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4. Empfehlung: Sicherstellung durch Verbindlichkeit<br />

Eine zentrale Herausforderung besteht darin, solche Empfehlungen an die Politik zu formulieren,<br />

die einen hohen Verbindlichkeitsgrad für alle Arbeitsfelder mit Kindern und Jugendlichen<br />

haben. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass nur die Implementierung<br />

von Schlüsselprozessen in Institutionen einen langfristigen und nachhaltigen Schutz von<br />

Kindern und Jugendlichen sicherstellen kann. Die UAG empfiehlt darum, keine überkomplexen<br />

und detailreichen arbeitsfeldspezifischen Standards zu entwickeln, die in der Praxis<br />

nicht wahrgenommen werden und ohne Wirkung bleiben. Bezüglich der Einhaltung der<br />

unter 4.2 aufgeführten Mindeststandards bei Schlüsselprozessen kann langfristig gesehen<br />

ein Zertifizierungsverfahren mit einem „Gütesiegel“ von Einrichtungen, die mit Kindern und<br />

Jugendlichen arbeiten, ins Auge gefasst werden.<br />

Ebene: Zuständige Behörden / zuständige Organisationen<br />

4.1 Maßnahmen<br />

Um einen höchst möglichen Verbindlichkeitsgrad zu erzielen, werden folgende zwei übergreifende<br />

Maßnahmen formuliert:<br />

► 1. Maßnahme: Prüfauftrag für Ehrenamt ausformulieren lassen<br />

• Die Unterarbeitsgruppe empfiehlt die Prüfung folgenden Umstands: Intensiv geprüft<br />

werden soll, ob die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in Bezug auf die<br />

Einstellung Ehrenamtlicher den gewünschten Präventionszweck erfüllt.<br />

• Eine solche Prüfung sollte auch erörtern, ob die Instrumente Führungszeugnis und<br />

Abfrage von Strafsachen über MiStra (Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen)<br />

im ehrenamtlichen Sektor realistisch und angemessen sind. Je nach Empfehlungsrichtung<br />

sollten auch Verfahren, Vorgehensweisen und Standards für die Umsetzung<br />

vorgeschlagen werden.<br />

• Ein detaillierter Prüfauftrag wird von der Unterarbeitsgruppe unter Einbezug einiger<br />

Vertreterinnen und Vertreter aus dem ehrenamtlichen Bereich ausformuliert und der<br />

AG I vorgelegt.<br />

► 2. Maßnahme: Die Implementierung und Umsetzung von Interventions- und Präventionsmaßnahmen<br />

in Institutionen wird zu einem förderrelevanten Faktor<br />

• Maßnahmen zur Intervention und Prävention von Machtmissbrauch in Institutionen<br />

sollen in allen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, fest<br />

verankert und regelmäßig überprüft werden. Eingeschlossen sind selbstverständlich<br />

alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung arbeiten.<br />

Dazu gehören: Schulen und Internate, Heime und Wohngruppen, Kindertagesbetreuungseinrichtungen,<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrien usw. Für den Ehrenamtssektor<br />

erfolgt eine gesonderte Prüfung.<br />

• Für eine Prüfung von Auflagen kommen übergeordnete Behörden bzw. andere zuständige<br />

Organisationen infrage. Je nach Organisationsform können dies die Behörden<br />

oder entsprechende Organisationen sein, die für die Betriebserlaubnis, Gewerbezulassung,<br />

Aufsicht, Finanzierung, Förderung o. Ä. verantwortlich zeichnen.<br />

• Zwischen den übergeordneten Behörden bzw. anderen zuständigen Organisationen<br />

und den Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bzw. ihren Trägerzusammenschlüssen<br />

sollen die Konkretisierung der Mindeststandards und das konkrete<br />

Verfahren der Überprüfung von verbindlichen fachlichen Mindeststandards vereinbart<br />

werden.<br />

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