Jahresbericht 2006 - EOI
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ANHÄNGE<br />
JAHRESBERICHT <strong>2006</strong><br />
B<br />
DER HAUSHALTSPLAN DES BÜRGERBEAUFTRAGTEN<br />
Ein unabhängiger Haushaltsplan<br />
Seit dem 1. Januar 2000 51 ist der Haushaltsplan des Bürgerbeauragten ein unabhängiger Einzelplan<br />
(derzeit Einzelplan VIII-A) des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union.<br />
Struktur des Haushaltsplans<br />
Der Bürgerbeauragte legte den Haushaltsplan für das Jahr <strong>2006</strong> gemäß der neuen<br />
Haushaltsgliederung nach Tätigkeitsbereichen vor. Die neue Gliederung soll durch einen besseren<br />
Überblick über Ausgaben gleicher Art, die zuvor auf unterschiedliche Titel oder Kapitel verteilt<br />
waren, für mehr Transparenz sorgen und der Haushaltsbehörde die Kontrolle vereinfachen.<br />
Dementsprechend war der Haushaltsplan des Europäischen Bürgerbeauragten für <strong>2006</strong> in drei<br />
Titel unterteilt. Titel 1 enthält Gehälter, Vergütungen und sonstige Ausgaben für das Personal.<br />
Titel 2 deckt Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben ab. Titel 3 schließlich<br />
umfasst Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des<br />
Bürgerbeauragten.<br />
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament<br />
Um eine unnötige Doppelbesetzung von Verwaltungskräen und technischem Personal zu<br />
vermeiden, werden einige der vom Bürgerbeauragten benötigten technischen Dienstleistungen<br />
durch bzw. über das Europäische Parlament bereitgestellt. Zu diesen Bereichen, in denen der<br />
Bürgerbeauragte in unterschiedlichem Maße von den Dienststellen des Parlaments unterstützt<br />
wird, gehören:<br />
• Übersetzungs- und Dolmetschleistungen und Druck;<br />
• Anmietung von Büroräumen;<br />
• Informationstechnologie, Telekommunikation und Postabfertigung.<br />
Dank der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Bürgerbeauragten und den Europäischen<br />
Parlament waren erhebliche Einsparungen im Gemeinschashaushaltsplan möglich.<br />
Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen<br />
Bürgerbeauragten wurde durch eine Rahmenübereinkun vom 22. September 1995 eingeleitet.<br />
Zusätzliche Vereinbarungen über administrative Zusammenarbeit sowie über Zusammenarbeit im<br />
Haushalts- und Finanzbereich wurden am 12. Oktober 1995 unterzeichnet.<br />
Diese Kooperationsvereinbarungen wurden im Jahr 2005 überprü, um sie an die neuen<br />
Gegebenheiten anzupassen, die sich in den ersten zehn Jahren der Tätigkeit des Bürgerbeauragten<br />
herausgebildet haen. Am 15. März <strong>2006</strong> unterzeichneten der Parlamentspräsident, Herr Josep<br />
BORRELL FONTELLES, MdEP, und der Europäische Bürgerbeauragte eine neue Vereinbarung,<br />
die im April <strong>2006</strong> in Kra trat. Ihr Ziel ist die Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit mit dem<br />
Parlament in allen Bereichen, in denen beträchtliche Rationalisierungseekte und Einsparungen<br />
an Haushaltsmieln möglich sind. Demzufolge wird das Europäische Parlament weiterhin<br />
in zahlreichen Bereichen Leistungen für den Bürgerbeauragten erbringen, darunter im<br />
Zusammenhang mit Gebäuden, Informationstechnologie, Kommunikation, medizinischen<br />
Diensten, Aus- und Weiterbildung sowie Übersetzungs- und Dolmetschleistungen.<br />
Die neue Vereinbarung ermöglicht eine klarere Preispolitik. Die Leistungen werden künig auf<br />
der Grundlage einer fairen, transparenten und angemessenen Kostenschätzung abgerechnet.<br />
Ausgenommen hiervon sind die Kosten für Buchprüfung und Buchhaltung, für die Pauschalbeträge<br />
5<br />
Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 2673/1999 des Rates vom 13. Dezember 1999 zur Änderung der Haushaltsordnung<br />
vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaen, ABl. L 326 vom 18.12.1999, S. 1.<br />
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