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WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...

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EIGENKAPITALBESCHAFFUNGSVERTRAG<br />

Mit Datum vom 08.03.2010 haben die Fondsgesellschaft<br />

und die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH einen<br />

Eigenkapitalbeschaffungsvertrag abgeschlossen. Darin ist die<br />

<strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH von der Fondsgesellschaft<br />

beauftragt, bis zum <strong>31</strong>.12.2011 das von der<br />

Fondsgesellschaft geplante Eigenkapital in Höhe von bis zu<br />

54.000.000 EUR zu platzieren. Die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong><br />

Capital Holding GmbH ist berechtigt, sich dazu Untervermittlern<br />

zu bedienen.<br />

Die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH erhält für<br />

ihre Leistungen nach dem Eigenkapitalbeschaffungsvertrag<br />

eine Vergütung in Höhe von 5,0 % des eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals zzgl. des auf das eingeworbene Kommanditkapital<br />

erhobenen Agios von 5 %, jeweils inklusive<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Der Anspruch auf die Vergütung entsteht und wird jeweils<br />

anteilig fällig, sobald die Treuhandkommanditistin für einen<br />

als Treugeber beitretenden Anleger eine Kommanditbeteiligung<br />

in Höhe des Zeichnungsbetrages für diesen treuhänderisch<br />

übernommen hat bzw. bei einem Direktkommanditisten<br />

der Beitritt zur Fondsgesellschaft bewirkt ist und jeweils<br />

mindestens 70 % zzgl. 5 % Agio auf den Zeichnungsbetrag<br />

bei der Fondsgesellschaft bzw. der Treuhand -<br />

kommanditistin unwiderruflich gutgeschrieben sind.<br />

Der Eigenkapitalbeschaffungsvertrag wird fest bis zum<br />

<strong>31</strong>.12.2011 abgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung des<br />

Eigenkapitalbeschaffungsvertrages ist nur aus wichtigem<br />

Grund möglich. Durch eine Kündigung bleiben entstandene<br />

Vergütungsansprüche für bereits platziertes Kommanditkapital<br />

unberührt.<br />

WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – WESENTLICHE VERTRÄGE<br />

PLATZIERUNGS- UND<br />

EINZAHLUNGSGARANTIEVERTRAG<br />

Mit Datum vom 08.03.2010 haben die Fondsgesellschaft<br />

und die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH einen<br />

Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag abgeschlossen.<br />

Darin garantiert die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding<br />

GmbH gegenüber der Fondsgesellschaft die Platzierung und<br />

Einzahlung eines Kommanditkapitals von insgesamt<br />

54.000.000 EUR zum 30.12.2010, sofern die Fondsgesellschaft<br />

in beide <strong>Immobilien</strong>portfolios investiert. Entscheiden<br />

sich die Anleger ausschließlich für eine Investition in das <strong>Immobilien</strong>portfolio<br />

1, reduziert sich der von der <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong><br />

Capital Holding GmbH garantierte Betrag auf<br />

27.300.000 EUR; sofern sich die Anleger ausschließlich für<br />

eine Investition in das <strong>Immobilien</strong>portfolio 2 entscheiden,<br />

reduziert sich der garantierte Betrag auf 26.700.000 EUR.<br />

Die Platzierungs- und Einzahlungsgarantie kann auch in<br />

Form eines Darlehens erfüllt werden.<br />

Sofern die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH den<br />

Garantiebetrag als Darlehen zur Verfügung stellt, erhält sie<br />

eine Verzinsung in Höhe der gemäß § 18 (1) des Gesellschaftsvertrags<br />

für den betreffenden Zeitraum und die betreffende<br />

Beteiligungsvariante (mit oder ohne Teilnahme an<br />

den anfänglichen negativen steuerlichen Ergebnissen in den<br />

Jahren 2010/2011) zu beschließenden Entnahmen, die auf<br />

das durch das Darlehen ersetzte Kapital entfallen würden.<br />

Die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH erhält für<br />

die Übernahme der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie<br />

eine Vergütung in Höhe von 2,8 % bezogen auf das von ihr<br />

garantierte Kapital inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Der Anspruch auf die Vergütung entsteht und wird<br />

jeweils anteilig fällig, sobald die Treuhandkommanditistin für<br />

einen als Treugeber beitretenden Anleger eine Kommanditbeteiligung<br />

in Höhe des gezeichneten Zeichnungsbetrages<br />

für diesen treuhänderisch übernommen hat bzw. bei einem<br />

Direktkommanditisten der Beitritt zur Fondsgesellschaft bewirkt<br />

ist und jeweils mindestens 70 % zzgl. 5 % Agio auf<br />

den Zeichnungsbetrag bei der Fondsgesellschaft bzw. der<br />

Treuhandkommanditistin unwiderruflich gutgeschrieben<br />

sind, spätestens zum 30.12.2010.<br />

Durch die Zahlung der <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding<br />

GmbH im Garantiefall wird die von den Anlegern übernommene<br />

eigene Einzahlungs- und Schadensersatzpflicht nicht<br />

berührt.<br />

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