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Grafik 1: Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen<br />
2.2 Notwendige Differenzierungen<br />
In diesem Diskussionspapier können notwendige Konsequenzen, die sich aus den Differenzkategorien<br />
Geschlecht, Behinderung, Migration, Stadt–Land, soziale Ungleichheit etc.<br />
ergeben, nicht explizit aufgeführt werden. Einrichtungen und Organisationen müssen diese<br />
Differenzierungen jedoch bei Überlegungen zur Umsetzung in konkretes Handeln vor<br />
Ort einbeziehen. An dieser Stelle sei vor allem auf die besonderen Gefährdungslagen von<br />
Menschen mit Behinderung hingewiesen: In allen Lebensbereichen werden Kinder und<br />
Jugendliche mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung betreut, versorgt, beschult<br />
und unterstützt. Ihre spezifische Lebenssituation ist bei allen Maßnahmen zur Intervention<br />
und Prävention von den Verantwortlichen zu berücksichtigen.<br />
2.2.1 Trägerschaft und Ehrenamtsstrukturen<br />
In allen außerfamiliären Bereichen kommt der Trägerschaft (freie, öffentliche, private) der<br />
Institutionen keine gesonderte Berücksichtigung zu, da Phänomene des Machtmissbrauchs<br />
und der (sexuellen) Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in allen Institutionen<br />
vorkommen können, unabhängig von deren juristischer Organisationsform sowie<br />
deren weltanschaulicher Ausrichtung. Es gibt allerdings in Deutschland eine Vielzahl von<br />
Vereinen, die ausschließlich ehrenamtlich organisiert sind und nur in dieser Weise wichtige<br />
Arbeit tun können. Die hier beschriebenen Problematiken gelten auch in diesem Bereich,<br />
ihnen kann jedoch nicht automatisch mit den gleichen institutionellen Präventionsstrategien<br />
begegnet werden wie in professionell und ausschließlich öffentlich geförderten<br />
Einrichtungen und Organisationen. Die Umsetzbarkeit und Wirksamkeit der nachfolgenden<br />
Überlegungen müssen vor dem Hintergrund der Besonderheiten von Ehrenamtsstrukturen<br />
noch überprüft werden.<br />
2.2.2 Geschlossenheitscharakter von Institutionen<br />
Es besteht Differenzierungsbedarf zwischen Institutionen, die nur zeitlich partiell auf Minderjährige<br />
einwirken (Jugendarbeit, Schule, Ferienmaßnahmen), und Institutionen, in denen<br />
Minderjährige ihren Lebensort haben (Internate, stationäre Erziehungshilfen, Behindertenhilfe).<br />
Dort besteht ein besonders hohes Abhängigkeitsverhältnis der Kinder und<br />
Jugendlichen von der Einrichtung. Die Aufdeckung einer im Einrichtungskontext begangenen<br />
sexuellen Grenzverletzung durch Betreuungspersonen und deren Offenbarung in<br />
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