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7.2 Förderverfahren<br />

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt<br />

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Antragsskizzen<br />

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR zunächst formlose Antragsskizzen<br />

einzureichen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem<br />

Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.<br />

Bei Verbundprojekten sind die Antragsskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen<br />

Verbundkoordinator vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren<br />

wird die Einreichung der Antragsskizzen in englischer Sprache empfohlen.<br />

Verbindliche Anforderungen an Antragsskizzen sind in einem Template für Antragsteller<br />

(http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/_media/Template_Verhalten.doc) niedergelegt.<br />

Anträge, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ggf. nicht<br />

berücksichtigt und ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.<br />

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal http://www.ptit.de/ptoutline/application/verhalt.<br />

Im Portal ist die Antragsskizze im PDF-Format hochzuladen.<br />

Damit die elektronische Version der Antragsskizze Bestandskraft erlangt, muss das<br />

Dokument nach erfolgter elektronischer Antragstellung zusätzlich in Papierform mit der<br />

Unterschrift des/r Verbundkoordinators/in beim Projektträger eingereicht werden.<br />

Die Eingaben für die Antragsskizze können bis spätestens 20. Januar 2011 beim Projektträger<br />

elektronisch eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet<br />

eingehende Antragsskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt<br />

werden. Bei verspäteter Einreichung wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit<br />

dem zuständigen Projektträger empfohlen. Eine Vorlage per E-Mail oder Fax ist nicht<br />

möglich.<br />

Aus der Vorlage einer Antragsskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet<br />

werden.<br />

Die eingegangenen Antragsskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen<br />

nach folgenden Kriterien bewertet:<br />

1. Relevanz der beantragten Projekte bezüglich der Ziele der Bekanntmachung<br />

2. wissenschaftliche Qualität (innovatives Potenzial, Methodik)<br />

3. internationale Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Forschungsgruppen auf dem Gebiet<br />

der Bekanntmachung (einschlägige Vorarbeiten, Expertise)<br />

4. Durchführbarkeit (Angemessenheit des Arbeits- und Zeitplans, der beantragten Mittel,<br />

vorhandener Ressourcen)<br />

5. Qualität der wissenschaftlichen Interaktion zwischen den Arbeitsgruppen und Mehrwert<br />

durch die Kooperation<br />

6. Potenzial der erwarteten Ergebnisse für eine zukünftige Anwendung<br />

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen<br />

ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.<br />

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Antragsskizze.<br />

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren<br />

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Anträgen<br />

unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator<br />

einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.<br />

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