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WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...

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Stimmrecht für einen Treugeber nur ausüben, wenn sie dazu<br />

von diesem zeitgerecht und eindeutig angewiesen wird. Im<br />

Übrigen wird sie sich der Stimme enthalten. Sofern der Treugeber<br />

bei einer Abstimmung über Geschäfte der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, die einer Zustimmung durch die<br />

Gesellschafter bedürfen, bei Abstimmungen über die Änderung<br />

des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

oder die Zustimmung zur Veräußerung von Geschäftsanteilen<br />

der H.F.S. Zeitmarkt KG an bzw. deren Ausscheiden<br />

aus der Fondsgesellschaft vor dem <strong>31</strong>.12.2016 keine<br />

Weisung an die Treuhandkommanditistin erteilt, wird<br />

diese, sofern dies im Einzelfall im Interesse der Gesellschafter<br />

geboten ist, die Geschäftsführende Kommanditistin beauftragen,<br />

das Stimmrecht auszuüben. Die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist in diesem Fall verpflichtet, ihr Abstimmungsverhalten<br />

vorab bekannt zu geben.<br />

Sämtliche Vermögensgegenstände, welche die Treuhandkommanditistin<br />

bei der Ausführung des Treuhandvertrages<br />

erlangt hat und die ihr nicht selbst zustehen, insbesondere<br />

Ausschüttungen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft,<br />

wird sie umgehend an den Treugeber entsprechend dem geleisteten<br />

Zeichnungsbetrag und der von diesem gewählten<br />

Ausschüttungsvariante weiterleiten, sofern der Treugeber<br />

diese nicht direkt von der Fondsgesellschaft erhalten hat. Die<br />

Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die ihr nach der<br />

Höhe der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung jeweils anteilig<br />

zustehenden vermögensrechtlichen Ansprüche an den<br />

jeweiligen Treugeber abzutreten und alle Ansprüche der<br />

Fondsgesellschaft ihr gegenüber durch Abtretung ihrer<br />

Ersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Treugeber zu<br />

erfüllen.<br />

Gesamtbetrag der Vergütung<br />

der Treuhandkommanditistin<br />

Für die Übernahme der Stellung als Treuhandkommanditistin<br />

in der Fondsgesellschaft steht der Treuhandkommanditistin<br />

im Jahr 2010 eine einmalige Vergütung von 0,04 % des geplanten<br />

Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft zu. Ab<br />

2010 erhält die Treuhandkommanditistin für die Übernahme<br />

der Stellung als Treuhandkommanditistin eine laufende jährliche<br />

Vergütung von 0,1 % des geplanten Kommanditkapitals<br />

der Fondsgesellschaft. Sämtliche Vergütungen sind als<br />

Nettovergütungen vereinbart und ggf. um etwaige gesetzliche<br />

Umsatzsteuer zu erhöhen. Die jährliche Treuhandvergütung<br />

wird ab dem Jahr 2012 an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes<br />

für <strong>Deutschland</strong> oder dessen Ersatz-<br />

oder Nachfolgeindex angepasst.<br />

Sofern die Treuhandkommanditistin gegenüber einzelnen<br />

Anlegern Leistungen erbringt, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehr hinausgehen, kann sie die dafür entstehenden<br />

Kosten vom Anleger erstattet verlangen. Zudem<br />

kann die Treuhandkommanditistin von Anlegern, die der<br />

Fondsgesellschaft als Direktkommanditisten beitreten und<br />

die erforderliche Handelsregistervollmacht nicht rechtzeitig<br />

der Treuhandkommanditistin vorlegen, eine Bearbeitungsgebühr<br />

von 50 EUR je Mahnung berechnen, die mit Ansprü-<br />

WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNG<br />

chen des Gesellschafters z. B. auf Ausschüttungen verrechnet<br />

werden können.<br />

Der Treuhandkommanditistin steht im Falle der Investition in<br />

das <strong>Immobilien</strong>portfolio 1 und 2 für die Übernahme und<br />

Durchführung ihrer Treuhänderstellung in der Fondsgesellschaft<br />

über den Prognosezeitraum bis einschließlich des Jahres<br />

2030 bei Eintritt der Annahmen der Prognoserechnung<br />

ein Gesamtbetrag von 1.388.352 EUR zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer an Vergütungen zu. Da zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht vorhersehbar ist, ob und in<br />

welchem Umfang die Treuhandkommanditistin gegenüber<br />

einzelnen Anlegern gesondert abrechenbare Leistungen erbringen<br />

wird, sind entsprechende Vergütungen der Treuhandkommanditistin<br />

im vorgenannten Gesamtbetrag der<br />

Vergütungen nicht enthalten.<br />

Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />

Soweit nach den handelsrechtlichen Vorschriften für die im<br />

Auftrag der Treugeber im Handelsregister eingetragene Treuhandkommanditistin<br />

eine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft entsteht, haben die Treugeber<br />

die Treuhandkommanditistin von dieser Haftung entsprechend<br />

ihren jeweiligen Anteilen an der für sie treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung freizustellen.<br />

Mögliche Interessenkonflikte<br />

der Treuhandkommanditistin<br />

Die H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH ist<br />

als Tochtergesellschaft der Prospektherausgeberin Alleingesellschafterin<br />

der Treuhandkommanditistin. Daneben hat die<br />

Treuhandkommanditistin in weiteren Fondsgesellschaften<br />

der <strong><strong>Wealth</strong>Cap</strong>-Gruppe auch die Stellung als Treuhandkommanditistin<br />

übernommen und beabsichtigt, diese Stellung<br />

auch bei künftigen Fondsgesellschaften der <strong><strong>Wealth</strong>Cap</strong>-<br />

Gruppe zu übernehmen. Aus den vorgenannten Umständen<br />

und Beziehungen können sich Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />

ergeben. Deren Auswirkungen sind auf<br />

S. 35: „Interessenkonflikte“ dargestellt. Darüber hinaus sind<br />

den Prospektverantwortlichen keinen weiteren Umstände<br />

oder Beziehungen bekannt, die Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />

begründen können.<br />

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