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Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie<br />

die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF-Förderlinie „ProfilNT“. Entscheidungen<br />

hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere<br />

Informationen hierzu sind unter http://www.bmbf.de/de/1956.php erhältlich.<br />

4 Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zu<br />

Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung<br />

und Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgewiesen sein.<br />

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen.<br />

Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung<br />

zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft<br />

über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten<br />

können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – (http://www.foerderportal.bund.de)<br />

entnommen werden.<br />

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten<br />

Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen<br />

prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist<br />

und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit<br />

im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei<br />

der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag<br />

kurz dargestellt werden.<br />

Informationen zur EU-Förderung können auch unter http://www.nkslebenswissenschaften.de<br />

abgerufen werden.<br />

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung<br />

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse<br />

gewährt werden.<br />

Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte<br />

Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten<br />

Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers<br />

zuzurechnen sind.<br />

Um den Dialog zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern relevanter Disziplinen<br />

aus verschiedenen Ländern zu unterstützen, können auch Mittel für folgende Maßnahmen<br />

beantragt werden:<br />

- Ausrichtung von Konferenzen mit internationalen Forscherinnen und Forschern,<br />

- Kooperationen mit bestehenden internationalen Netzwerken,<br />

- Gastaufenthalte ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an<br />

deutschen Forschungsinstitutionen,<br />

- Auslandsaufenthalte deutscher Forscherinnen und Forscher, sofern diese notwendig<br />

für die beantragten Vorhaben sind.<br />

Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im (europäischen) Ausland sind<br />

möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung<br />

für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche<br />

Kommunikation, z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte<br />

von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden,<br />

Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken<br />

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