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Kreide-fuer-den-Wolf_Roland-Baader

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sen ausgestatteten Zentralgewalt zuzustimmen.“ 164<br />

Wichtig auch, was Nevins zur verfassungsgeben<strong>den</strong> Versammlung<br />

zu sagen hat, die am 14. Juni 1787 erstmals in Philadelphia<br />

zusammentrat: „Von <strong>den</strong> 55 erschienenen Delegierten waren 29<br />

Graduierte verschie<strong>den</strong>er Universitäten, darunter Oxford, Edinburgh<br />

und Glasgow; wogegen Washington, Franklin und andere<br />

Politiker eine bessere Bildung besaßen als sie irgendeine Universität<br />

vermitteln konnte. Und wenn die Altersspanne auch von 26 bis<br />

81 Jahren reichte, war es im ganzen doch eine Versammlung junger<br />

Männer. Der geistvolle Alexander Hamilton war erst dreißig,<br />

und der Mann, der am meisten zur Verfassung beitrug, James Madison,<br />

erst 36 Jahre alt. Im ganzen gesehen repräsentierte sie Besitz,<br />

Bildung und die tüchtige Schaffenskraft des Landes. Es war<br />

kein wilder Radikaler unter ihnen, und der Mann, der wohl am<br />

schärfsten eine extreme Volksherrschaft vertreten hätte, Jefferson,<br />

weilte in Europa. Die demagogischen Politiker verschie<strong>den</strong>er<br />

Staaten hatten glücklicherweise ihre Teilnahme verweigert. Die<br />

Versammlung wählte Washington zum Präsi<strong>den</strong>ten. Sie [...] ging<br />

von vielen, vor allem angloamerikanischen, Vorbildern aus. Ihre<br />

Mitglieder beriefen sich häufig auf die Bünde des antiken Griechenland,<br />

auf die Beispiele der Schweiz und der Niederlande; sie<br />

zitierten William Blackstone, John Locke [...] und Montesquieu;<br />

am meisten aber schauten sie auf die englische Verfassung und die<br />

Regierungsformen der Kolonien und Staaten.” 165<br />

Zur glücklichen Fügung einer außeror<strong>den</strong>tlichen persönlichen<br />

Qualität der Versammlung trat also die Notwendigkeit des permanenten<br />

Kompromisses zwischen <strong>den</strong> kleinen und bevölkerungsarmen<br />

Einzelstaaten auf der einen Seite und <strong>den</strong> großen, bevölkerungsreichen<br />

auf der anderen Seite, sowie zwischen <strong>den</strong> generellen<br />

einzelstaatlichen Interessen und dem Erfordernis einer starken<br />

bundesstaatlichen Zentralgewalt. Aus diesem Kompromiß-Gebot<br />

resultierte das ausgewogene System der checks and balances, der<br />

Beschränkungen und Gleichgewichte, die alle zur Einschränkung<br />

und Kontrolle willkürlicher und machtkonzentrischer Gewalt beitrugen<br />

und doch <strong>den</strong> Einzelstaaten-Regierungen und der Bundesregierung<br />

hinreichende Befugnisse zur Lenkung und Leitung eines<br />

geordneten Gemeinwesens beließen. Hier sei als Beispiel nur eines<br />

der sinnvollen Kompromißergebnisse aufgeführt: Ursprünglich<br />

sollte der Unions-Kongreß aus zwei Kammern bestehen, in<br />

<strong>den</strong>en die Einzelstaaten nach der jeweiligen Einwohnerzahl vertreten<br />

sein sollten. Das hätte <strong>den</strong> bevölkerungsreichen Staaten ein er-<br />

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