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7.2 Förderverfahren<br />
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt<br />
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Antragsskizzen<br />
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR zunächst formlose Antragsskizzen<br />
einzureichen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem<br />
Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.<br />
Bei Verbundprojekten sind die Antragsskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen<br />
Verbundkoordinator vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren<br />
wird die Einreichung der Antragsskizzen in englischer Sprache empfohlen.<br />
Verbindliche Anforderungen an Antragsskizzen sind in einem Template für Antragsteller<br />
(http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/_media/Template_Verhalten.doc) niedergelegt.<br />
Anträge, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ggf. nicht<br />
berücksichtigt und ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.<br />
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal http://www.ptit.de/ptoutline/application/verhalt.<br />
Im Portal ist die Antragsskizze im PDF-Format hochzuladen.<br />
Damit die elektronische Version der Antragsskizze Bestandskraft erlangt, muss das<br />
Dokument nach erfolgter elektronischer Antragstellung zusätzlich in Papierform mit der<br />
Unterschrift des/r Verbundkoordinators/in beim Projektträger eingereicht werden.<br />
Die Eingaben für die Antragsskizze können bis spätestens 20. Januar 2011 beim Projektträger<br />
elektronisch eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet<br />
eingehende Antragsskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt<br />
werden. Bei verspäteter Einreichung wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit<br />
dem zuständigen Projektträger empfohlen. Eine Vorlage per E-Mail oder Fax ist nicht<br />
möglich.<br />
Aus der Vorlage einer Antragsskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet<br />
werden.<br />
Die eingegangenen Antragsskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen<br />
nach folgenden Kriterien bewertet:<br />
1. Relevanz der beantragten Projekte bezüglich der Ziele der Bekanntmachung<br />
2. wissenschaftliche Qualität (innovatives Potenzial, Methodik)<br />
3. internationale Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Forschungsgruppen auf dem Gebiet<br />
der Bekanntmachung (einschlägige Vorarbeiten, Expertise)<br />
4. Durchführbarkeit (Angemessenheit des Arbeits- und Zeitplans, der beantragten Mittel,<br />
vorhandener Ressourcen)<br />
5. Qualität der wissenschaftlichen Interaktion zwischen den Arbeitsgruppen und Mehrwert<br />
durch die Kooperation<br />
6. Potenzial der erwarteten Ergebnisse für eine zukünftige Anwendung<br />
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen<br />
ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.<br />
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Antragsskizze.<br />
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren<br />
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Anträgen<br />
unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator<br />
einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.<br />
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