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Pädagogische Hochschule Karlsruhe Institut für ...

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Gehirnphysiologische Aspekte der Aufmerksamkeit: Entwicklung und Förderung durch Bewegung<br />

besitzt die Fähigkeit, das Gehirns zu aktivieren, wogegen die selektive<br />

Aufmerksamkeit eine Zunahme der Aktivierung genau der Gehirnareale<br />

mit sich bringt, die aufmerksame und somit bevorzugt behandelte Informationen<br />

verarbeitet. Spitzer erklärt das an folgenden Beispielen. Achtet der<br />

Mensch beispielsweise auf eine bestimmte Farbe, wird besonders unser<br />

Farbareal angeregt. Achtet eine Person auf eine Bewegung, so geht hiermit<br />

die Aktivierung von Bewegungsverarbeitungsarealen im Gehirn einher.<br />

Er führt weiter aus, dass „der Effekt der zusätzlichen Aktivierung von Gehirnarealen<br />

durch die selektive Aufmerksamkeit eine wesentliche Rolle bei<br />

der Einspeicherung von Gedächtnisinhalten spielt.“ (Spitzer, 2007, S.156).<br />

3.2 Aufmerksamkeit<br />

Die im Folgenden dargstellten Ausführungen zu den Merkmalen und Formen<br />

der Aufmerksamkeit sollen verdeutlichen, dass der Begriff in der wissenschaftlichen<br />

Literatur mit unterschiedlichen Inhalten verwendet wurde<br />

und insgesamt in verschiedenen Teilbereichen eine Weiterentwicklung<br />

erfahren hat.<br />

3.2.1 Merkmale der Aufmerksamkeit nach Rapp<br />

Es gibt nach Rapp (1982) insgesamt sechs verschiedene Merkmale der<br />

Aufmerksamkeit, auf die in diesem Abschnitt näher eingegangen wird.<br />

Als erstes Merkmal ist zu nennen, dass Aufmerksamkeit keine gesonderte<br />

Funktion darstellt, die losgelöst von anderen psychischen Funktionen auftritt.<br />

Sie verändert und begleitet vielmehr Handlungsabläufe und spezifische<br />

Prozesse. Das allgemeine und undeutliche Wahrnehmen wird eher<br />

durch die Aufmerksamkeit auf gewisse Gegenstände ausgerichtet und<br />

verstärkt. Aufmerksamkeit führt „vom unscharfen Empfinden zum bewussten,<br />

klaren Wahrnehmen“ (Rapp, 1982, S. 20). Aufmerksamkeit ist kein<br />

Gebilde, was <strong>für</strong> sich allein steht, sondern ist zweifelsfrei „immer an eine<br />

Tätigkeit und an einen Gegenstand gebunden“ (Kahnemann, 1973, zitiert<br />

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