenngleich sie einsehe, dass dies für die Städte von Nutzen gewesen wäre. Im Zusammenhang<br />

mit dem in Rede stehenden Projekt habe sich die Kommission mit der Partnerbehörde in Halton in<br />

Verbindung gesetzt und sie an ihre Verantwortlichkeit erinnert. Nach dieser Erinnerung habe die<br />

Behörde der Beschwerdeführerin den ihr zustehenden Teil des Zuschusses überwiesen.<br />

Die Kommission bedauerte, dass die Beschwerdeführerin nicht hinreichend über das neue<br />

Zahlungssystem informiert worden sei.<br />

Die Beschwerdeführerin teilte den Dienststellen des Bürgerbeauragten mit, sie habe die Zahlung<br />

erhalten und betrachte die Beschwerde als erledigt. Sie dankte dem Bürgerbeauragten für seine<br />

Bemühungen. Der Bürgerbeauragte schloss daher den Fall ab. In einer weiteren Bemerkung fügte<br />

er jedoch hinzu, da es sich bei Antragstellern in diesem Sektor in der Regel um Einrichtungen mit<br />

relativ begrenzten finanziellen Mieln handele, würde er es als eine weitere Verbesserung der<br />

Verwaltungsstandards der Kommission betrachten, wenn die Kommission in solchen Fällen die<br />

Zahlung von Verzugszinsen in Erwägung ziehen könnte.<br />

3.2.3 Europäische Kommission und Europäische Umweltagentur<br />

RASCHE ENTSCHULDIGUNGEN FÜR FEHLER<br />

Zusammenfassung der Entscheidung zu den Beschwerden 3297/<strong>2006</strong>/BU und 3684/<strong>2006</strong>/BU<br />

In einer Antwort der Europäischen Umweltagentur (EUA) auf eine Anfrage des Beschwerdeführers<br />

wurde dieser mit einem falschen Familiennamen angesprochen. Da der Gegenstand der<br />

Anfrage nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fiel, leitete die EUA die Anfrage zur Beantwortung<br />

an die Kommission weiter. Die Kommission übermielte dem Beschwerdeführer eine<br />

Empfangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung war jedoch auf Polnisch verfasst, während die<br />

Anfrage auf Slowakisch geschrieben war.<br />

Der Beschwerdeführer wandte sich an den Bürgerbeauragten. Dessen Dienststellen setzten<br />

sich mit der EUA und der Kommission in Verbindung, um die Angelegenheit zügig zu klären<br />

und eine für den Beschwerdeführer zufrieden stellende Lösung zu finden. Die EUA und die<br />

Kommissionsdienststellen reagierten positiv und erklärten sich bereit, sich unverzüglich beim<br />

Beschwerdeführer zu entschuldigen. Darauin nahmen die Dienststellen des Bürgerbeauragten<br />

Kontakt zum Beschwerdeführer auf, der die Entschuldigungen gerne annahm.<br />

Der Bürgerbeauragte stellte fest, dass die EUA und die Kommission die Beschwerde beigelegt<br />

häen, und dankte ihnen für die gute Zusammenarbeit mit ihren Dienststellen.<br />

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