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Informationen und Unterlagen zur ausführlichen Antragstellung werden zu gegebener Zeit<br />

an die ausgewählten Interessenten versandt. Die vorgelegten Förderanträge werden unter<br />

Hinzuziehung eines externen Gutachterkreises bewertet. Über diese Anträge wird nach<br />

abschließender Prüfung entschieden.<br />

Es ist beabsichtigt, rechtzeitig vor Laufzeitende Richtlinien für eine Anschlussförderung<br />

über weitere drei Jahre zu veröffentlichen. Dazu kann ein Anschlussantrag vorgelegt werden,<br />

dessen Begutachtung eine Bewertung der Leistungen in der zurückliegenden Förderphase<br />

einschließt.<br />

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise<br />

und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse<br />

http://www.foerderportal.bund.de<br />

abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von<br />

förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“<br />

dringend empfohlen (Internet-Adresse siehe oben).<br />

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis<br />

und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides<br />

und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften<br />

zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.<br />

8 Inkrafttreten<br />

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in<br />

Kraft.<br />

Berlin, den 29. September 2010<br />

Bundesministerium für<br />

Bildung und Forschung<br />

im Auftrag<br />

Dr. Ute Rehwald<br />

Der Text dieser Bekanntmachung mit den darin enthaltenden Verknüpfungen zu weiteren<br />

notwendigen Unterlagen ist im Internet unter http://www.gesundheitsforschungbmbf.de/de/2481.php<br />

zu finden.<br />

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