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gendlichen sollten eingebunden werden. Als mögliche Anlaufstellen kommen regionale<br />

externe Beratungs- oder Beschwerdestellen oder Ombudspersonen infrage, aber auch<br />

zentrale überregionale Anlaufstellen in Form von Nottelefonen.<br />

Ebene: Institutionen / Personen<br />

3.5 Leitungsverantwortung und Institutionsstruktur<br />

Führungs- und Leitungspersonen müssen in Einrichtungen und Organisationen für die<br />

Umsetzung von Maßnahmen der Kinderschutzpolitik Verantwortung übernehmen und<br />

sicherstellen, dass in Institutionen erforderliche organisatorische Voraussetzungen des<br />

Kinderschutzes in Form von Schlüsselprozessen implementiert werden. Hierunter fallen<br />

alle Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie Gewährleistungspflicht: Sicherstellung von<br />

Meldepflichten unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und Grenzen bei Berufsgeheimnisträgern,<br />

Vorliegen eines Managementplans zum Vorgehen in Verdachtsfällen, Entwicklung<br />

von Dokumentationsverfahren, Angebote der themenspezifischen Fort- und Weiterbildung,<br />

Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten, Förderung von Teamkultur und Konfliktfähigkeit,<br />

verantwortliche Mitarbeiterakquise und -gespräche, Integration des Kinderschutzes<br />

in Qualitätssicherungsverfahren. Kinderschutz in Institutionen kann jedoch keineswegs<br />

auf eine Gefahrenabwehr reduziert werden, sondern bedarf der Erarbeitung eines<br />

umfassenden positiven Leitbilds und der Qualitätsentwicklung. Diese sollte die Interessen<br />

und Rechte von Kindern in den Mittelpunkt stellen und deren bestmögliche Entwicklungschancen<br />

gewährleisten. Die nachhaltige Implementierung von Richtlinien/Standards,<br />

die im Kontext sexualisierter Gewaltübergriffe eingeführt werden, erfordert<br />

einen dialogischen Prozess mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren<br />

Rückhalt. Im Zusammenhang mit der geforderten Transparenz für Kinder, Jugendliche<br />

und Eltern ist die Zertifizierung entsprechender Institutionen denkbar.<br />

3.6 Transparenz und Klarheit<br />

Kinder und Jugendliche sollten sich in transparenten Organisationsstrukturen bewegen<br />

können, in denen Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Aufgaben und Rollen eindeutig<br />

geklärt sind und in denen Probleme nicht verschwiegen werden. Transparente Umgangsformen<br />

schließen zudem die Verständigung und Klärung über Nähe-Distanz-Bedürfnisse<br />

und professionelle Nähe-Distanz-Anforderungen ein. Für Kinder und Jugendliche sollte<br />

darum methodisch und didaktisch dem jeweiligen Entwicklungsstand von Kindern und<br />

Jugendlichen angepasstes Informationsmaterial über den Beschwerdeweg, mögliche Ansprechpartnerinnen<br />

und Ansprechpartner, das Leitbild und ggf. den Kodex der Institution<br />

bereitgestellt werden. Auch Eltern sollen in die Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen<br />

intensiv eingebunden werden.<br />

3.7 Mitsprache und Selbstbestimmung<br />

Formen der Mitsprache und Selbstbestimmung in Institutionen wird inzwischen eine eindeutige<br />

protektive Wirkung zur Schaffung von sicheren Orten für Kinder und Jugendliche<br />

beigemessen. Beteiligungschancen beziehen sich sowohl auf Kinder und Jugendliche, auf<br />

Sorgeberechtigte wie auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fest verankerte Gremien<br />

und Verfahren zur Mitsprache, aber auch die Umsetzung von Beteiligung in pädagogischen<br />

Interaktionen dienen der Entstehung eines Klimas der Beteiligung und des Vertrauens.<br />

Die Sicherung von ausreichend differenzierter sprachlicher Verständigung aller Beteiligten<br />

ist unabdingbarer Bestandteil dieser Präventionsstrategie.<br />

3.8 Externe Beratung und Begleitung<br />

Institutionen müssen gerade in Krisensituationen handlungsfähig bleiben. Dies erfordert<br />

eine höchst mögliche Transparenz aller Abläufe und eingeleiteten Schritte. Institutionen<br />

müssen deshalb im Vorfeld von Vorkommnissen sexueller Gewalt in den Kinderschutzstrukturen<br />

vernetzt sein und Kooperationen verabreden. Unabhängige externe Beraterinnen<br />

und Berater müssen mit eingebunden werden, die Hinweise für den professionellen<br />

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