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nen ggf. in einem anstehenden Gesetzgebungsverfahren erneut eingebracht werden<br />
und werden dann dort zu beraten sein.<br />
Einig war sich die Unterarbeitsgruppe, dass die Informationsrechte des Verletzten,<br />
die schon heute im Gesetz vorgesehen sind, in der Praxis gestärkt werden<br />
sollten. Es geht dabei vor allem um die Informationen, die ein Opfer nach dem<br />
Strafverfahren und der Verurteilung des Täters zu einer Freiheitsstrafe erhält, also<br />
beispielsweise Informationen über einen Hafturlaub und über Vollzugslockerungen.<br />
Gerade für Opfer sexuellen Missbrauchs kann die unvorbereitete und ungewollte<br />
Begegnung mit dem Täter, der sich wieder bzw. vorübergehend auf freiem<br />
Fuß befindet, sehr belastend sein und die Verarbeitung der Tat erheblich stören.<br />
Das Bundesministerium der Justiz hat diese Fragen mit den Landesjustizverwaltungen<br />
erörtert und darüber in der Unterarbeitsgruppe berichtet. Es hat sich<br />
gezeigt, dass Informationsanträge, die von Opfern in einem frühen Verfahrensstadium<br />
gestellt werden, in der häufig sehr viel späteren Vollstreckungsphase aus unterschiedlichen<br />
Gründen nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Teilweise<br />
kann eine fehlende Weitergabe dazu führen, dass die Informationsanträge der<br />
Vollstreckungsbehörde bzw. der Justizvollzugsanstalt nicht bekannt sind, teilweise<br />
ist nicht klargestellt, ob das Opfer Jahre nach der Tat noch Interesse an den entsprechenden<br />
Informationen hat. Die Unterarbeitsgruppe schlägt vor, durch eine<br />
kurzfristig zu bewerkstelligende Änderung der Richtlinien über das Strafverfahren<br />
und das Bußgeldverfahren vorzusehen, dass das Opfer nach Urteilsverkündung<br />
gefragt wird, ob ein Informationsinteresse auch für die Zeit nach Abschluss<br />
des Strafverfahrens (fort-)besteht. Auf diese Weise könnte das jeweilige<br />
Informationsinteresse des Opfers leichter festgestellt und seine Erfüllung im weiteren<br />
Verfahrensverlauf besser gewährleistet werden. Darüber hinaus sollte durch<br />
Verwaltungsvorschriften sichergestellt werden, dass ein entsprechender Antrag<br />
in der Vollzugsphase beachtet wird. Die Unterarbeitsgruppe empfiehlt außerdem,<br />
die Informationen für das Opfer aussagekräftiger zu gestalten. Sie hält<br />
es überwiegend für wünschenswert, dass das Opfer in bestimmten Fällen nicht nur<br />
– wie bisher gesetzlich vorgesehen – über erstmalige Lockerungen und Urlaube<br />
informiert wird, sondern auch über die darauf folgenden entsprechenden<br />
Maßnahmen.<br />
Grundsätzliche Unterstützung erfährt von der Unterarbeitsgruppe das Anliegen,<br />
den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung zu erleichtern,<br />
wenn minderjährige Opfer beteiligt sind. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist be-<br />
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