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WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...

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24 WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – RISIKOHINWEISE<br />

Mietentwicklung und Anschlussvermietung<br />

Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Mietentwicklung<br />

nicht der prognostizierten Mietentwicklung entspricht. Insbesondere<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in<br />

der Prognoserechnung angenommenen Mietsteigerungen<br />

erst zu einem späteren Zeitpunkt oder in geringerem Umfang<br />

erfolgen oder vollkommen ausbleiben. Auch eine negative<br />

Entwicklung der Mieten kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der wesentliche Teil der von der Fondsgesellschaft vermieteten<br />

Fläche ist an die BARMER GEK als Hauptmieterin<br />

vermietet. Daher besteht das Risiko, dass die BARMER GEK<br />

ihre gegenüber der Fondsgesellschaft bestehende Marktmacht<br />

ausnutzt, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

in Bezug auf die Mietverhältnisse zulasten der<br />

Fondsgesellschaft zu verändern.<br />

Sämtliche zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung abgeschlossenen<br />

Mietverträge können nach Ablauf der fest vereinbarten<br />

Mietvertragslaufzeiten vor dem Ende des Prognosezeitraumes<br />

gekündigt oder in sonstiger Weise – auch außerordentlich<br />

aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist – beendet werden. Es besteht daher das<br />

Risiko, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder in<br />

einem größeren Umfang als in der Prognoserechnung angenommen<br />

Anschlussvermietungen der jeweils gekündigten<br />

Flächen vorzunehmen sind. Bei einer notwendigen Anschlussvermietung<br />

besteht das Risiko, dass Mietflächen über<br />

einen längeren Zeitraum als in der Prognoserechnung angenommen<br />

leer stehen, was zu längerfristigen Mietausfällen<br />

bei der Fondsgesellschaft führen kann.<br />

Insbesondere bezüglich der von der BARMER GEK angemieteten<br />

Flächen besteht das Risiko, dass die BARMER GEK nach<br />

dem Ende der in den BARMER Mietverträgen vereinbarten<br />

festen Mietvertragslaufzeiten nur noch Teilbereiche der jeweiligen<br />

Fondsimmobilie weiternutzt, was sich negativ auf<br />

die Vermietbarkeit der übrigen Gebäudeteile auswirken<br />

kann.<br />

Ein wesentlicher Faktor für die Vermietbarkeit einer Immobilie<br />

ist deren Standort und deren Lage. Mit Ausnahme der<br />

Büroimmobilie in Köln und der Büroimmobilie in Düsseldorf<br />

sind die Fondsimmobilien in B- oder C-Städten belegen. Innerhalb<br />

der Standorte befinden sich, mit Ausnahme der<br />

Büroimmobilie in Darmstadt, die Fondsimmobilien nicht in<br />

ausgewiesenen Bürolagen. Diese Faktoren können sich negativ<br />

auf eine Anschlussvermietung der Fondsimmobilien<br />

auswirken und sich gegenseitig verstärken. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die Fondsgesellschaft zur Beendigung<br />

eines Leerstands Mietverträge nur zu schlechteren<br />

Mietmodalitäten abschließen kann oder eine Anschlussver-<br />

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mietung erst nach aufwendigen und kostenintensiven Umbau-<br />

und/oder Modernisierungsmaßnahmen oder sonstigen<br />

Anpassungen an die Wettbewerbssituation möglich ist, was<br />

zu weiteren Aufwendungen bei der Fondsgesellschaft führen<br />

kann. Zudem stehen die Fondsimmobilien als „gebrauchte<br />

<strong>Immobilien</strong>“ in Konkurrenz zu Neubauten, sodass eine Anschlussvermietung<br />

möglicherweise nur unter Vornahme entsprechender<br />

Abschläge bei der Miethöhe oder anderen<br />

Mietmodalitäten möglich ist.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Mieter ihren mietvertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang vertragsgemäß<br />

nachkommen. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass einzelne oder mehrere Mieter aufgrund<br />

einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation nicht<br />

in der Lage sind, stets sämtliche fälligen Mietzahlungen und<br />

sonstigen Verpflichtungen zeit- und betragsgerecht zu leisten.<br />

Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation im Gesundheitswesen<br />

und im Hinblick auf das Defizit bei den gesetzlichen<br />

Krankenkassen im Jahr 2009 besteht dieses Risiko<br />

auch bei der BARMER GEK. Das Mietausfallrisiko kann sich<br />

insbesondere auch dadurch erhöhen, dass Anschlussmieter<br />

eine schlechtere Bonität als die bisherigen Mieter, insbesondere<br />

als die Hauptmieterin BARMER GEK, haben. Somit tragen<br />

die Fondsgesellschaft unmittelbar und die Anleger mittelbar<br />

das Insolvenz- und Bonitätsrisiko der Mieter. Aus der<br />

Bonität eines Mieters in der Vergangenheit oder zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung kann nicht auf die künftige<br />

Bonität eines Mieters geschlossen werden, sodass auch für<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bonitätsstarke Mieter<br />

künftige Zahlungsausfälle oder eine künftige Insolvenz nicht<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Es besteht im Fall der Anschlussvermietung das Risiko, dass<br />

ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Mieter bei den einzelnen<br />

Mietstandorten nicht zur Zahlung von Aufschlägen zur<br />

vergleichbaren, ortsüblichen Miete bereit ist. Darüber hinaus<br />

sind in den letzten Jahren die von den Mietern zusätzlich zu<br />

zahlenden Nebenkosten deutlich gestiegen, sodass das Mietsteigerungspotenzial<br />

insoweit begrenzt ist.<br />

Eine Realisation der vorgenannten Risiken kann dazu führen,<br />

dass die tatsächlich von der Fondsgesellschaft erzielten Mieteinnahmen<br />

nicht mehr für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten<br />

ausreichen. In diesem Fall müsste die Fondsgesellschaft<br />

bestehende Verbindlichkeiten teilweise oder vollständig<br />

aus ihrer Liquiditätsreserve und/oder durch die zusätzliche<br />

Aufnahme von Fremdmitteln finanzieren, was sich<br />

jeweils negativ auf die vom Anleger erzielbare Rendite auswirken<br />

und bis hin zu einem Totalverlust führen kann.

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