30.12.2014 Aufrufe

Oasen im Beton. Urban Gardening als Instrument zur Attraktivierung ...

Oasen im Beton. Urban Gardening als Instrument zur Attraktivierung ...

Oasen im Beton. Urban Gardening als Instrument zur Attraktivierung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

20<br />

2.5.1. Unbekannte Risiken und kostenintensive Voruntersuchungen<br />

Das größte Hemmnis für eine neue Nutzung spielen die schwer kalkulierbaren finanziellen Risiken einer<br />

Brachfläche, weshalb potentielle Nachfrager nur geringes Interesse zeigen. Während die Bereitstellung<br />

von Bauland <strong>im</strong> Außenbereich finanziell überschaubar ist, muss auf Brachen mit zusätzlichen Kosten<br />

durch Sanierungsmaßnahmen oder der Beseitigung von Fundamenten und unterirdischen Leitungen oder<br />

für dafür benötigte Voruntersuchungen in unbekannter Höhe gerechnet werden (vgl. Dransfeld et al.<br />

2002: 47; ICSS 2005: 19; Müller-Kleißler u. Rach 2004: 52).<br />

Altlasten 7 stellen hierbei ein zentrales Problem dar, Kahnert und Rudowsky sprechen sogar vom „[…]<br />

mittlerweile […] größten (emmnisfaktor […]“ Kahnert u. Rudowsky 1999: 3) unter den baulichstrukturellen<br />

Mängeln. Die Existenz von Altlasten ist oft weder per se noch in ihrer D<strong>im</strong>ension zuvor bekannt,<br />

die Kosten für Voruntersuchung und Bewältigung schreckt viele )nvestoren ab, wird <strong>als</strong> „Negativ-<br />

)mage“ ICSS 2005: 24) gehandelt und verhindert eine Revitalisierung der Fläche (vgl. Dransfeld et al.<br />

2002: 47; ICSS 2005: 7, 19, 24; Kather 2010: 5; Meißner 2004: 12).<br />

Abb. 6<br />

Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erfordern oft den kostenintensiven Einsatz von Großmaschinen<br />

(Quelle: Website Fugro)<br />

Zudem muss der Käufer in der Folge mit nutzungseinschränkenden Auflagen wie dem Denkm<strong>als</strong>chutz und<br />

Umweltauflagen wie der Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen rechnen, da das Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) den Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, „[…] vermeidbare Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft zu unterlassen […]“ § Abs. BNatSchG und „[…] unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen)<br />

oder zu ersetzen Ersatzmaßnahmen […]“ § Abs. BNatSchG. Als Eingriffe gelten „[…] Veränderungen<br />

der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bo-<br />

7<br />

„Altlasten sind nach dem Sondergutachten des von der Bundesregierung bestellten Rates der Sachverständigen für<br />

Umweltfragen von 1989 Altablagerungen und Altstandorte, sofern von Ihnen Gefährdungen für die Umwelt, insbesondere<br />

für die menschliche Gesundheit ausgehen oder zu erwarten sind. Die Definition einer Altlast beschränkt sich dabei<br />

auf räumlich begrenzte Flächen, d.h. großräumige Belastungen aus diffusen Quellen (z.B. Luftverschmutzung) sind<br />

nicht erfaßt.“ (Website Umweltbundesamt)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!