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dass viele im Verlauf dieser „Odyssee“ auf der Strecke und somit ohne konkrete Hilfe und<br />
Unterstützung bleiben. Es besteht also ein Bedarf nach „nutzerinnen- und nutzerfreundlichen“<br />
Vernetzungsstrukturen im regionalen Kontext. Sie müssen Strafverfolgungsbehörden,<br />
Familiengericht, Jugendamt, allgemeine Beratungsstellen, spezialisierte Beratungsstellen<br />
und die medizinische Versorgung einbeziehen. Die Realisierung setzt mindestens<br />
die folgenden Elemente voraus:<br />
Ressourcen für die Vernetzungstätigkeit aller relevanten Institutionen (z. B. in<br />
Form von Arbeitskreisen);<br />
Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Institutionen;<br />
Transparenz bezüglich des jeweiligen speziellen Angebotsprofils von Institutionen;<br />
wechselseitiges Wissen über Auftrag, Aufgabenbereiche und Besonderheiten<br />
(z. B. rechtliche Rahmenbedingungen, Spezialisierungen) von Institutionen;<br />
Identifikation von Schnittstellen zwischen den Aufgabenbereichen verschiedener<br />
Institutionen;<br />
Reflexion und Weiterentwicklung der fallbezogenen Zusammenarbeit zwischen Institutionen.<br />
Funktionierende Vernetzungsstrukturen ermöglichen eine bedarfsgerechte Weiterleitung,<br />
Begleitung und Überweisung von Hilfesuchenden innerhalb von Versorgungssystemen.<br />
Außerdem können durch Vernetzungsaktivitäten auch Versorgungslücken innerhalb regionaler<br />
Hilfesysteme identifiziert und somit Veränderungen im Interesse bisher unterversorgter<br />
Gruppen Hilfesuchender angestoßen werden.<br />
Innerhalb regionaler Hilfesysteme haben sich verschiedene Formen der Vernetzung etabliert.<br />
Es existieren diesbezüglich keine verbindlichen Richtlinien. Zu untersuchen wäre in<br />
diesem Zusammenhang, wodurch sich „Good Practice“ auszeichnet, d. h. unter welchen<br />
Bedingungen die Zusammenarbeit zwischen Institutionen dazu führt, dass Hilfe suchende<br />
Kinder, Jugendliche und Erwachsene, aber auch Hilfe suchende Einrichtungen und Fachkräfte<br />
möglichst schnell Zugang zu dem für sie passenden Angebot finden.<br />
Beratungsstellen zum Thema „sexualisierte Gewalt“ können nicht in der Dichte angeboten<br />
werden wie allgemeine Beratungsstellen (z. B. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und<br />
Jugendliche; Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen und weitere psychosoziale Beratungsstellen).<br />
Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen diesen verschiedenen Angebotsformen<br />
der Institutionellen Beratung mit dem Ziel einer möglichst guten und flächendeckenden<br />
Versorgung von Betroffenen von sexueller Gewalt ist daher dringend erforderlich.<br />
Zur Verbesserung der Versorgung männlicher Opfer sexualisierter Gewalt hat beispielsweise<br />
die Münchner Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle (kibs) in den Jahren<br />
2007 und 2008 im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung ein Modellprojekt unter dem<br />
Titel „Coaching – Fachberatung – Prävention“ durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme war<br />
u. a. eine themenspezifische Weiterqualifizierung von Erziehungsberatungsstellen und die<br />
Etablierung einer landesweiten Vernetzungsstruktur. In ihrem Evaluationsbericht zu diesem<br />
Projekt schlagen Wolff und Dannenbeck (2010) ein Versorgungsmodell vor, in dem<br />
die landesweit verteilten Erziehungsberatungsstellen die Expertise der in München lokalisierten<br />
Spezialberatungsstelle bei Bedarf abrufen können – und zwar nicht nur in Form<br />
von fallbezogenen Anfragen, sondern z. B. auch bei der Durchführung von regionalen<br />
Informationsveranstaltungen. Wolff und Dannenbeck weisen der Fachberatungsstelle die<br />
Funktion eines Kompetenzzentrums zu, das neben der Versorgung von Betroffenen auch<br />
„als Dokumentationsstelle, Weiterbildungsstelle, Coaching-Stelle und Anlaufstelle für die<br />
regionale Vernetzung“ fungieren sollte.<br />
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