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Eckpunkte der Unterarbeitsgruppe II<br />
Hilfen für Betroffene – Weiterentwicklung des Beratungsnetzwerkes<br />
1. Voraussetzungen schaffen für die Inanspruchnahme von Hilfen!<br />
Damit Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, adäquate Beratungsangebote in<br />
Anspruch nehmen können, müssen die allgemein niederschwelligen Angebote der Erziehungs-<br />
und Familienberatung und der Ehe- und Lebensberatung sowie der spezialisierten<br />
Beratungseinrichtungen bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Erziehungs- und Familienberatung<br />
ebenso wie Ehe- und Lebensberatung können aus den vielfältigsten Anlässen in<br />
Anspruch genommen werden, ohne dass Betroffene sich als Opfer sexueller Gewalt identifizieren<br />
müssen.<br />
Bei spezialisierten Beratungsstellen müssen zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt<br />
sein:<br />
a) Der sexuelle Missbrauch muss (wenigstens im Ansatz) aufgedeckt sein.<br />
b) Das betroffene Kind oder die/der betroffene Jugendliche benötigt zumindest eine<br />
stützende und belastbare Vertrauensperson.<br />
c) Dieser Vertrauensperson müssen geeignete Hilfsoptionen zur Verfügung stehen.<br />
Interventionen zur verbesserten Zugänglichkeit von Hilfen müssen auf alle drei genannten<br />
Kriterien abzielen.<br />
2. Bedarfsgerechte Gestaltung von Hilfen<br />
Die Bedarfslagen der Betroffenen, ihres sozialen Umfeldes und ihrer Familien sind sehr<br />
vielfältig. Verschiedene Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern haben unterschiedliche<br />
Anliegen und Ansprüche an das Hilfesystem. Dies impliziert, dass Hilfen jeweils den individuellen<br />
Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden müssen.<br />
3. Differenzierung der Angebotsprofile nach Nutzerinnen- und Nutzergruppen<br />
Angebote müssen nach Nutzerinnen- und Nutzergruppen differenziert werden.<br />
In der Praxis hat sich hier deutlich die Notwendigkeit der jeweils unterschiedlichen Ausgestaltung<br />
von Angeboten für Mädchen und Jungen bzw. Jugendlichen und auf der Erwachsenenebene<br />
für Frauen und Männer herauskristallisiert.<br />
Im Rahmen dieser Angebote wird ein Bedarf nach weiteren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen<br />
gesehen, um bislang deutlich unterversorgte Gruppen wie Migrantinnen und Migranten<br />
und behinderte Menschen besser erreichen zu können.<br />
Für die Nutzerinnen und Nutzer müssen präzise Angebotsprofile der Beratungsstellen<br />
zugänglich gemacht werden, sodass eine größtmögliche Transparenz in Bezug auf die zu<br />
erwartenden Hilfen verfügbar wird.<br />
4. Qualifizierung und Differenzierung des institutionellen Angebots<br />
Für Beratungsangebote im psychosozialen Hellfeld gilt der Grundsatz:<br />
„Vielfalt im Rahmen der Spezialisierung“.<br />
Diese Vielfalt bezieht sich mindestens auf die Aufgabenfelder, auf die Zugangswege, auf<br />
das methodische Repertoire und auf die verfügbaren Kooperationskontakte der Einrichtungen.<br />
Sie müssen neben der Versorgung von Klienten auch über Strategien verfügen,<br />
mit denen sie (potenzielle) Opfer sexualisierter Gewalt (auch präventiv) zielgruppenspezifisch<br />
erreichen können.<br />
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