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4. Empfehlung: Sicherstellung durch Verbindlichkeit<br />
Eine zentrale Herausforderung besteht darin, solche Empfehlungen an die Politik zu formulieren,<br />
die einen hohen Verbindlichkeitsgrad für alle Arbeitsfelder mit Kindern und Jugendlichen<br />
haben. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass nur die Implementierung<br />
von Schlüsselprozessen in Institutionen einen langfristigen und nachhaltigen Schutz von<br />
Kindern und Jugendlichen sicherstellen kann. Die UAG empfiehlt darum, keine überkomplexen<br />
und detailreichen arbeitsfeldspezifischen Standards zu entwickeln, die in der Praxis<br />
nicht wahrgenommen werden und ohne Wirkung bleiben. Bezüglich der Einhaltung der<br />
unter 4.2 aufgeführten Mindeststandards bei Schlüsselprozessen kann langfristig gesehen<br />
ein Zertifizierungsverfahren mit einem „Gütesiegel“ von Einrichtungen, die mit Kindern und<br />
Jugendlichen arbeiten, ins Auge gefasst werden.<br />
Ebene: Zuständige Behörden / zuständige Organisationen<br />
4.1 Maßnahmen<br />
Um einen höchst möglichen Verbindlichkeitsgrad zu erzielen, werden folgende zwei übergreifende<br />
Maßnahmen formuliert:<br />
► 1. Maßnahme: Prüfauftrag für Ehrenamt ausformulieren lassen<br />
• Die Unterarbeitsgruppe empfiehlt die Prüfung folgenden Umstands: Intensiv geprüft<br />
werden soll, ob die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in Bezug auf die<br />
Einstellung Ehrenamtlicher den gewünschten Präventionszweck erfüllt.<br />
• Eine solche Prüfung sollte auch erörtern, ob die Instrumente Führungszeugnis und<br />
Abfrage von Strafsachen über MiStra (Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen)<br />
im ehrenamtlichen Sektor realistisch und angemessen sind. Je nach Empfehlungsrichtung<br />
sollten auch Verfahren, Vorgehensweisen und Standards für die Umsetzung<br />
vorgeschlagen werden.<br />
• Ein detaillierter Prüfauftrag wird von der Unterarbeitsgruppe unter Einbezug einiger<br />
Vertreterinnen und Vertreter aus dem ehrenamtlichen Bereich ausformuliert und der<br />
AG I vorgelegt.<br />
► 2. Maßnahme: Die Implementierung und Umsetzung von Interventions- und Präventionsmaßnahmen<br />
in Institutionen wird zu einem förderrelevanten Faktor<br />
• Maßnahmen zur Intervention und Prävention von Machtmissbrauch in Institutionen<br />
sollen in allen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, fest<br />
verankert und regelmäßig überprüft werden. Eingeschlossen sind selbstverständlich<br />
alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung arbeiten.<br />
Dazu gehören: Schulen und Internate, Heime und Wohngruppen, Kindertagesbetreuungseinrichtungen,<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrien usw. Für den Ehrenamtssektor<br />
erfolgt eine gesonderte Prüfung.<br />
• Für eine Prüfung von Auflagen kommen übergeordnete Behörden bzw. andere zuständige<br />
Organisationen infrage. Je nach Organisationsform können dies die Behörden<br />
oder entsprechende Organisationen sein, die für die Betriebserlaubnis, Gewerbezulassung,<br />
Aufsicht, Finanzierung, Förderung o. Ä. verantwortlich zeichnen.<br />
• Zwischen den übergeordneten Behörden bzw. anderen zuständigen Organisationen<br />
und den Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bzw. ihren Trägerzusammenschlüssen<br />
sollen die Konkretisierung der Mindeststandards und das konkrete<br />
Verfahren der Überprüfung von verbindlichen fachlichen Mindeststandards vereinbart<br />
werden.<br />
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