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Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass die Bewältigung dieses Weges an das Vorliegen<br />

bestimmter Voraussetzungen geknüpft ist:<br />

Der sexuelle Missbrauch muss (zumindest im Ansatz) aufgedeckt sein.<br />

Das betroffene Kind, die/der betroffene Jugendliche, aber auch erwachsene Missbrauchsopfer<br />

benötigen zumindest eine stützende und belastbare Vertrauensperson.<br />

Dieser Vertrauensperson bzw. den Betroffenen müssen geeignete Hilfsoptionen<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Mangelnde Inanspruchnahme kann auf Defizite in Bezug auf jedes dieser drei Kriterien<br />

zurückgeführt werden. Hier liegen auch die zentralen Erklärungen dafür, dass Betroffene<br />

oft jahrzehntelang keinen Zugang zu Hilfen erhalten. Interventionen zur verbesserten Zugänglichkeit<br />

von Hilfen müssen daher auf alle drei genannten Kriterien abzielen. Dabei ist<br />

durchgängig zu berücksichtigen, dass u. a. Aspekte der Scham und Stigmatisierung die<br />

Hilfesuche erheblich erschweren (Corrigan & Rüsch, 2004) und dass Hilfesuchverhalten<br />

insbesondere im Zusammenhang mit psychischen Belastungen geschlechtsspezifische<br />

Ausprägungen hat (Möller-Leimkühler, 2000). Um Hilfsangebote bedarfsgerecht auszugestalten,<br />

ist es notwendig, darüber Bescheid zu wissen, welche Erwartungen Betroffene<br />

und deren unterstützendes Umfeld an solche Hilfen knüpfen. Aus der Praxis der Arbeit mit<br />

Betroffenen von sexueller Gewalt ist bekannt, dass die Bedürfnislagen so heterogen sind,<br />

dass an dieser Stelle nur eine überblicksartige Auswahl skizziert werden kann:<br />

Verdachtsabklärung;<br />

unmittelbare Krisenintervention im Zusammenhang mit der Aufdeckung;<br />

Angebot sicherer Schutzorte für Betroffene;<br />

Information zu juristischen Belangen;<br />

psychologische/sozialpädagogische Diagnostik und Unterstützung;<br />

(angeleitete) Selbsthilfeangebote für Betroffene;<br />

Angehörigenberatung (Elternberatung, Partnerberatung);<br />

therapeutische Angebote für Betroffene;<br />

Psychoedukation;<br />

Gruppenangebote für Betroffene und Angehörige;<br />

Beratung (und Fallsupervision) von Fachkräften;<br />

Aufbau von fallbezogenen interdisziplinären Kooperationsnetzwerken;<br />

Begleitung zu Institutionen, v. a. Gerichtsbegleitung, Zeuginnen- und Zeugenzimmer;<br />

Videobefragung usw.;<br />

spezifische Angebote für Betroffene von organisierter Kriminalität (Kinderpornografie,<br />

Kinderhandel).<br />

Übergeordnetes Ziel der Klientinnen- und Klientenarbeit von Beratungsstellen ist die psychische<br />

und soziale Stabilisierung der Hilfesuchenden. Psychosoziale Beratungen sind<br />

demnach klar abzugrenzen von Befragungen, in denen es um die – im juristischen Sinne<br />

– Aufklärung von Sachverhalten geht.<br />

Betroffene erwarten, dass solche Angebote von einer grundlegenden Haltung der Parteilichkeit,<br />

der Bereitschaft zur Perspektivübernahme und zur Vertretung ihrer Interessen<br />

getragen werden. Dies impliziert auch, dass Hilfen jeweils den individuellen Bedürfnissen<br />

der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden müssen und nicht in Form von „Standardverfahren“<br />

abgewickelt werden können. Dies ist allein schon deshalb notwendig, weil das<br />

Erleben und die Bewältigung sexueller Gewalt, aber auch das jeweilige Hilfesuch- und<br />

Inanspruchnahmeverhalten je nach Geschlecht, Alter und kulturellem Hintergrund erheblich<br />

variiert.<br />

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