WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...
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Bei einer am 27.07.2009 von der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft und dem renommierten <strong>Immobilien</strong>beratungsunternehmen<br />
BulwienGesa Valuation GmbH gemeinsam<br />
durchgeführten Besichtigung der Büroimmobilie in Augsburg<br />
waren im zweiten Untergeschoss der Tiefgarage im<br />
Bereich der Anschlussfuge der Zu-/Ausfahrt feuchte Spuren<br />
erkennbar. In einigen anderen Bereichen waren Putzabplatzungen<br />
im Sockelbereich zu erkennen, die wohl in der Verwendung<br />
von ungeeignetem Putz begründet sind. Nach<br />
Auffassung der BulwienGesa Valuation GmbH sind diese<br />
Mängel jedoch nicht wesentlich und können im Rahmen der<br />
laufenden Instandhaltung beseitigt werden. Die Verkäuferin<br />
der Fondsimmobilie hat sich vertraglich verpflichtet, die Kosten<br />
für die Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden in der Tiefgarage<br />
bis zu einem Bruttogesamtbetrag von 50.000 EUR zu<br />
übernehmen (vgl. zu den damit zusammenhängenden Risiken<br />
S. 22: „Bauqualität” und S. <strong>31</strong>: „Vertragspartner- und<br />
Vertragsabschlussrisiko”).<br />
Vermietung und Mieterstruktur<br />
Mit Ausnahme von ca. 13 Tiefgaragenstellplätzen ist die Büroimmobilie<br />
in Augsburg per 01.01.2010 vollständig vermietet.<br />
Neben der BARMER GEK, die ca. 3.813 qm Büro- und<br />
Nebenflächen angemietet hat, werden von den übrigen<br />
Büro- und Nebenflächen ca. 790 qm von der Deutschen<br />
Apotheker- und Ärztebank eG und ca. 888 qm von<br />
Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien<br />
genutzt.<br />
WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – INVESTITIONEN<br />
Büroimmobilie in Augsburg: Luftaufnahme mit Grundstücksumrissen<br />
Die Mieterin BARMER GEK<br />
Der Mietvertrag mit der BARMER GEK läuft, vorbehaltlich<br />
der Ausübung des BARMER Sonderkündigungsrechts, fest<br />
bis zum 30.09.2020. Das BARMER Sonderkündigungsrecht<br />
bezieht sich bei der Büroimmobilie in Augsburg auf ca.<br />
1.067 qm Bürofläche. Nach Ablauf der Festmietzeit kann der<br />
Mietvertrag jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Jahresende von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.<br />
Bei Ausübung des BARMER Sonderkündigungsrechts werden<br />
die von der BARMER GEK zu leistende Nettokaltmiete sowie<br />
die Nebenkostenvorauszahlungen entsprechend den mietvertraglichen<br />
Regelungen angepasst, jedoch nicht unter einen<br />
Wert von 72 % der Nettokaltmiete, welche die BARMER<br />
GEK im Dezember 2013 für die Gesamtmietfläche zu zahlen<br />
hätte. Der dadurch eintretende Mietausfall wird ggf. im Rahmen<br />
der BARMER Mietgarantie teilweise bis zu einem Maximalbetrag<br />
von ca. 125.<strong>31</strong>5 EUR p. a. ausgeglichen (vgl. S.<br />
142: „BARMER Mietgarantie").<br />
Die Miete ist indexiert. Auf Verlangen erfolgt eine Anpassung<br />
um 100 % der prozentualen Veränderung des vom Statistischen<br />
Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindexes<br />
für <strong>Deutschland</strong> (Basis 2000 = 100), wenn sich dieser Index<br />
gegenüber dem für den Monat Januar 2006 veröffentlichten<br />
Index bzw. dem Stand des Index bei der letzten Mietanpassung<br />
um mindestens 10 % verändert hat. Ein Zeitraum, nach<br />
welchem eine Anpassung des Mietzinses erstmals vorgenommen<br />
werden kann, ist vertraglich nicht vorgesehen.<br />
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