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Bedeutung und Wirtschaftlichkeit des Streuobstbaus in Österreich

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In Tabelle 51 ist die durchschnittliche E<strong>in</strong>kommensänderung bei Produktion von Fruchtsaft<br />

berechnet. In der dritten Spalte wird die Produktionsmenge Fruchtsaft <strong>in</strong> Liter angegeben. Die<br />

Produktionsmenge errechnet sich aus dem Obstertrag (Spalte 2) <strong>und</strong> der Ausbeute (60 % vgl.<br />

6.5.1). Der Erlös je Liter Fruchtsaft (Spalte 4) ist der Verkaufspreis abzüglich der Umsatzsteuer.<br />

Bis zu e<strong>in</strong>em Umsatz von 24.200 € (29. Standjahr) müssen 10 % an Ust. abgeführt<br />

werden, ab 24.200 € (30. Standjahr) 14 %. In der fünften Spalte wird die Leistung je ha <strong>und</strong><br />

Jahr ausgewiesen. Sie enthält die Flächenförderung für den Erhalt von Streuobstbeständen<br />

(120 €), den Erlös aus dem Fruchtsaftverkauf (Produktionsmenge mal dem Verkaufserlös je<br />

Liter) <strong>und</strong> den Erlös aus der Lohnverarbeitung. Je Liter Lohnverarbeitung werden 0,35 € excl.<br />

Ust verrechnet. Es wird die Differenz aus der eigenen Produktionsmenge <strong>und</strong> 20.000 l lohnverarbeitet.<br />

Steigt die eigene Produktion über 20.000 l wird ke<strong>in</strong>e Lohnverarbeitung mehr<br />

durchgeführt. Die sechste Spalte weist die fixen Spezialkosten je ha aus. Im Jahr null entstehen<br />

die Pflanzkosten, bei Bezug der Bäume im Rahmen der Obstbaumaktion s<strong>in</strong>d dies 900 €<br />

(9 € je Baum, 100 Bäume je ha). Im Jahr <strong>des</strong> Ertragsbeg<strong>in</strong>ns (9. Standjahr) wird die Obstklaubmasch<strong>in</strong>e<br />

um 7.500 € angekauft. Weiters werden <strong>in</strong> Gebäude 25.000 € <strong>und</strong> <strong>in</strong> die Geräteausstattung<br />

30.000 € <strong>in</strong>vestiert. Da die Kalkulation auf e<strong>in</strong>e Streuobstwiese von 3 ha abgestimmt<br />

wird, entfällt auf e<strong>in</strong> Hektar e<strong>in</strong> Drittel der Investitionskosten (20.833 €). Die Nutzungsdauer<br />

der Obstklaubmasch<strong>in</strong>e <strong>und</strong> der Verarbeitungsanlage wird mit 15 Jahren angenommen,<br />

daher ist im 24. <strong>und</strong> 39. Standjahr e<strong>in</strong>e neue Masch<strong>in</strong>e anzuschaffen. Die Nutzungsdauer<br />

der Gebäude<strong>in</strong>vestitionen wird mit 30 Jahren angenommen, daher wird im 39. Standjahr<br />

wieder <strong>in</strong> Gebäude <strong>in</strong>vestiert. Daraus ergeben sich fixe Spezialkosten für das 39. Standjahr<br />

<strong>in</strong> der Höhe von 20.833 € je ha <strong>und</strong> für das 24. Standjahr von 12.500 € je ha. Die Spalte<br />

sieben weist die jährlichen variablen Kosten aus, sie setzten sich aus den Nachpflanzkosten<br />

(4,5 €), den variablen Kosten der Obsternte (Ertrag <strong>in</strong> dt x 1,8 €), den variablen Kosten der<br />

Obstverarbeitung <strong>und</strong> Lohnverarbeitung (Produktion <strong>in</strong> l x 0,0856 €) <strong>und</strong> den variablen Kosten<br />

der Vermarktung (Menge <strong>in</strong> l x 0,1055 €) zusammen. Verrechnet werden ferner die höheren<br />

variablen Masch<strong>in</strong>enkosten der Streuobstwiesen (23 €) <strong>und</strong> die Mehrkosten zum Ausgleich<br />

<strong>des</strong> Ertragrückganges (vgl. Tabelle 21). In der achten Spalte wird die abzuführende<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer angeführt. Liegt der jährliche Umsatz unter 24.200 € (bis zum 29. Standjahr)<br />

errechnet sich die E<strong>in</strong>kommensteuer aus 30 % <strong>des</strong> Umsatzes mal dem angenommenen<br />

Grenzsteuersatz (38,33 %). Liegt der jährliche Umsatz über 24.200 € wird <strong>in</strong> der Kalkulation<br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>nahmen-Ausgabenrechnung wie folgt durchgeführt.<br />

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