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Viele Ratsuchende aus dem psychosozialen „Dunkelfeld“, die in ihrer Biografie zwar sexuelle<br />

Übergriffe und sexuelle Gewalt erlebt haben, diese aber zum Teil bis ins Erwachsenenleben<br />

verdrängen und/oder gemeinsam mit ihrer Umwelt tabuisieren mussten,<br />

kommen häufig wegen „anderer“ meist komplexer psychosozialer und psychosomatischer<br />

Problemlagen in Beratungsstellen. Die Mehrzahl dieser „verdeckten“ Betroffenen von sexueller<br />

Gewalt ist von einer Kombination traumatischer sozialer, körperlicher und seelischer<br />

Belastungen betroffen und von weiterer Ausgrenzung bedroht. Diese Ratsuchenden<br />

bedürfen einer kompetenten Notlagenberatung im Rahmen vielfältiger Beratungsangebote,<br />

die ihnen nutzerfreundliche, aber differenzierte „Hilfe aus einer Hand“ anbieten. Dafür<br />

sind psychosoziale Beratung, psychotherapeutische Begleitung und soziale wie materielle<br />

Unterstützung in das jeweilige Beratungsangebot zu integrieren.<br />

Damit Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, Beratungsangebote in Anspruch<br />

nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Bedarfslagen der Betroffenen<br />

und ihres Umfelds/ihrer Familien sind sehr vielfältig. Verschiedene Gruppen von Nutzerinnen<br />

und Nutzern haben unterschiedliche Anliegen, Bedarfe und Ansprüche an das<br />

Hilfesystem.<br />

2. Angebotsprofile<br />

Der oben beschriebenen Notwendigkeit zur Differenzierung wurde bereits im Aktionsplan<br />

der Bundesregierung Rechnung getragen: „Eine Beratung und Therapie kann (…) nur gut<br />

und erfolgreich sein, wenn sie den individuellen Bedürfnissen derer, die solche Angebote<br />

in Anspruch nehmen, gerecht werden kann. Nur ein differenzierter Ansatz und genügend<br />

Behandlungs- und Therapieplätze können dem Bedarf hier gerecht werden. (…) Besonders<br />

wichtig sind in diesem Zusammenhang niederschwellige Beratungsangebote und<br />

Anlaufstellen für Kinder, die Opfer von sexueller Gewalt wurden sowie für deren Umfeld<br />

und die Eltern.“ (2003: 16f.)<br />

Beratungsangebote für Betroffene von sexueller Gewalt müssen also so ausgestaltet sein,<br />

dass sie zu dem, was Betroffene und deren Umfeld/Familien von ihnen erwarten, „passen“.<br />

Die beschriebenen Schwierigkeiten im Hilfesuchprozess und die Heterogenität der<br />

Bedarfslagen machen daher zumindest dreierlei erforderlich:<br />

<br />

<br />

<br />

Vielfalt von Zugangswegen;<br />

Vielfalt von Methoden;<br />

Vielfalt potenziell hilfreicher Kooperationskontakte.<br />

Zugangswege: Wie oben dargestellt, ist die Betroffenheit von sexualisierter Gewalt nicht<br />

als Erkrankung anzusehen, deren Behandlung als Folge des subjektiven Leidensdrucks<br />

der Betroffenen eingeleitet wird. Sexualisierte Gewalt geschieht hauptsächlich im Dunkelfeld<br />

und sie führt daher zu „Koalitionen des Verschweigens“ (Lenz, 2000, S. 55), die die<br />

Not der Betroffenen ebenso verdecken wie das Ausmaß des Problems und die Erfordernisse<br />

an eine Infrastruktur für Hilfeleistungen. Spätestens mit Bekanntwerden der Vielzahl<br />

von Fällen sexueller Gewalt in institutionellen Kontexten Anfang des Jahres 2010 ist deutlich<br />

geworden, dass „Koalitionen des Verschweigens“ einerseits extrem hartnäckig sein<br />

können, andererseits aber auch durchbrochen werden können, sobald eine öffentliche<br />

Thematisierung vorangetrieben wird. Im Unterschied zu anderen psychosozialen Hilfen<br />

müssen Beratungsstellen für Betroffene von sexueller Gewalt offensiv ausgerichtet sein.<br />

Das heißt, sie müssen Signale senden, Kanäle ins Dunkelfeld legen und aktiv Anreize für<br />

Aufdeckungsprozesse lancieren. Für die Gestaltung von Zugangswegen heißt dies: „technologische“<br />

Vielfalt (z. B. Zugang über Internetforen, telefonische Helplines, Onlineberatung),<br />

„methodische“ Vielfalt (z. B. Geh-Struktur, nachgehende Arbeit) und „Informationsvielfalt“<br />

(z. B. durch Fortbildungs- und Präventionsmaßnahmen).<br />

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