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Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie<br />
die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF-Förderlinie „ProfilNT“. Entscheidungen<br />
hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere<br />
Informationen hierzu sind unter http://www.bmbf.de/de/1956.php erhältlich.<br />
4 Zuwendungsvoraussetzungen<br />
Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zu<br />
Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung<br />
und Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgewiesen sein.<br />
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen.<br />
Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung<br />
zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft<br />
über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten<br />
können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – (http://www.foerderportal.bund.de)<br />
entnommen werden.<br />
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten<br />
Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen<br />
prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist<br />
und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit<br />
im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei<br />
der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag<br />
kurz dargestellt werden.<br />
Informationen zur EU-Förderung können auch unter http://www.nkslebenswissenschaften.de<br />
abgerufen werden.<br />
5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung<br />
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse<br />
gewährt werden.<br />
Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte<br />
Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten<br />
Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers<br />
zuzurechnen sind.<br />
Um den Dialog zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern relevanter Disziplinen<br />
aus verschiedenen Ländern zu unterstützen, können auch Mittel für folgende Maßnahmen<br />
beantragt werden:<br />
- Ausrichtung von Konferenzen mit internationalen Forscherinnen und Forschern,<br />
- Kooperationen mit bestehenden internationalen Netzwerken,<br />
- Gastaufenthalte ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an<br />
deutschen Forschungsinstitutionen,<br />
- Auslandsaufenthalte deutscher Forscherinnen und Forscher, sofern diese notwendig<br />
für die beantragten Vorhaben sind.<br />
Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im (europäischen) Ausland sind<br />
möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung<br />
für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche<br />
Kommunikation, z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte<br />
von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden,<br />
Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken<br />
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