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WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...

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Bei einer am 27.07.2009 von der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft und dem renommierten <strong>Immobilien</strong>beratungsunternehmen<br />

BulwienGesa Valuation GmbH gemeinsam<br />

durchgeführten Besichtigung der Büroimmobilie in Augsburg<br />

waren im zweiten Untergeschoss der Tiefgarage im<br />

Bereich der Anschlussfuge der Zu-/Ausfahrt feuchte Spuren<br />

erkennbar. In einigen anderen Bereichen waren Putzabplatzungen<br />

im Sockelbereich zu erkennen, die wohl in der Verwendung<br />

von ungeeignetem Putz begründet sind. Nach<br />

Auffassung der BulwienGesa Valuation GmbH sind diese<br />

Mängel jedoch nicht wesentlich und können im Rahmen der<br />

laufenden Instandhaltung beseitigt werden. Die Verkäuferin<br />

der Fondsimmobilie hat sich vertraglich verpflichtet, die Kosten<br />

für die Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden in der Tiefgarage<br />

bis zu einem Bruttogesamtbetrag von 50.000 EUR zu<br />

übernehmen (vgl. zu den damit zusammenhängenden Risiken<br />

S. 22: „Bauqualität” und S. <strong>31</strong>: „Vertragspartner- und<br />

Vertragsabschlussrisiko”).<br />

Vermietung und Mieterstruktur<br />

Mit Ausnahme von ca. 13 Tiefgaragenstellplätzen ist die Büroimmobilie<br />

in Augsburg per 01.01.2010 vollständig vermietet.<br />

Neben der BARMER GEK, die ca. 3.813 qm Büro- und<br />

Nebenflächen angemietet hat, werden von den übrigen<br />

Büro- und Nebenflächen ca. 790 qm von der Deutschen<br />

Apotheker- und Ärztebank eG und ca. 888 qm von<br />

Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien<br />

genutzt.<br />

WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – INVESTITIONEN<br />

Büroimmobilie in Augsburg: Luftaufnahme mit Grundstücksumrissen<br />

Die Mieterin BARMER GEK<br />

Der Mietvertrag mit der BARMER GEK läuft, vorbehaltlich<br />

der Ausübung des BARMER Sonderkündigungsrechts, fest<br />

bis zum 30.09.2020. Das BARMER Sonderkündigungsrecht<br />

bezieht sich bei der Büroimmobilie in Augsburg auf ca.<br />

1.067 qm Bürofläche. Nach Ablauf der Festmietzeit kann der<br />

Mietvertrag jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Jahresende von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.<br />

Bei Ausübung des BARMER Sonderkündigungsrechts werden<br />

die von der BARMER GEK zu leistende Nettokaltmiete sowie<br />

die Nebenkostenvorauszahlungen entsprechend den mietvertraglichen<br />

Regelungen angepasst, jedoch nicht unter einen<br />

Wert von 72 % der Nettokaltmiete, welche die BARMER<br />

GEK im Dezember 2013 für die Gesamtmietfläche zu zahlen<br />

hätte. Der dadurch eintretende Mietausfall wird ggf. im Rahmen<br />

der BARMER Mietgarantie teilweise bis zu einem Maximalbetrag<br />

von ca. 125.<strong>31</strong>5 EUR p. a. ausgeglichen (vgl. S.<br />

142: „BARMER Mietgarantie").<br />

Die Miete ist indexiert. Auf Verlangen erfolgt eine Anpassung<br />

um 100 % der prozentualen Veränderung des vom Statistischen<br />

Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindexes<br />

für <strong>Deutschland</strong> (Basis 2000 = 100), wenn sich dieser Index<br />

gegenüber dem für den Monat Januar 2006 veröffentlichten<br />

Index bzw. dem Stand des Index bei der letzten Mietanpassung<br />

um mindestens 10 % verändert hat. Ein Zeitraum, nach<br />

welchem eine Anpassung des Mietzinses erstmals vorgenommen<br />

werden kann, ist vertraglich nicht vorgesehen.<br />

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