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Oasen im Beton. Urban Gardening als Instrument zur Attraktivierung ...

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Brachflächen und ihre Bedeutung für die Stadt 11<br />

Als „[…] kommunales und vor allem auch städtebauliches Aufgabenfeld […]“ Kahnert u. Rudowsky<br />

1999: 2) sehen Kahnert u. Rudowsky Brachflächen, „[…] wenn [diese] aufgrund ihres Zustandes keine<br />

angemessene Folgenutzung erfahren.“ ebd.. Mit ihrer Erklärung rücken sie den Begriff in einen planerischen<br />

Zusammenhang. Eine planerische Auseinandersetzung mit den Brachflächen ist laut den Autoren<br />

bereits durch die Tatsache gegeben, dass „[…] gewerbliche Brachflächen i.d.R. einen städtebaulichen Mißstand<br />

darstellen […]“ ebd..<br />

Eine umfassendere Definition des Begriffs Brachfläche bieten Winkler und Kriebel (1992), wobei sie konkret<br />

auf die Verbindung zwischen dem Begriff und der Planung bzw. dem Städtebau eingehen:<br />

„Eine Fläche ist dann <strong>im</strong> planerischen oder städtebaulichem Sinne eine Brache, wenn sie nach Aufgabe<br />

der vorhergehenden Nutzung über einen längeren Zeitraum ungenutzt und – unter ökonomischen Gesichtspunkten<br />

– funktionslos geworden ist, für die sich aus unterschiedlichen Gründen keine Folgenutzung<br />

über den Markt findet und für die folglich aus städtebaulichen Gründen Handlungsbedarf gegeben<br />

ist. (vgl. Website Ruhr-Uni Bochum)<br />

2.1.2. Erarbeitung einer eigenen Definition<br />

Eine universelle Definition für den Begriff ‚Brachfläche liegt weder in einem Gesetzestext noch in der<br />

Fachliteratur vor. Vielmehr werden in vorhandenen Definitionen (s.o.) unterschiedliche Ausprägungen<br />

desselben Phänomens angesprochen. Um der umfassenden Bedeutung des Begriffes, die die verschiedenen<br />

gesetzten Schwerpunkte aufzeigen, gerecht zu werden, wird für die vorliegende Arbeit eine eigene<br />

Definition der ‚Brachfläche erarbeitet. Dazu werden Kriterien <strong>zur</strong> Best<strong>im</strong>mung einer Brachfläche festgelegt,<br />

wobei auf die Aussagen der angeführten Definitionen eingegangen wird. Es handelt sich bei der folgenden<br />

Definition dabei um eine Kriterien-Checkliste und nicht um eine Definition <strong>im</strong> klassischen Sinn.<br />

Eine Fläche gilt <strong>als</strong> Brachfläche, wenn folgende Kriterien <strong>im</strong> Zusammenhang mit ihr erfüllt sind:<br />

• Es handelt sich um eine (ehem<strong>als</strong>) anthropogen genutzte Fläche. Dabei ist die Art der früheren<br />

Nutzung der Fläche nicht von Belang, solange sie einen wirtschaftlichen oder städtebaulichen<br />

Zweck erfüllte, <strong>als</strong>o eine Fläche mit Funktion war.<br />

• Die Fläche wird aus diversen Gründen (z.B. Lage, ehemalige Nutzung, natürliche Bedingungen, Betrieb<br />

benötigt sie nicht mehr) wirtschaftlich nicht mehr nachgefragt, weswegen sich Investoren,<br />

Eigentümer oder Nutzer <strong>zur</strong>ückgezogen haben.<br />

• Sie ist daher <strong>im</strong> wirtschaftlichen Sinne funktionslos.<br />

• Sie wurde noch keiner opt<strong>im</strong>alen neuen Nutzung zugeführt und wird daher nicht genutzt, untergenutzt<br />

oder zwischengenutzt.<br />

• Der Zustand der Fläche verhindert, dass eine wirtschaftliche Wiedernutzung durch markttypische<br />

Nachfrage- und Angebotsstrukturen erreicht wird. Um eine Folgenutzung zu ermöglichen, besteht<br />

planerischer und städtebaulicher Handlungsbedarf.<br />

• Die Aussagen der genannten Punkte gelten seit mindestens drei Jahren. Unwichtig ist dabei, ob<br />

eine Wiedernutzung der Fläche in absehbarer Zeit zu erwarten ist.<br />

Im Zuge dieser Diplomarbeit wird der Fokus auf innerstädtische Brachflächen gelegt. Um einer qualifizierten<br />

Untersuchung dieser gerecht zu werden, werden dabei jedoch auch Brachflächen, die sich nicht <strong>im</strong><br />

städtischen Raum befinden, <strong>im</strong> Zusammenhang betrachtet.

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