WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...
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(5) Über die Zahlung der Einlage und des Agios sowie ggf.<br />
der Zahlung von Verzugszinsen und weitergehender<br />
Verzugsschäden gemäß Ziffer (4) dieses § 7 sowie ggf.<br />
anfallender Kostentragungs- und Freistellungsverpflichtungen<br />
aus diesem Vertrag und ggf. aus dem Treuhandvertrag<br />
hinaus übernehmen die Anleger – soweit nicht<br />
durch einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss gemäß<br />
§ 11 (5) anders vereinbart oder eine Haftung nach<br />
den gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach<br />
§§ 171 ff. HGB, eintritt – keine weiteren Zahlungs- und<br />
Nachschusspflichten.<br />
§ 8 Haftungsverhältnisse<br />
(1) Die Kommanditisten haften auch vor Eintragung der<br />
Gesellschaft in das Handelsregister nur bis zur Höhe ihrer<br />
Haftsumme unmittelbar. Die Haftung ist ausgeschlossen,<br />
soweit die Haftsumme geleistet ist.<br />
(2) Soweit die Haftsumme der Kommanditisten nicht bzw.<br />
nicht voll eingezahlt oder teilweise bzw. vollständig zurückgewährt<br />
ist, haften die Kommanditisten im Außenverhältnis<br />
in Höhe des nicht eingezahlten bzw. rückgewährten<br />
Betrages der Haftsumme.<br />
§ 9 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
(1) Die Gesellschafter beabsichtigen, den Gegenstand der<br />
Gesellschaft nach § 2 auf der Grundlage des in Ziffer (2)<br />
dieses § 9 dargestellten Investitions- und Finanzierungsplans<br />
zu erreichen.<br />
(2) Investitions- und Finanzierungsplan (vgl. Tabelle S. 172 f.).<br />
(3) Die Anschaffungskosten für das <strong>Immobilien</strong>portfolio 1<br />
und 2 sind grundsätzlich fest vereinbart. Veränderungen<br />
könnten sich z. B. ergeben aufgrund der Auswirkung<br />
steuerlicher Vorschriften oder aufgrund von Regelungen<br />
des Kaufvertrages der <strong>Immobilien</strong>. Zusätzliche Aufwendungen<br />
werden nach freiem Ermessen der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin durch weitere Darlehen oder aus<br />
der Liquiditätsreserve finanziert. Geringere Aufwendungen<br />
können nach Bestimmung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin die Liquiditätsreserve erhöhen oder<br />
die zur Finanzierung aufgenommenen Fremdmittel vermindern.<br />
II. Organe der Gesellschaft<br />
§ 10 Geschäftsführung, Vertretung, Haftung<br />
(1) Die Komplementärin ist grundsätzlich von der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft ausgeschlossen, soweit sie nicht<br />
aus zwingenden gesetzlichen Gründen zur Geschäftsführung<br />
verpflichtet ist. Sie ist verpflichtet, ihre Vertretungsmacht<br />
im Außenverhältnis nicht auszuüben, es sei denn,<br />
dies ist zur Vertretung der Gesellschaft gegenüber der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin oder aus zwingenden<br />
gesetzlichen Gründen erforderlich.<br />
(2) Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berufen ist allein<br />
die Geschäftsführende Kommanditistin. Ihre Geschäfts-<br />
WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – GESELLSCHAFTSVERTRAG UND TREUHANDVERTRAG<br />
führungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />
Rechtsgeschäfte. Im Außenverhältnis ist die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin zur Vertretung der Gesellschaft<br />
in vollem Umfang berechtigt und bevollmächtigt<br />
(Generalvollmacht). Sie ist hierbei einzelvertretungsberechtigt.<br />
(3) Zu den Geschäftsführungsmaßnahmen, die die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin ohne Zustimmung der<br />
Gesellschafter vornehmen darf, gehören insbesondere:<br />
a) die Durchführung und Abwicklung der nach dem<br />
Investitions- und Finanzierungsplan (vgl. § 9 (2)) vorgesehenen<br />
Rechtsgeschäfte in Abhängigkeit des von<br />
den Gesellschaftern beschlossenen Erwerbs von <strong>Immobilien</strong>portfolio<br />
1 und/oder <strong>Immobilien</strong>portfolio 2,<br />
b) die Durchführung und Abwicklung aller Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
im Zusammenhang mit der<br />
kaufmännischen Verwaltung der <strong>Immobilien</strong>. Dazu<br />
zählen insbesondere:<br />
� Führung der Mieterakten und der Mieterkorrespondenz,<br />
� Überwachung der mietvertraglichen Vereinbarungen<br />
wie Mietzahlungspflicht, Mieterhöhungen,<br />
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht<br />
und sonstiger behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften,<br />
Einhaltung von Kündigungsterminen,<br />
Umsatzmeldungen etc.,<br />
� Neuabschluss sowie Änderung oder Kündigung<br />
von Mietverträgen,<br />
� Durchsetzung der mietvertraglichen Vereinbarungen<br />
wie Rechnungsstellung und Einzug der<br />
Mieten, Betriebs- und Nebenkostenzahlungen<br />
etc. und ggf. Durchführung des Mahnwesens,<br />
� Erstellung der Nebenkostenabrechnungen gegenüber<br />
den Mietern,<br />
� Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs wie<br />
Miete, Handwerkerrechnungen, Versicherungsprämien,<br />
Grundsteuer, Bankgebühren zulasten<br />
der Gesellschaft etc.,<br />
� Vorbereitung, Abschluss und Unterhalten von<br />
Versicherungen, insbesondere für die Risiken Feuer,<br />
Leitungswasser, Sturm, Mietverlust, Grundstückseigentümerhaftpflicht<br />
und von Dienstleistungsverträgen<br />
etc.,<br />
� Beauftragung von Maklern, Unterstützung und<br />
Koordination von eingeschalteten Maklern etc.,<br />
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