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Jahresbericht 2006 - EOI

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ZUSAMMENFASSUNG<br />

JAHRESBERICHT <strong>2006</strong><br />

EPSO habe nicht vorgebracht, dass die Bereitstellung der genannten Information eine unzumutbare<br />

administrative Belastung darstelle, und auch ansonsten keinen nachvollziehbaren Grund angeführt,<br />

warum es dem Beschwerdeführer diese Informationen vorenthielt. (674/2004/PB)<br />

• Der Bürgerbeauragte kritisierte die Kommission, weil sie der Umweltschutz-NRO Friends<br />

of the Earth die Einsicht in Dokumente verweigert hae. Die Dokumente bezogen sich auf<br />

wissenschaliche Untersuchungen zur Sicherheit von gentechnisch modifizierten (GM)<br />

Nahrungsmieln, die die Kommission bei der Welthandelsorganisation eingereicht hae. Der<br />

Bürgerbeauragte erinnerte daran, dass die Ausnahmeregelungen für die Verweigerung des<br />

öentlichen Zugangs sehr eng zu definieren und anzuwenden seien, und stellte fest, dass die<br />

einschlägigen Bestimmungen von der Kommission in diesem Fall unzulässig weit reichend<br />

ausgelegt worden seien. (582/2005/PB)<br />

Für die Organe und Einrichtungen ist es wichtig, dass sie kritischen Anmerkungen des<br />

Bürgerbeauragten nachgehen und Maßnahmen zur Lösung noch oener Probleme und zur<br />

künigen Vermeidung von Missständen ergreifen. Der Bürgerbeauragte hat für 2007 die<br />

Durchführung und Veröentlichung einer Studie zu den Folgemaßnahmen der betreenden<br />

Organe auf alle kritischen Anmerkungen des Jahres <strong>2006</strong> vorgesehen. Außerdem wird eine ähnliche<br />

Untersuchung zu den Folgemaßnahmen in 38 Fällen durchgeführt, in denen es <strong>2006</strong> zu weiteren<br />

Anmerkungen kam.<br />

In Fällen, in denen eine Folgemaßnahme des Bürgerbeauragten erforderlich scheint (wenn es dem<br />

betreenden Organ also noch möglich ist, den Missstand zu beseitigen, oder wenn der Missstand<br />

in der Verwaltungstätigkeit besonders schwerwiegend ist oder allgemeine Auswirkungen hat),<br />

unterbreitet der Bürgerbeauragte in der Regel einen Empfehlungsentwurf. Das betreende<br />

Organ muss dem Bürgerbeauragten dann binnen drei Monaten eine ausführliche Stellungnahme<br />

übermieln.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> wurden 13 Empfehlungsentwürfe unterbreitet. Darüber hinaus führten zehn<br />

Empfehlungsentwürfe aus dem Jahr 2005 zu Entscheidungen im Jahr <strong>2006</strong>. Vier Fälle wurden im<br />

Jahresverlauf dadurch abgeschlossen, dass das Organ oder die Einrichtung den entsprechenden<br />

Empfehlungsentwurf angenommen hat. Aus zwei Fällen ergab sich ein Sonderbericht an das<br />

Europäische Parlament. Neun Fälle wurden aus anderen Gründen abgeschlossen. Zum Jahresende<br />

<strong>2006</strong> wurden neun Empfehlungsentwürfe noch geprü, darunter einer aus dem Jahr 2004. Zu den<br />

<strong>2006</strong> unterbreiteten Empfehlungsentwürfen gehörten u. a. die folgenden:<br />

• Der Bürgerbeauragte forderte die Kommission nachdrücklich auf, sich so schnell wie möglich mit<br />

einer Beschwerde über die europäische Arbeitszeitrichtlinie zu befassen. Ein deutscher Arzt hae<br />

sich beschwert, Deutschland verstoße im Hinblick auf die ärztliche Tätigkeit in Krankenhäusern<br />

und die dort verbrachten Bereitschaszeiten gegen die Richtlinie. Die Kommission brachte vor,<br />

sie arbeite an einer Änderung der Richtlinie. Der Bürgerbeauragte war aber der Auassung,<br />

die Kommission sei nicht berechtigt, ihre Befassung mit der Beschwerde unter Verweis auf eine<br />

mögliche spätere Änderung der Richtlinie unbegrenzt hinauszuschieben. (3453/2005/GG)<br />

• Der Bürgerbeauragte forderte die Kommission auf, ungenaue und irreführende Informationen<br />

in Faltbläern, Plakaten und einem Videofilm über die Rechte von Fluggästen zu korrigieren.<br />

Vorangegangen waren Beschwerden zweier Lufahrt-Verbände. Sie kritisierten die von der<br />

Kommission zu den Rechten der Reisenden auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen<br />

im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen<br />

bereitgestellten Informationen. Obwohl der Bürgerbeauragte feststellte, dass nicht alle von den<br />

Beschwerdeführern erhobenen Vorwürfe gerechtfertigt waren, fand er im Informationsmaterial<br />

einige ungenaue und irreführende Angaben, und ersuchte die Kommission um deren Korrektur.<br />

(1475/2005/(IP)GG und 1476/2005/(BB)GG)<br />

Die Fristen für die ausführliche Stellungnahme der Kommission zum Empfehlungsentwurf des<br />

Bürgerbeauragten laufen in der Sache 3453/2005/GG bis zum Dezember <strong>2006</strong> und in den Sachen<br />

1475/2005/(IP)GG bzw. 1476/2005/(BB)GG bis zum März 2007. Da diese Untersuchungen bis Ende<br />

<strong>2006</strong> noch nicht abgeschlossen waren, werden sie in Kapitel 3 des Berichtes nicht aufgeführt.<br />

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