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WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...

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(5) Über die Zahlung der Einlage und des Agios sowie ggf.<br />

der Zahlung von Verzugszinsen und weitergehender<br />

Verzugsschäden gemäß Ziffer (4) dieses § 7 sowie ggf.<br />

anfallender Kostentragungs- und Freistellungsverpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag und ggf. aus dem Treuhandvertrag<br />

hinaus übernehmen die Anleger – soweit nicht<br />

durch einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss gemäß<br />

§ 11 (5) anders vereinbart oder eine Haftung nach<br />

den gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach<br />

§§ 171 ff. HGB, eintritt – keine weiteren Zahlungs- und<br />

Nachschusspflichten.<br />

§ 8 Haftungsverhältnisse<br />

(1) Die Kommanditisten haften auch vor Eintragung der<br />

Gesellschaft in das Handelsregister nur bis zur Höhe ihrer<br />

Haftsumme unmittelbar. Die Haftung ist ausgeschlossen,<br />

soweit die Haftsumme geleistet ist.<br />

(2) Soweit die Haftsumme der Kommanditisten nicht bzw.<br />

nicht voll eingezahlt oder teilweise bzw. vollständig zurückgewährt<br />

ist, haften die Kommanditisten im Außenverhältnis<br />

in Höhe des nicht eingezahlten bzw. rückgewährten<br />

Betrages der Haftsumme.<br />

§ 9 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

(1) Die Gesellschafter beabsichtigen, den Gegenstand der<br />

Gesellschaft nach § 2 auf der Grundlage des in Ziffer (2)<br />

dieses § 9 dargestellten Investitions- und Finanzierungsplans<br />

zu erreichen.<br />

(2) Investitions- und Finanzierungsplan (vgl. Tabelle S. 172 f.).<br />

(3) Die Anschaffungskosten für das <strong>Immobilien</strong>portfolio 1<br />

und 2 sind grundsätzlich fest vereinbart. Veränderungen<br />

könnten sich z. B. ergeben aufgrund der Auswirkung<br />

steuerlicher Vorschriften oder aufgrund von Regelungen<br />

des Kaufvertrages der <strong>Immobilien</strong>. Zusätzliche Aufwendungen<br />

werden nach freiem Ermessen der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin durch weitere Darlehen oder aus<br />

der Liquiditätsreserve finanziert. Geringere Aufwendungen<br />

können nach Bestimmung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin die Liquiditätsreserve erhöhen oder<br />

die zur Finanzierung aufgenommenen Fremdmittel vermindern.<br />

II. Organe der Gesellschaft<br />

§ 10 Geschäftsführung, Vertretung, Haftung<br />

(1) Die Komplementärin ist grundsätzlich von der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht<br />

aus zwingenden gesetzlichen Gründen zur Geschäftsführung<br />

verpflichtet ist. Sie ist verpflichtet, ihre Vertretungsmacht<br />

im Außenverhältnis nicht auszuüben, es sei denn,<br />

dies ist zur Vertretung der Gesellschaft gegenüber der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin oder aus zwingenden<br />

gesetzlichen Gründen erforderlich.<br />

(2) Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berufen ist allein<br />

die Geschäftsführende Kommanditistin. Ihre Geschäfts-<br />

WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – GESELLSCHAFTSVERTRAG UND TREUHANDVERTRAG<br />

führungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />

Rechtsgeschäfte. Im Außenverhältnis ist die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin zur Vertretung der Gesellschaft<br />

in vollem Umfang berechtigt und bevollmächtigt<br />

(Generalvollmacht). Sie ist hierbei einzelvertretungsberechtigt.<br />

(3) Zu den Geschäftsführungsmaßnahmen, die die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin ohne Zustimmung der<br />

Gesellschafter vornehmen darf, gehören insbesondere:<br />

a) die Durchführung und Abwicklung der nach dem<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (vgl. § 9 (2)) vorgesehenen<br />

Rechtsgeschäfte in Abhängigkeit des von<br />

den Gesellschaftern beschlossenen Erwerbs von <strong>Immobilien</strong>portfolio<br />

1 und/oder <strong>Immobilien</strong>portfolio 2,<br />

b) die Durchführung und Abwicklung aller Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit der<br />

kaufmännischen Verwaltung der <strong>Immobilien</strong>. Dazu<br />

zählen insbesondere:<br />

� Führung der Mieterakten und der Mieterkorrespondenz,<br />

� Überwachung der mietvertraglichen Vereinbarungen<br />

wie Mietzahlungspflicht, Mieterhöhungen,<br />

Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht<br />

und sonstiger behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften,<br />

Einhaltung von Kündigungsterminen,<br />

Umsatzmeldungen etc.,<br />

� Neuabschluss sowie Änderung oder Kündigung<br />

von Mietverträgen,<br />

� Durchsetzung der mietvertraglichen Vereinbarungen<br />

wie Rechnungsstellung und Einzug der<br />

Mieten, Betriebs- und Nebenkostenzahlungen<br />

etc. und ggf. Durchführung des Mahnwesens,<br />

� Erstellung der Nebenkostenabrechnungen gegenüber<br />

den Mietern,<br />

� Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs wie<br />

Miete, Handwerkerrechnungen, Versicherungsprämien,<br />

Grundsteuer, Bankgebühren zulasten<br />

der Gesellschaft etc.,<br />

� Vorbereitung, Abschluss und Unterhalten von<br />

Versicherungen, insbesondere für die Risiken Feuer,<br />

Leitungswasser, Sturm, Mietverlust, Grundstückseigentümerhaftpflicht<br />

und von Dienstleistungsverträgen<br />

etc.,<br />

� Beauftragung von Maklern, Unterstützung und<br />

Koordination von eingeschalteten Maklern etc.,<br />

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