Jahresbericht 2006 - EOI
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JAHRESBERICHT <strong>2006</strong><br />
ENTSCHEIDUNGEN IM ANSCHLUSS AN EINE UNTERSUCHUNG<br />
3.2.4 Ausschuss der Regionen<br />
ERSTATTUNG VON REISEKOSTEN FÜR EIN VORSTELLUNGSGESPRÄCH<br />
Zusammenfassung der Entscheidung zur Beschwerde 800/<strong>2006</strong>/WP gegen den Ausschuss der<br />
Regionen<br />
Im Oktober 2005 absolvierte der Beschwerdeführer ein Vorstellungsgespräch beim Ausschuss<br />
der Regionen. Anschließend sandte er dem Ausschuss per Einschreiben die erforderlichen<br />
Unterlagen für die Erstaung seiner Reisekosten. Weil er keine Antwort erhalten hae, nahm er<br />
im Dezember 2005 Kontakt mit dem Ausschuss auf. Am 10. Januar <strong>2006</strong> teilte ihm der Ausschuss<br />
mit, er habe die erforderlichen Unterlagen nicht erhalten. Am 14. Januar <strong>2006</strong> übermielte der<br />
Beschwerdeführer dem Ausschuss Kopien der Unterlagen. Darauin wurde ihm mitgeteilt, dass<br />
die Unterlagen für die Erstaung ausreichend seien.<br />
In seiner im März <strong>2006</strong> eingereichten Beschwerde an den Bürgerbeauragten erklärte der<br />
Beschwerdeführer, er habe die Zahlung noch immer nicht erhalten und der Ausschuss habe auf<br />
seine im Februar <strong>2006</strong> übermielte Nachfrage nicht geantwortet. Er forderte die Erstaung seiner<br />
Reisekosten, die Zahlung anteiliger Zinsen wegen der Verzögerung und die Verbesserung der<br />
Verfahrensabläufe des Ausschusses bei der Erstaung.<br />
In seiner Stellungnahme erklärte der Ausschuss, er habe das Einschreiben des Beschwerdeführers<br />
nicht erhalten, habe aber entschieden, die Erstaung auf Grundlage der Kopien der Unterlagen<br />
vorzunehmen. Darüber hinaus teilte der Ausschuss mit, die Frist für die Erstaung sei auf den<br />
2. März <strong>2006</strong> festgelegt worden. Aufgrund einer internen Umstrukturierung im fraglichen Zeitraum<br />
sei die Zahlung jedoch erst am 29. April <strong>2006</strong> geleistet worden. Daher habe der Ausschuss Zinsen<br />
an den Beschwerdeführer gezahlt. Hinsichtlich der Forderung des Beschwerdeführers, dass<br />
die Verfahrensabläufe bei der Erstaung verbessert werden sollten, erklärte der Ausschuss, die<br />
Zahlungsverzögerung sei auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen gewesen und seine<br />
Verfahren bedüren keiner Revision.<br />
Der Beschwerdeführer teilte den Dienststellen des Bürgerbeauragten mit, dass er mit der<br />
Behandlung seines Falls durch den Ausschuss insofern zufrieden sei, als er die ausstehende<br />
Zahlung und eine Zinszahlung erhalten habe. Er erklärte jedoch, dass er nicht mit der Haltung<br />
des Ausschusses einverstanden sei, dass seine Verfahren nicht verbesserungsbedürig seien.<br />
Er brachte vor, der Ausschuss habe ihn nicht davon unterrichtet, dass er die für die Erstaung<br />
erforderlichen Unterlagen nicht erhalten hae. Darüber hinaus häe ihn der Ausschuss über die<br />
interne Umstrukturierung unterrichten können, die zu der Zahlungsverzögerung geführt habe.<br />
Dennoch stellte der Beschwerdeführer fest, dass der Fall abgeschlossen werden könne, und dankte<br />
dem Bürgerbeauragten für seine Unterstützung.<br />
Der Bürgerbeauragte gelangte zu der Schlussfolgerung, dass der Ausschuss die Beschwerde im<br />
Hinblick auf die Erstaung und die Zinszahlung beigelegt habe. Er stellte fest, der Beschwerdeführer<br />
habe seine Forderung nach einer Verbesserung der Verfahrensabläufe des Ausschusses bei der<br />
Erstaung zurückgenommen, und schloss den Fall ab.<br />
In einer weiteren Bemerkung brachte der Bürgerbeauragte jedoch vor, die administrativen Standards<br />
des Ausschusses könnten weiter verbessert werden, wenn der Ausschuss Zahlungsvorgänge wie<br />
jenen, der dem vorliegenden Fall zugrunde liegt, systematisch überprüfen würde, insbesondere<br />
indem er mit Antragstellern Kontakt aufnimmt, wenn bestimmte Dokumente fehlen, die für die<br />
Abwicklung der Zahlung erforderlich sind, und indem er Antragsteller über möglicherweise<br />
eintretende Verzögerungen und deren Gründe auf dem Laufenden hält.<br />
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