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Bedeutung und Wirtschaftlichkeit des Streuobstbaus in Österreich

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24.200 € muss Umsatzsteuer bezahlt werden. Die Differenz zwischen den 20 % der Umsatzsteuer<br />

für Getränke <strong>und</strong> den 10 bzw. 12 % der Umsatzsteuerpauschalierung der Landwirtschaft<br />

muss an das F<strong>in</strong>anzamt abgeführt werden. In den Berechnungen für diese Arbeit wird<br />

angenommen, dass der Fruchtsaft direkt an den Endk<strong>und</strong>en verkauft wird. Das heißt, es müssen<br />

10 % Umsatzsteuer gezahlt werden. Dies wird berücksichtigt, <strong>in</strong>dem der Preis für den<br />

Fruchtsaft um die Umsatzsteuer gesenkt wird. Liegt der Umsatz über 24.200 € fällt die Produktion<br />

von Fruchtsaft nicht mehr <strong>in</strong> die Umsatzsteuerpauschalierung. Von den 20 % Umsatzsteuer<br />

kann die Vorsteuer abgerechnet werden. Die Differenz muss an das F<strong>in</strong>anzamt abgeführt<br />

werden. In den Berechnungen wird die Möglichkeit <strong>in</strong> Anspruch genommen, dass 6 %<br />

der Umsatzsteuer pauschal als Vorsteuer abgezogen werden können. Das heißt, es müssen 14<br />

% Umsatzsteuer abgeführt werden. Die Steuer wird wiederum durch die Reduktion <strong>des</strong> Preises<br />

pro l Fruchtsaft <strong>in</strong> der Berechnung berücksichtigt. Unter 24.200 € wird der Gew<strong>in</strong>n mit 30<br />

% <strong>des</strong> Umsatzes angenommen. Dieser wird mit dem Grenzsteuersatz multipliziert <strong>und</strong> von<br />

den E<strong>in</strong>nahmen abgezogen. In diesen Berechnungen wird e<strong>in</strong> Grenzsteuersatz von 38,33 %<br />

angenommen (vgl. EBERHARTINGER, Grenzsteuersatz, 2005). Liegt der Umsatz über 24.200 €<br />

muss der Gew<strong>in</strong>n durch E<strong>in</strong>nahmen–Ausgabenrechnung ermittelt werden. Um die Kalkulation<br />

zu vere<strong>in</strong>fachen, werden alle Masch<strong>in</strong>en wie auch die Gebäudeumbauten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeitraum<br />

von 15 Jahren abgeschrieben. Somit errechnet sich der Gew<strong>in</strong>n wie folgt: E<strong>in</strong>nahmen<br />

(excl. Ust) abzüglich fremdüblicher Kaufpreis für Äpfel (0,1 €/kg), variable Kosten der Verarbeitung<br />

<strong>und</strong> der Vermarktung sowie Abschreibung für Masch<strong>in</strong>en <strong>und</strong> Gebäude. Der so<br />

ermittelte Gew<strong>in</strong>n wird wiederum mit dem Grenzsteuersatz multipliziert <strong>und</strong> von den Erlösen<br />

abgezogen.<br />

6.6.2 Berechnung<br />

Nachfolgend wird die Berechnung der <strong>Wirtschaftlichkeit</strong> der Produktion <strong>und</strong> <strong>des</strong> Verkaufs<br />

von Fruchtsaft aus Streuobst durchgeführt. Es wird die Berechnung nur e<strong>in</strong>er Variante vorgestellt.<br />

Sie ist <strong>in</strong> Tabelle 50 ersichtlich.<br />

Tabelle 50: Berechnungsvarianten Fruchtsaft<br />

Verarbeitung Fläche (ha) Preis (€)<br />

Lohnverarbeitung<br />

Eigene Verarbeitung<br />

Eigene Verarbeitung mit<br />

Lohnverarbeitung<br />

1 bis 10<br />

(3)<br />

0,7 bis 1,5<br />

(1)<br />

Die <strong>in</strong> der Variante getroffenen Annahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Fettschrift angeführt. Die Berechnungen<br />

(siehe Tabelle 51) der anderen Varianten s<strong>in</strong>d, bis auf die anderen Werte, gleich aufgebaut.<br />

Die Kalkulationse<strong>in</strong>heit ist e<strong>in</strong> ha Streuobstwiese.<br />

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