WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...
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EIGENKAPITALBESCHAFFUNGSVERTRAG<br />
Mit Datum vom 08.03.2010 haben die Fondsgesellschaft<br />
und die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH einen<br />
Eigenkapitalbeschaffungsvertrag abgeschlossen. Darin ist die<br />
<strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH von der Fondsgesellschaft<br />
beauftragt, bis zum <strong>31</strong>.12.2011 das von der<br />
Fondsgesellschaft geplante Eigenkapital in Höhe von bis zu<br />
54.000.000 EUR zu platzieren. Die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong><br />
Capital Holding GmbH ist berechtigt, sich dazu Untervermittlern<br />
zu bedienen.<br />
Die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH erhält für<br />
ihre Leistungen nach dem Eigenkapitalbeschaffungsvertrag<br />
eine Vergütung in Höhe von 5,0 % des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals zzgl. des auf das eingeworbene Kommanditkapital<br />
erhobenen Agios von 5 %, jeweils inklusive<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Der Anspruch auf die Vergütung entsteht und wird jeweils<br />
anteilig fällig, sobald die Treuhandkommanditistin für einen<br />
als Treugeber beitretenden Anleger eine Kommanditbeteiligung<br />
in Höhe des Zeichnungsbetrages für diesen treuhänderisch<br />
übernommen hat bzw. bei einem Direktkommanditisten<br />
der Beitritt zur Fondsgesellschaft bewirkt ist und jeweils<br />
mindestens 70 % zzgl. 5 % Agio auf den Zeichnungsbetrag<br />
bei der Fondsgesellschaft bzw. der Treuhand -<br />
kommanditistin unwiderruflich gutgeschrieben sind.<br />
Der Eigenkapitalbeschaffungsvertrag wird fest bis zum<br />
<strong>31</strong>.12.2011 abgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung des<br />
Eigenkapitalbeschaffungsvertrages ist nur aus wichtigem<br />
Grund möglich. Durch eine Kündigung bleiben entstandene<br />
Vergütungsansprüche für bereits platziertes Kommanditkapital<br />
unberührt.<br />
WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – WESENTLICHE VERTRÄGE<br />
PLATZIERUNGS- UND<br />
EINZAHLUNGSGARANTIEVERTRAG<br />
Mit Datum vom 08.03.2010 haben die Fondsgesellschaft<br />
und die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH einen<br />
Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag abgeschlossen.<br />
Darin garantiert die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding<br />
GmbH gegenüber der Fondsgesellschaft die Platzierung und<br />
Einzahlung eines Kommanditkapitals von insgesamt<br />
54.000.000 EUR zum 30.12.2010, sofern die Fondsgesellschaft<br />
in beide <strong>Immobilien</strong>portfolios investiert. Entscheiden<br />
sich die Anleger ausschließlich für eine Investition in das <strong>Immobilien</strong>portfolio<br />
1, reduziert sich der von der <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong><br />
Capital Holding GmbH garantierte Betrag auf<br />
27.300.000 EUR; sofern sich die Anleger ausschließlich für<br />
eine Investition in das <strong>Immobilien</strong>portfolio 2 entscheiden,<br />
reduziert sich der garantierte Betrag auf 26.700.000 EUR.<br />
Die Platzierungs- und Einzahlungsgarantie kann auch in<br />
Form eines Darlehens erfüllt werden.<br />
Sofern die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH den<br />
Garantiebetrag als Darlehen zur Verfügung stellt, erhält sie<br />
eine Verzinsung in Höhe der gemäß § 18 (1) des Gesellschaftsvertrags<br />
für den betreffenden Zeitraum und die betreffende<br />
Beteiligungsvariante (mit oder ohne Teilnahme an<br />
den anfänglichen negativen steuerlichen Ergebnissen in den<br />
Jahren 2010/2011) zu beschließenden Entnahmen, die auf<br />
das durch das Darlehen ersetzte Kapital entfallen würden.<br />
Die <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding GmbH erhält für<br />
die Übernahme der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie<br />
eine Vergütung in Höhe von 2,8 % bezogen auf das von ihr<br />
garantierte Kapital inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Der Anspruch auf die Vergütung entsteht und wird<br />
jeweils anteilig fällig, sobald die Treuhandkommanditistin für<br />
einen als Treugeber beitretenden Anleger eine Kommanditbeteiligung<br />
in Höhe des gezeichneten Zeichnungsbetrages<br />
für diesen treuhänderisch übernommen hat bzw. bei einem<br />
Direktkommanditisten der Beitritt zur Fondsgesellschaft bewirkt<br />
ist und jeweils mindestens 70 % zzgl. 5 % Agio auf<br />
den Zeichnungsbetrag bei der Fondsgesellschaft bzw. der<br />
Treuhandkommanditistin unwiderruflich gutgeschrieben<br />
sind, spätestens zum 30.12.2010.<br />
Durch die Zahlung der <strong>Wealth</strong> <strong>Management</strong> Capital Holding<br />
GmbH im Garantiefall wird die von den Anlegern übernommene<br />
eigene Einzahlungs- und Schadensersatzpflicht nicht<br />
berührt.<br />
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