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Umgang mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen, deren Eltern und mit Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern geben können. Erfahrungen zeigen, dass in Konfliktfällen eine externe<br />
Beratung und Begleitung dabei helfen kann, die ebenfalls für die Institution beeinträchtigenden<br />
bis hin zu traumatisierenden Vorkommnisse aufzuarbeiten und für die Zukunft<br />
sicherzustellen, dass Fälle nicht verschleppt, verschwiegen oder unangemessen bearbeitet<br />
werden. Externe Beratung findet immer im Spannungsfeld zwischen Unterstützung und<br />
Kontrolle statt und bedarf daher eines verbindlichen konzeptionellen Rahmens.<br />
Ebene: Eltern<br />
3.9 Elternkompetenzen und Elternverantwortung<br />
Wenn sich Eltern für eine Institution entscheiden, sollten sie dazu motiviert und gestärkt<br />
werden, im Sinne des Verbraucherschutzes bei der Auswahl von Institutionen und im Entscheidungsprozess<br />
Verantwortung zu übernehmen. Sie sollten auch motiviert werden,<br />
den Schutz und die Sicherheit ihrer Kinder und Jugendlichen einzufordern und die Institutionen<br />
genauer zu überprüfen. Institutionen der Elternbildung, -beratung und -erholung<br />
übernehmen hierbei eine zentrale Funktion und müssen in dieser Hinsicht dringend gestärkt<br />
werden.<br />
Ebene: Aus- und Fortbildung<br />
3.10 Aus- und Fortbildung<br />
Studierende und Auszubildende, die für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen qualifiziert<br />
werden, sollten in der Ausbildung darin geschult werden, Gewaltphänomene zu erkennen,<br />
sie qualifiziert einordnen und Maßnahmen der Intervention planen und professionell<br />
einleiten zu können. Zudem sollen sie in die Lage versetzt werden, Methoden der<br />
Prävention anzuwenden, eigene Einstellungen und Haltungen zum Thema „Gewalt“ zu<br />
reflektieren und kooperatives Arbeiten innerhalb von Teams und in Hilfesystemen einzuüben.<br />
Auch Personen, die ehrenamtlich tätig werden wollen, sollten zu diesen Themen im<br />
Vorfeld aufgeklärt und fortgebildet werden. Dies sollte auch für ehrenamtlich tätige Jugendliche<br />
gelten, denen Jüngere anvertraut sind. In allen Bereichen, in denen Erwachsene<br />
mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollte ein Kodex hinsichtlich erwünschter und<br />
unerwünschter Verhaltensweisen und der Frage des Umgangs mit Grenzen und Grenzverletzungen<br />
entwickelt werden.<br />
Ebene: Potenziell gefährdende Personen<br />
3.11 Kinderschutzbezogene und hilfeorientierte Beratung<br />
Personen, die ihre Beziehungen zu Kindern oder Jugendlichen sexualisieren, indem sie<br />
deren Zuwendungsbedürfnisse und Abhängigkeit (meist manipulativ) ausnutzen, und Personen,<br />
die ein Risiko haben, dies zu tun, benötigen Hilfe und müssen verstärkt motiviert<br />
werden, aus dem Dunkelfeld herauszutreten. Sie benötigen die Chance, so früh wie möglich<br />
niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Spezifischer Aufmerksamkeit<br />
bedürfen auch Personen mit pädosexueller Orientierung. Auch sie benötigen leicht<br />
zugängliche Hilfeangebote, die sie dabei unterstützen, Mechanismen der Selbstregulation<br />
und Selbstkontrolle zu erlernen. Die Konfrontation und Auseinandersetzung mit den schädigenden<br />
Folgen übergriffigen Verhaltens auf betroffene Kinder und Jugendliche ist dabei<br />
ein Aspekt, um die Entwicklung von Veränderungsmotivation und der Verantwortungsübernahme<br />
zu fördern, aber allein nicht ausreichend. Jede kinderschutzbezogene Beratung<br />
von potenziell gefährdenden Personen zielt darauf ab, dass diese keine sexuelle<br />
Gewalt ausüben. Fachlich kompetentes Handeln muss sich immer am konkreten Bedarf<br />
im Einzelfall ausrichten. Fachkräfte, die in diesem Feld arbeiten, brauchen neben einer<br />
kontinuierlichen Supervision vor allem auch eine gute interdisziplinäre Vernetzung.<br />
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