WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...
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24 WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – RISIKOHINWEISE<br />
Mietentwicklung und Anschlussvermietung<br />
Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Mietentwicklung<br />
nicht der prognostizierten Mietentwicklung entspricht. Insbesondere<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in<br />
der Prognoserechnung angenommenen Mietsteigerungen<br />
erst zu einem späteren Zeitpunkt oder in geringerem Umfang<br />
erfolgen oder vollkommen ausbleiben. Auch eine negative<br />
Entwicklung der Mieten kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der wesentliche Teil der von der Fondsgesellschaft vermieteten<br />
Fläche ist an die BARMER GEK als Hauptmieterin<br />
vermietet. Daher besteht das Risiko, dass die BARMER GEK<br />
ihre gegenüber der Fondsgesellschaft bestehende Marktmacht<br />
ausnutzt, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
in Bezug auf die Mietverhältnisse zulasten der<br />
Fondsgesellschaft zu verändern.<br />
Sämtliche zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung abgeschlossenen<br />
Mietverträge können nach Ablauf der fest vereinbarten<br />
Mietvertragslaufzeiten vor dem Ende des Prognosezeitraumes<br />
gekündigt oder in sonstiger Weise – auch außerordentlich<br />
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist – beendet werden. Es besteht daher das<br />
Risiko, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder in<br />
einem größeren Umfang als in der Prognoserechnung angenommen<br />
Anschlussvermietungen der jeweils gekündigten<br />
Flächen vorzunehmen sind. Bei einer notwendigen Anschlussvermietung<br />
besteht das Risiko, dass Mietflächen über<br />
einen längeren Zeitraum als in der Prognoserechnung angenommen<br />
leer stehen, was zu längerfristigen Mietausfällen<br />
bei der Fondsgesellschaft führen kann.<br />
Insbesondere bezüglich der von der BARMER GEK angemieteten<br />
Flächen besteht das Risiko, dass die BARMER GEK nach<br />
dem Ende der in den BARMER Mietverträgen vereinbarten<br />
festen Mietvertragslaufzeiten nur noch Teilbereiche der jeweiligen<br />
Fondsimmobilie weiternutzt, was sich negativ auf<br />
die Vermietbarkeit der übrigen Gebäudeteile auswirken<br />
kann.<br />
Ein wesentlicher Faktor für die Vermietbarkeit einer Immobilie<br />
ist deren Standort und deren Lage. Mit Ausnahme der<br />
Büroimmobilie in Köln und der Büroimmobilie in Düsseldorf<br />
sind die Fondsimmobilien in B- oder C-Städten belegen. Innerhalb<br />
der Standorte befinden sich, mit Ausnahme der<br />
Büroimmobilie in Darmstadt, die Fondsimmobilien nicht in<br />
ausgewiesenen Bürolagen. Diese Faktoren können sich negativ<br />
auf eine Anschlussvermietung der Fondsimmobilien<br />
auswirken und sich gegenseitig verstärken. Es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass die Fondsgesellschaft zur Beendigung<br />
eines Leerstands Mietverträge nur zu schlechteren<br />
Mietmodalitäten abschließen kann oder eine Anschlussver-<br />
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mietung erst nach aufwendigen und kostenintensiven Umbau-<br />
und/oder Modernisierungsmaßnahmen oder sonstigen<br />
Anpassungen an die Wettbewerbssituation möglich ist, was<br />
zu weiteren Aufwendungen bei der Fondsgesellschaft führen<br />
kann. Zudem stehen die Fondsimmobilien als „gebrauchte<br />
<strong>Immobilien</strong>“ in Konkurrenz zu Neubauten, sodass eine Anschlussvermietung<br />
möglicherweise nur unter Vornahme entsprechender<br />
Abschläge bei der Miethöhe oder anderen<br />
Mietmodalitäten möglich ist.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Mieter ihren mietvertraglichen<br />
Verpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang vertragsgemäß<br />
nachkommen. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass einzelne oder mehrere Mieter aufgrund<br />
einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation nicht<br />
in der Lage sind, stets sämtliche fälligen Mietzahlungen und<br />
sonstigen Verpflichtungen zeit- und betragsgerecht zu leisten.<br />
Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation im Gesundheitswesen<br />
und im Hinblick auf das Defizit bei den gesetzlichen<br />
Krankenkassen im Jahr 2009 besteht dieses Risiko<br />
auch bei der BARMER GEK. Das Mietausfallrisiko kann sich<br />
insbesondere auch dadurch erhöhen, dass Anschlussmieter<br />
eine schlechtere Bonität als die bisherigen Mieter, insbesondere<br />
als die Hauptmieterin BARMER GEK, haben. Somit tragen<br />
die Fondsgesellschaft unmittelbar und die Anleger mittelbar<br />
das Insolvenz- und Bonitätsrisiko der Mieter. Aus der<br />
Bonität eines Mieters in der Vergangenheit oder zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung kann nicht auf die künftige<br />
Bonität eines Mieters geschlossen werden, sodass auch für<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bonitätsstarke Mieter<br />
künftige Zahlungsausfälle oder eine künftige Insolvenz nicht<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
Es besteht im Fall der Anschlussvermietung das Risiko, dass<br />
ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Mieter bei den einzelnen<br />
Mietstandorten nicht zur Zahlung von Aufschlägen zur<br />
vergleichbaren, ortsüblichen Miete bereit ist. Darüber hinaus<br />
sind in den letzten Jahren die von den Mietern zusätzlich zu<br />
zahlenden Nebenkosten deutlich gestiegen, sodass das Mietsteigerungspotenzial<br />
insoweit begrenzt ist.<br />
Eine Realisation der vorgenannten Risiken kann dazu führen,<br />
dass die tatsächlich von der Fondsgesellschaft erzielten Mieteinnahmen<br />
nicht mehr für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten<br />
ausreichen. In diesem Fall müsste die Fondsgesellschaft<br />
bestehende Verbindlichkeiten teilweise oder vollständig<br />
aus ihrer Liquiditätsreserve und/oder durch die zusätzliche<br />
Aufnahme von Fremdmitteln finanzieren, was sich<br />
jeweils negativ auf die vom Anleger erzielbare Rendite auswirken<br />
und bis hin zu einem Totalverlust führen kann.