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Eckpunkte der Unterarbeitsgruppe II<br />

Hilfen für Betroffene – Weiterentwicklung des Beratungsnetzwerkes<br />

1. Voraussetzungen schaffen für die Inanspruchnahme von Hilfen!<br />

Damit Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, adäquate Beratungsangebote in<br />

Anspruch nehmen können, müssen die allgemein niederschwelligen Angebote der Erziehungs-<br />

und Familienberatung und der Ehe- und Lebensberatung sowie der spezialisierten<br />

Beratungseinrichtungen bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Erziehungs- und Familienberatung<br />

ebenso wie Ehe- und Lebensberatung können aus den vielfältigsten Anlässen in<br />

Anspruch genommen werden, ohne dass Betroffene sich als Opfer sexueller Gewalt identifizieren<br />

müssen.<br />

Bei spezialisierten Beratungsstellen müssen zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt<br />

sein:<br />

a) Der sexuelle Missbrauch muss (wenigstens im Ansatz) aufgedeckt sein.<br />

b) Das betroffene Kind oder die/der betroffene Jugendliche benötigt zumindest eine<br />

stützende und belastbare Vertrauensperson.<br />

c) Dieser Vertrauensperson müssen geeignete Hilfsoptionen zur Verfügung stehen.<br />

Interventionen zur verbesserten Zugänglichkeit von Hilfen müssen auf alle drei genannten<br />

Kriterien abzielen.<br />

2. Bedarfsgerechte Gestaltung von Hilfen<br />

Die Bedarfslagen der Betroffenen, ihres sozialen Umfeldes und ihrer Familien sind sehr<br />

vielfältig. Verschiedene Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern haben unterschiedliche<br />

Anliegen und Ansprüche an das Hilfesystem. Dies impliziert, dass Hilfen jeweils den individuellen<br />

Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden müssen.<br />

3. Differenzierung der Angebotsprofile nach Nutzerinnen- und Nutzergruppen<br />

Angebote müssen nach Nutzerinnen- und Nutzergruppen differenziert werden.<br />

In der Praxis hat sich hier deutlich die Notwendigkeit der jeweils unterschiedlichen Ausgestaltung<br />

von Angeboten für Mädchen und Jungen bzw. Jugendlichen und auf der Erwachsenenebene<br />

für Frauen und Männer herauskristallisiert.<br />

Im Rahmen dieser Angebote wird ein Bedarf nach weiteren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen<br />

gesehen, um bislang deutlich unterversorgte Gruppen wie Migrantinnen und Migranten<br />

und behinderte Menschen besser erreichen zu können.<br />

Für die Nutzerinnen und Nutzer müssen präzise Angebotsprofile der Beratungsstellen<br />

zugänglich gemacht werden, sodass eine größtmögliche Transparenz in Bezug auf die zu<br />

erwartenden Hilfen verfügbar wird.<br />

4. Qualifizierung und Differenzierung des institutionellen Angebots<br />

Für Beratungsangebote im psychosozialen Hellfeld gilt der Grundsatz:<br />

„Vielfalt im Rahmen der Spezialisierung“.<br />

Diese Vielfalt bezieht sich mindestens auf die Aufgabenfelder, auf die Zugangswege, auf<br />

das methodische Repertoire und auf die verfügbaren Kooperationskontakte der Einrichtungen.<br />

Sie müssen neben der Versorgung von Klienten auch über Strategien verfügen,<br />

mit denen sie (potenzielle) Opfer sexualisierter Gewalt (auch präventiv) zielgruppenspezifisch<br />

erreichen können.<br />

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