WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...
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WAS IST BEI ZEICHNUNG ERFORDERLICH?<br />
Bevor Sie sich für eine Beteiligung an der <strong><strong>Wealth</strong>Cap</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds<br />
<strong>Deutschland</strong> <strong>31</strong> GmbH & Co. KG entscheiden,<br />
lesen Sie bitte den Verkaufsprospekt, insbesondere auch die<br />
Risikohinweise, und die Beitrittserklärung einschließlich der<br />
Widerrufsbelehrungen sowie die Verbraucherinformationen<br />
über den Fernabsatz vollständig und sorgfältig durch.<br />
Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllte sowie mit Ort<br />
und Datum unterschriebene Beitrittserklärung an Ihren<br />
Berater weiter.<br />
Darüber hinaus wird von Ihnen die bestätigte Kopie eines<br />
gültigen Ausweisdokuments mit Lichtbild (Reisepass/Personalausweis)<br />
benötigt. Bitte beachten Sie, dass die Kopie gut<br />
lesbar sein und wie folgt bestätigt sein muss:<br />
� Bestätigung (Stempel, zwei Unterschriften mit<br />
Vermerk:„Original hat vorgelegen“)<br />
� von vertreibendem deutschen Kreditinstitut oder<br />
� von beauftragtem Drittvermittler, oder<br />
� Bestätigung durch das PostIdent-Verfahren oder<br />
� Beglaubigung<br />
� durch Notar oder<br />
� durch die das Ausweisdokument ausstellende Behörde<br />
Dafür anfallende Kosten sind von Ihnen zu tragen.<br />
EINZAHLUNG DES ZEICHNUNGSBETRAGES<br />
Bei Einzahlungen der gewählten Einzahlungsrate auf den zu<br />
entrichtenden Zeichnungsbetrag und des Agios geben Sie im<br />
Verwendungszweck bitte unbedingt Ihren Vor- und Zunamen<br />
sowie Ihr Geburtsdatum an.<br />
Bitte zahlen Sie bis spätestens zum Monatsende des auf<br />
die Annahme ihrer Beitrittserklärung folgenden nächsten<br />
Monats (Valuta bei der Treuhandkommanditistin) die von<br />
Ihnen gewählte Einzahlungsrate sowie das Agio in Höhe von<br />
5 % bezogen auf den Zeichnungsbetrag jeweils in voller<br />
Höhe auf das Konto der Treuhandkommanditistin ein. Sofern<br />
Sie der Treuhandkommanditistin eine Einzugsermächtigung<br />
erteilt haben, werden die fälligen Beträge per Lastschrift von<br />
Ihrem in der Beitrittserklärung angegebenen Konto eingezogen;<br />
wir bitten Sie, den entsprechenden Betrag auf Ihrem<br />
Konto rechtzeitig bereitzustellen. Einzahlungen (nach Abzug<br />
des Agios) werden ab Zahlungseingang bei der Fondsgesellschaft<br />
bis zum <strong>31</strong>.12.2010 mit 5 % p. a. vergütet.<br />
WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – SCHRITTE ZU IHRER BETEILIGUNG<br />
Die Bankverbindung der Treuhandkommanditistin<br />
lautet:<br />
Kontoinhaber: <strong><strong>Wealth</strong>Cap</strong> Investorenbetreuung GmbH<br />
UniCredit Bank AG, München<br />
Konto-Nr.: 654 175 918<br />
BLZ: 700 202 70<br />
Für Zahlungen aus dem europäischen Ausland verwenden<br />
Sie bitte:<br />
IBAN: DE26 7002 0270 0654 1759 18<br />
SWIFT: HYVEDEMMXXX<br />
Bitte beachten Sie, dass verspätet geleistete Zahlungen auf<br />
die von Ihnen gewählte Einzahlungsrate zzgl. Agio ab dem<br />
jeweiligen Zeitpunkt des Verzugseintritts mit jährlich 5 %<br />
über dem Basiszinssatz (gem. § 247 BGB) verzinst werden.<br />
Daneben kann die Fondsgesellschaft weitere Verzugsschäden<br />
geltend machen und säumige Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />
ausschließen.<br />
Gemäß Rechtsprechung gilt eine Gesellschaftseinlage erst<br />
mit der Gutschrift auf dem oben genannten Konto als erbracht<br />
und nicht schon mit der Belastung auf dem Konto<br />
des Gesellschafters.<br />
ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER<br />
Ausschüttungen erfolgen ausschließlich in Euro.<br />
Eine Änderung der von Ihnen angegebenen Kontoverbindung<br />
während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ist jederzeit<br />
möglich.<br />
Sollen Zahlungen gleichwohl auf Fremdwährungskonten<br />
oder auf Konten erfolgen, die bei Kreditinstituten im Ausland<br />
geführt werden, so erfolgen diese unter Abzug sämtlicher<br />
Gebühren zulasten des Zahlungsempfängers (vgl.<br />
§ 18 (5) des Gesellschaftsvertrages).<br />
ZUSÄTZLICHER BERATUNGSAUFWAND<br />
Sofern Sie aufgrund einer Ausnahmeregelung in die Fondsgesellschaft<br />
aufgenommen wurden, können weitere Kosten<br />
entstehen, z. B. Beratungskosten für Gesellschafts- oder<br />
Steuerrecht (vgl. § 5 (3) des Gesellschaftsvertrages).<br />
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