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Bedeutung und Wirtschaftlichkeit des Streuobstbaus in Österreich

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6 <strong>Wirtschaftlichkeit</strong>sberechnungen zum Streuobstbau<br />

6.1 Methodische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Für die Ermittlung der <strong>Wirtschaftlichkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>Streuobstbaus</strong> s<strong>in</strong>d die Deckungsbeitragsrechnung<br />

<strong>und</strong> die Investitionsrechnung erforderlich. E<strong>in</strong>e Gesamtbetriebsplanung ersche<strong>in</strong>t nicht<br />

notwendig, da der Streuobstbau die Betriebsorganisation der anderen Betriebszweige nur wenig<br />

verändert. Die Ertragsm<strong>in</strong>derungen <strong>und</strong> die Erhöhung der Kosten, die die Streuobstbäume<br />

auf den Grünlandflächen verursachen, werden dem Streuobstbau zugerechnet <strong>und</strong> <strong>in</strong> den Berechnungen<br />

berücksichtigt. Die <strong>Wirtschaftlichkeit</strong>srechnungen werden für den Fall durchgeführt,<br />

dass e<strong>in</strong>e Streuobstanlage erst errichtet wird. Die Beurteilung der <strong>Wirtschaftlichkeit</strong> der<br />

Neuanlage e<strong>in</strong>er Streuobstwiese könnte mit Hilfe <strong>des</strong> Vergleichsdeckungsbeitrags erfolgen.<br />

Dabei werden zusätzlich zu den variablen Kosten die fixen Kosten, die durch die Streuobstwiese<br />

verursacht werden, von der zusätzlichen Leistung abgezogen (vgl. REISCH et al., 1995,<br />

131).<br />

Der Deckungsbeitrag setzt sich aus der Summe der variablen Leistungen abzüglich der variablen<br />

Kosten zusammen. Welche Kostenart im E<strong>in</strong>zelnen als variabel <strong>und</strong> welche als fix anzusehen<br />

ist, hängt vom jeweiligen Planungsfall ab. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass nur jene Kosten<br />

berücksichtigt werden, die <strong>in</strong> der betreffenden Entscheidungssituation als veränderbar (variabel)<br />

anzusehen s<strong>in</strong>d (vgl. SCHNEEBERGER, 2000, 5ff). Die <strong>Wirtschaftlichkeit</strong>sberechnung geht<br />

von der Situation aus, dass die Streuobstwiesen, Masch<strong>in</strong>en <strong>und</strong> Gebäude für das Verarbeiten<br />

<strong>des</strong> Obstes erst angelegt bzw. gebaut werden müssen. Somit s<strong>in</strong>d sämtliche Kosten der Streuobstanlage<br />

<strong>und</strong> der Anlagen zur Verarbeitung <strong>des</strong> Obstes als variabel bzw. veränderbar anzusehen.<br />

Erst nach dem Aussetzen der Bäume bzw. dem Errichten der Anlagen werden diese<br />

Kosten zu fixen Kosten.<br />

Da der Gesamtbetrieb nicht <strong>in</strong> die Kalkulation mite<strong>in</strong>bezogen wird, steht für die Beurteilung<br />

der <strong>Wirtschaftlichkeit</strong> der Deckungsbeitrag für die Ausgangssituation nicht zur Verfügung. Es<br />

werden nur die Leistungs- <strong>und</strong> Kostenänderungen ohne Bewertung der zusätzlichen Arbeitskraftst<strong>und</strong>en<br />

berechnet. Die Leistung der Streuobstwiese ergibt sich aus dem Verkaufserlös<br />

für die Obstprodukte <strong>und</strong> den für die Streuobstwiesen gewährten Förderungen. Die Kosten<br />

setzen sich zusammen, aus den Kosten <strong>des</strong> <strong>Streuobstbaus</strong>, der Obstverarbeitung <strong>und</strong> den Nutzungskosten<br />

durch die Streuobstanlage. Die Streuobstanlage verursacht Mehrkosten bei der<br />

Wiesenbewirtschaftung <strong>und</strong> es entsteht e<strong>in</strong> Ertragsverlust. Durch Zupachtung von Fläche wird<br />

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