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Arbeitspapier: Standards in Institutionen, Einrichtungen und Verbänden<br />
1. Vorbemerkungen<br />
1.1 Legitimation<br />
Das BMFSFJ hat am 25. Mai 2010 eine Unterarbeitsgruppe (UAG) der AG I „Prävention –<br />
Intervention – Information“ des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ eingesetzt,<br />
deren Auftrag darin bestand, ein Diskussionspapier zu erstellen, das dem weiteren Findungsprozess<br />
des Runden Tisches dienen soll. Die UAG repräsentiert Expertinnen und<br />
Experten aus Dachorganisationen, die Einrichtungen und Organisationen vertreten, in<br />
denen Kinder und Jugendliche Erziehung oder Bildung erfahren, ihre Freizeit verbringen<br />
oder psychosozial unterstützt werden. Neben Vertreterinnen und Vertretern aus Dachorganisationen<br />
wurden weitere ausgewiesene Fachleute hinzugezogen.<br />
1.2 Ziel<br />
Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ möchte sich auf übergreifende Empfehlungen<br />
zur Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der Familie und<br />
in Institutionen einigen. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Papier die Ergebnisse<br />
der bisherigen Debatten der AG I des Runden Tisches komprimiert und erste<br />
grundlegende Empfehlungen zur Prävention von Machtmissbrauch und sexualisierter<br />
Gewalt in Institutionen dokumentiert. Die innerfamiliäre Problematik wird in diesem Papier<br />
gewürdigt, das Hauptschwergewicht liegt jedoch auf Aspekten des Kinderschutzes in Institutionen.<br />
1.3 Verfahren<br />
Das Diskussionspapier entstand in einem E-Mail-Rundverfahren: Ein Erstentwurf wurde<br />
von den Mitgliedern der UAG gesichtet, ergänzt und korrigiert. Das vorliegende Diskussionspapier<br />
ist das Ergebnis von insgesamt zwei Durchgängen sowie einem weiteren Abstimmungsverfahren<br />
für den Zwischenbericht mit einem Durchgang.<br />
___________________________________________________________________<br />
2. Fachliche Einordnung<br />
2.1 Referenzrahmen<br />
Gewalthandlungen gegen Kinder und Jugendliche sind sowohl im privaten und sozialen<br />
Nahraum von Familie und deren sozialem Umfeld als auch in Institutionen der Erziehung,<br />
Bildung, Freizeit und psychosozialen Versorgung grundsätzlich verboten. Internationales<br />
Recht (UN-Charta) wie nationales Recht haben hier klare Normen definiert. Dennoch<br />
kommt es zu Gewalthandlungen aller Art gegen Kinder, denen immer ein Missbrauch von<br />
Macht zugrunde liegt. Machtmissbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen kann sich<br />
in Formen grenzüberschreitender Umgangsweisen, in unfachlichen und unsachgemäßen<br />
Interventionen, in strafrechtlich relevanten Gewalthandlungen wie körperlichen und sexuellen<br />
Übergriffen, in Ausbeutung und Vernachlässigung sowie in emotionaler Erniedrigung<br />
und Deprivation ausdrücken. Gewalt gegen Kinder kann potenziell an allen Orten stattfinden,<br />
an denen sich Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag aufhalten. In der nachfolgenden<br />
Grafik werden Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen zusammengefasst, in<br />
denen diese Phänomene inzwischen berechtigterweise angeprangert wurden:<br />
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