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Jahresbericht 2006 - EOI

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BESCHWERDEN UND UNTERSUCHUNGEN<br />

JAHRESBERICHT <strong>2006</strong><br />

Die zweite Beschwerde betraf die Eisenbahnverbindung zwischen Canfranc in Spanien und Oloron in Frankreich.<br />

Darin wurde geltend gemacht, das Eisenbahnprojekt habe Finanzhilfen der EU erhalten. Folglich müssten die<br />

französischen Behörden die Verbindung wieder öffnen, um den freien Verkehr von Waren und Personen zwischen<br />

den beiden Regionen zu gewährleisten.<br />

Der Europäische Bürgerbeauftragte leitete die Beschwerden an die Kommission in ihrer Eigenschaft als Hüterin der<br />

Verträge weiter.<br />

Im April <strong>2006</strong> übermittelte der regionale Bürgerbeauftragte von Aragonien ergänzende Informationen, betonte, es<br />

gebe keine effizienten Bahn- oder Straßenverbindungen zwischen den beiden Ländern, und kritisierte die Haltung<br />

der französischen Behörden.<br />

Die Kommission hielt den Europäischen Bürgerbeauftragten über die Fortschritte ihrer Untersuchungen auf dem<br />

Laufenden und setzte ihn über ihre abschließende Entscheidung in Kenntnis, kein Vertragsverletzungsverfahren<br />

einzuleiten. Die Kommission erklärte, die Schließung des Somport-Tunnels sei auf ungünstige Wetterbedingungen<br />

und Bauarbeiten zurückzuführen gewesen. Frankreich habe zwar weitere Arbeiten geplant, diese würden<br />

jedoch den Lastkraftverkehr nicht unterbrechen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass keine Gefährdung<br />

der Freizügigkeit gegeben sei. Hinsichtlich der Eisenbahnverbindung zwischen Cafranc und Oloron erklärte die<br />

Kommission, die Entscheidung über deren Wiedereröffnung liege bei den zuständigen nationalen Behörden und<br />

das Projekt sei nicht von der EU finanziert worden.<br />

Der regionale Bürgerbeauftragte von Aragonien war mit der Antwort der Kommission nicht zufrieden. Der<br />

Europäische Bürgerbeauftragte unterrichtete ihn über die Voraussetzungen, unter denen in dieser Sache eine<br />

Beschwerde gegen die Kommission eingereicht werden könnte.<br />

Beschwerdesachen 483/2003/JMA und 1510/2005/BM<br />

Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsangehöriger, wollte EU-Mittel für ein Projekt zur Förderung des<br />

Meeresforellenfangs in der Umgebung von Flensburg in Norddeutschland in Anspruch nehmen. Er brachte vor,<br />

ein regionales öffentliches Wirtschaftsförderungsunternehmen habe ihm widersprüchliche Informationen über<br />

die Verfügbarkeit derartiger Mittel gegeben und sich geweigert, seinen Antrag zu bewilligen. Der Europäische<br />

Bürgerbeauftragte leitete die Beschwerde an den Petitionsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein weiter.<br />

Später teilte der Ausschuss dem Bürgerbeauftragten mit, nach Konsultierung des zuständigen Ministeriums sei<br />

man zu dem Schluss gelangt, dass der Beschwerdeführer nicht bewusst benachteiligt worden sei. Man habe ihm<br />

nun die Möglichkeit gegeben, sein Projekt einer Sachverständigengruppe vorzustellen, an der auch Vertreter der<br />

Landesregierung und der in diesem Bereich führenden Verbände und Vertriebsorganisationen beteiligt seien.<br />

Beschwerdesache 3399/2005/WP<br />

Eine italienische Staatsbürgerin reichte Beschwerde darüber ein, dass die Staatliche Sozialversicherungsanstalt<br />

Italiens ihre Ruhestandsbezüge gekürzt hatte, ohne diesen Beschluss zu begründen.<br />

Der Europäische Bürgerbeauftragte riet der Beschwerdeführerin, sich an die Bürgerbeauftragte der italienischen<br />

Region Friaul-Julisch Venetien zu wenden.<br />

Später teilte die regionale Bürgerbeauftragte dem Europäischen Bürgerbeauftragten mit, die Staatliche Sozialversicherungsanstalt<br />

habe ihren Beschluss überprüft und der Beschwerdeführerin über 20 000 EUR zuzüglich Zinsen<br />

zugesprochen.<br />

Der Europäische Bürgerbeauftragte dankte seiner regionalen Amtskollegin für ihren effizienten Einsatz.<br />

Vertraulich behandelte Beschwerde<br />

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