02.12.2014 Aufrufe

Inhalt - hpd

Inhalt - hpd

Inhalt - hpd

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitspapier: Standards in Institutionen, Einrichtungen und Verbänden<br />

1. Vorbemerkungen<br />

1.1 Legitimation<br />

Das BMFSFJ hat am 25. Mai 2010 eine Unterarbeitsgruppe (UAG) der AG I „Prävention –<br />

Intervention – Information“ des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ eingesetzt,<br />

deren Auftrag darin bestand, ein Diskussionspapier zu erstellen, das dem weiteren Findungsprozess<br />

des Runden Tisches dienen soll. Die UAG repräsentiert Expertinnen und<br />

Experten aus Dachorganisationen, die Einrichtungen und Organisationen vertreten, in<br />

denen Kinder und Jugendliche Erziehung oder Bildung erfahren, ihre Freizeit verbringen<br />

oder psychosozial unterstützt werden. Neben Vertreterinnen und Vertretern aus Dachorganisationen<br />

wurden weitere ausgewiesene Fachleute hinzugezogen.<br />

1.2 Ziel<br />

Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ möchte sich auf übergreifende Empfehlungen<br />

zur Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der Familie und<br />

in Institutionen einigen. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Papier die Ergebnisse<br />

der bisherigen Debatten der AG I des Runden Tisches komprimiert und erste<br />

grundlegende Empfehlungen zur Prävention von Machtmissbrauch und sexualisierter<br />

Gewalt in Institutionen dokumentiert. Die innerfamiliäre Problematik wird in diesem Papier<br />

gewürdigt, das Hauptschwergewicht liegt jedoch auf Aspekten des Kinderschutzes in Institutionen.<br />

1.3 Verfahren<br />

Das Diskussionspapier entstand in einem E-Mail-Rundverfahren: Ein Erstentwurf wurde<br />

von den Mitgliedern der UAG gesichtet, ergänzt und korrigiert. Das vorliegende Diskussionspapier<br />

ist das Ergebnis von insgesamt zwei Durchgängen sowie einem weiteren Abstimmungsverfahren<br />

für den Zwischenbericht mit einem Durchgang.<br />

___________________________________________________________________<br />

2. Fachliche Einordnung<br />

2.1 Referenzrahmen<br />

Gewalthandlungen gegen Kinder und Jugendliche sind sowohl im privaten und sozialen<br />

Nahraum von Familie und deren sozialem Umfeld als auch in Institutionen der Erziehung,<br />

Bildung, Freizeit und psychosozialen Versorgung grundsätzlich verboten. Internationales<br />

Recht (UN-Charta) wie nationales Recht haben hier klare Normen definiert. Dennoch<br />

kommt es zu Gewalthandlungen aller Art gegen Kinder, denen immer ein Missbrauch von<br />

Macht zugrunde liegt. Machtmissbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen kann sich<br />

in Formen grenzüberschreitender Umgangsweisen, in unfachlichen und unsachgemäßen<br />

Interventionen, in strafrechtlich relevanten Gewalthandlungen wie körperlichen und sexuellen<br />

Übergriffen, in Ausbeutung und Vernachlässigung sowie in emotionaler Erniedrigung<br />

und Deprivation ausdrücken. Gewalt gegen Kinder kann potenziell an allen Orten stattfinden,<br />

an denen sich Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag aufhalten. In der nachfolgenden<br />

Grafik werden Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen zusammengefasst, in<br />

denen diese Phänomene inzwischen berechtigterweise angeprangert wurden:<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!