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WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...

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WAS IST BEI ZEICHNUNG ERFORDERLICH?<br />

Bevor Sie sich für eine Beteiligung an der <strong><strong>Wealth</strong>Cap</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds<br />

<strong>Deutschland</strong> <strong>31</strong> GmbH & Co. KG entscheiden,<br />

lesen Sie bitte den Verkaufsprospekt, insbesondere auch die<br />

Risikohinweise, und die Beitrittserklärung einschließlich der<br />

Widerrufsbelehrungen sowie die Verbraucherinformationen<br />

über den Fernabsatz vollständig und sorgfältig durch.<br />

Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllte sowie mit Ort<br />

und Datum unterschriebene Beitrittserklärung an Ihren<br />

Berater weiter.<br />

Darüber hinaus wird von Ihnen die bestätigte Kopie eines<br />

gültigen Ausweisdokuments mit Lichtbild (Reisepass/Personalausweis)<br />

benötigt. Bitte beachten Sie, dass die Kopie gut<br />

lesbar sein und wie folgt bestätigt sein muss:<br />

� Bestätigung (Stempel, zwei Unterschriften mit<br />

Vermerk:„Original hat vorgelegen“)<br />

� von vertreibendem deutschen Kreditinstitut oder<br />

� von beauftragtem Drittvermittler, oder<br />

� Bestätigung durch das PostIdent-Verfahren oder<br />

� Beglaubigung<br />

� durch Notar oder<br />

� durch die das Ausweisdokument ausstellende Behörde<br />

Dafür anfallende Kosten sind von Ihnen zu tragen.<br />

EINZAHLUNG DES ZEICHNUNGSBETRAGES<br />

Bei Einzahlungen der gewählten Einzahlungsrate auf den zu<br />

entrichtenden Zeichnungsbetrag und des Agios geben Sie im<br />

Verwendungszweck bitte unbedingt Ihren Vor- und Zunamen<br />

sowie Ihr Geburtsdatum an.<br />

Bitte zahlen Sie bis spätestens zum Monatsende des auf<br />

die Annahme ihrer Beitrittserklärung folgenden nächsten<br />

Monats (Valuta bei der Treuhandkommanditistin) die von<br />

Ihnen gewählte Einzahlungsrate sowie das Agio in Höhe von<br />

5 % bezogen auf den Zeichnungsbetrag jeweils in voller<br />

Höhe auf das Konto der Treuhandkommanditistin ein. Sofern<br />

Sie der Treuhandkommanditistin eine Einzugsermächtigung<br />

erteilt haben, werden die fälligen Beträge per Lastschrift von<br />

Ihrem in der Beitrittserklärung angegebenen Konto eingezogen;<br />

wir bitten Sie, den entsprechenden Betrag auf Ihrem<br />

Konto rechtzeitig bereitzustellen. Einzahlungen (nach Abzug<br />

des Agios) werden ab Zahlungseingang bei der Fondsgesellschaft<br />

bis zum <strong>31</strong>.12.2010 mit 5 % p. a. vergütet.<br />

WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – SCHRITTE ZU IHRER BETEILIGUNG<br />

Die Bankverbindung der Treuhandkommanditistin<br />

lautet:<br />

Kontoinhaber: <strong><strong>Wealth</strong>Cap</strong> Investorenbetreuung GmbH<br />

UniCredit Bank AG, München<br />

Konto-Nr.: 654 175 918<br />

BLZ: 700 202 70<br />

Für Zahlungen aus dem europäischen Ausland verwenden<br />

Sie bitte:<br />

IBAN: DE26 7002 0270 0654 1759 18<br />

SWIFT: HYVEDEMMXXX<br />

Bitte beachten Sie, dass verspätet geleistete Zahlungen auf<br />

die von Ihnen gewählte Einzahlungsrate zzgl. Agio ab dem<br />

jeweiligen Zeitpunkt des Verzugseintritts mit jährlich 5 %<br />

über dem Basiszinssatz (gem. § 247 BGB) verzinst werden.<br />

Daneben kann die Fondsgesellschaft weitere Verzugsschäden<br />

geltend machen und säumige Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />

ausschließen.<br />

Gemäß Rechtsprechung gilt eine Gesellschaftseinlage erst<br />

mit der Gutschrift auf dem oben genannten Konto als erbracht<br />

und nicht schon mit der Belastung auf dem Konto<br />

des Gesellschafters.<br />

ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER<br />

Ausschüttungen erfolgen ausschließlich in Euro.<br />

Eine Änderung der von Ihnen angegebenen Kontoverbindung<br />

während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ist jederzeit<br />

möglich.<br />

Sollen Zahlungen gleichwohl auf Fremdwährungskonten<br />

oder auf Konten erfolgen, die bei Kreditinstituten im Ausland<br />

geführt werden, so erfolgen diese unter Abzug sämtlicher<br />

Gebühren zulasten des Zahlungsempfängers (vgl.<br />

§ 18 (5) des Gesellschaftsvertrages).<br />

ZUSÄTZLICHER BERATUNGSAUFWAND<br />

Sofern Sie aufgrund einer Ausnahmeregelung in die Fondsgesellschaft<br />

aufgenommen wurden, können weitere Kosten<br />

entstehen, z. B. Beratungskosten für Gesellschafts- oder<br />

Steuerrecht (vgl. § 5 (3) des Gesellschaftsvertrages).<br />

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