WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...
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Stimmrecht für einen Treugeber nur ausüben, wenn sie dazu<br />
von diesem zeitgerecht und eindeutig angewiesen wird. Im<br />
Übrigen wird sie sich der Stimme enthalten. Sofern der Treugeber<br />
bei einer Abstimmung über Geschäfte der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, die einer Zustimmung durch die<br />
Gesellschafter bedürfen, bei Abstimmungen über die Änderung<br />
des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung der Fondsgesellschaft<br />
oder die Zustimmung zur Veräußerung von Geschäftsanteilen<br />
der H.F.S. Zeitmarkt KG an bzw. deren Ausscheiden<br />
aus der Fondsgesellschaft vor dem <strong>31</strong>.12.2016 keine<br />
Weisung an die Treuhandkommanditistin erteilt, wird<br />
diese, sofern dies im Einzelfall im Interesse der Gesellschafter<br />
geboten ist, die Geschäftsführende Kommanditistin beauftragen,<br />
das Stimmrecht auszuüben. Die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist in diesem Fall verpflichtet, ihr Abstimmungsverhalten<br />
vorab bekannt zu geben.<br />
Sämtliche Vermögensgegenstände, welche die Treuhandkommanditistin<br />
bei der Ausführung des Treuhandvertrages<br />
erlangt hat und die ihr nicht selbst zustehen, insbesondere<br />
Ausschüttungen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft,<br />
wird sie umgehend an den Treugeber entsprechend dem geleisteten<br />
Zeichnungsbetrag und der von diesem gewählten<br />
Ausschüttungsvariante weiterleiten, sofern der Treugeber<br />
diese nicht direkt von der Fondsgesellschaft erhalten hat. Die<br />
Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die ihr nach der<br />
Höhe der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung jeweils anteilig<br />
zustehenden vermögensrechtlichen Ansprüche an den<br />
jeweiligen Treugeber abzutreten und alle Ansprüche der<br />
Fondsgesellschaft ihr gegenüber durch Abtretung ihrer<br />
Ersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Treugeber zu<br />
erfüllen.<br />
Gesamtbetrag der Vergütung<br />
der Treuhandkommanditistin<br />
Für die Übernahme der Stellung als Treuhandkommanditistin<br />
in der Fondsgesellschaft steht der Treuhandkommanditistin<br />
im Jahr 2010 eine einmalige Vergütung von 0,04 % des geplanten<br />
Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft zu. Ab<br />
2010 erhält die Treuhandkommanditistin für die Übernahme<br />
der Stellung als Treuhandkommanditistin eine laufende jährliche<br />
Vergütung von 0,1 % des geplanten Kommanditkapitals<br />
der Fondsgesellschaft. Sämtliche Vergütungen sind als<br />
Nettovergütungen vereinbart und ggf. um etwaige gesetzliche<br />
Umsatzsteuer zu erhöhen. Die jährliche Treuhandvergütung<br />
wird ab dem Jahr 2012 an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes<br />
für <strong>Deutschland</strong> oder dessen Ersatz-<br />
oder Nachfolgeindex angepasst.<br />
Sofern die Treuhandkommanditistin gegenüber einzelnen<br />
Anlegern Leistungen erbringt, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehr hinausgehen, kann sie die dafür entstehenden<br />
Kosten vom Anleger erstattet verlangen. Zudem<br />
kann die Treuhandkommanditistin von Anlegern, die der<br />
Fondsgesellschaft als Direktkommanditisten beitreten und<br />
die erforderliche Handelsregistervollmacht nicht rechtzeitig<br />
der Treuhandkommanditistin vorlegen, eine Bearbeitungsgebühr<br />
von 50 EUR je Mahnung berechnen, die mit Ansprü-<br />
WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNG<br />
chen des Gesellschafters z. B. auf Ausschüttungen verrechnet<br />
werden können.<br />
Der Treuhandkommanditistin steht im Falle der Investition in<br />
das <strong>Immobilien</strong>portfolio 1 und 2 für die Übernahme und<br />
Durchführung ihrer Treuhänderstellung in der Fondsgesellschaft<br />
über den Prognosezeitraum bis einschließlich des Jahres<br />
2030 bei Eintritt der Annahmen der Prognoserechnung<br />
ein Gesamtbetrag von 1.388.352 EUR zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer an Vergütungen zu. Da zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht vorhersehbar ist, ob und in<br />
welchem Umfang die Treuhandkommanditistin gegenüber<br />
einzelnen Anlegern gesondert abrechenbare Leistungen erbringen<br />
wird, sind entsprechende Vergütungen der Treuhandkommanditistin<br />
im vorgenannten Gesamtbetrag der<br />
Vergütungen nicht enthalten.<br />
Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />
Soweit nach den handelsrechtlichen Vorschriften für die im<br />
Auftrag der Treugeber im Handelsregister eingetragene Treuhandkommanditistin<br />
eine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft entsteht, haben die Treugeber<br />
die Treuhandkommanditistin von dieser Haftung entsprechend<br />
ihren jeweiligen Anteilen an der für sie treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligung freizustellen.<br />
Mögliche Interessenkonflikte<br />
der Treuhandkommanditistin<br />
Die H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH ist<br />
als Tochtergesellschaft der Prospektherausgeberin Alleingesellschafterin<br />
der Treuhandkommanditistin. Daneben hat die<br />
Treuhandkommanditistin in weiteren Fondsgesellschaften<br />
der <strong><strong>Wealth</strong>Cap</strong>-Gruppe auch die Stellung als Treuhandkommanditistin<br />
übernommen und beabsichtigt, diese Stellung<br />
auch bei künftigen Fondsgesellschaften der <strong><strong>Wealth</strong>Cap</strong>-<br />
Gruppe zu übernehmen. Aus den vorgenannten Umständen<br />
und Beziehungen können sich Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />
ergeben. Deren Auswirkungen sind auf<br />
S. 35: „Interessenkonflikte“ dargestellt. Darüber hinaus sind<br />
den Prospektverantwortlichen keinen weiteren Umstände<br />
oder Beziehungen bekannt, die Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />
begründen können.<br />
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