WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...
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WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNG<br />
jeweils als Kapitaleinlage vollständig eingezahlt. Zudem hat<br />
die H.F.S. Zweitmarkt KG als weitere zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
beteiligte Gesellschafterin eine Einlage von<br />
5.000,00 EUR gezeichnet und als Kapitaleinlage vollständig<br />
eingezahlt. Damit stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
keine Einlagen auf das Kapital der Fondsgesellschaft<br />
aus.<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft,<br />
für welche die deutsche Rechtsordnung<br />
maßgeblich ist.<br />
Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft<br />
Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist der<br />
Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere der Erwerb<br />
und die Errichtung, der Betrieb und die Verwertung, die<br />
Verwaltung und die Vermietung von insbesondere gewerblich<br />
genutzten <strong>Immobilien</strong> aller Art z. B. Büro- und Geschäftshäusern,<br />
Logistikimmobilien, Verbrauchermärkten, Einkaufszentren,<br />
Dienstleistungszentren, SB-Warenhäusern, Gewerbeparks,<br />
Hotels, Kliniken sowie Seniorenpflegeheimen. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, sich an Gesellschaften mit ähnlichen<br />
Geschäftsgegenständen zu beteiligen, sofern aus dieser Beteiligung<br />
keine gewerblichen Einkünfte erzielt werden.<br />
Die Fondsgesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die<br />
dem Gesellschaftsgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu<br />
dienen geeignet sind oder die Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />
fördern. Ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß<br />
§ 34 c GewO, Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen,<br />
die jeweils einer Genehmigung im Sinne des deutschen<br />
Kreditwesengesetzes bedürfen, sowie Tätigkeiten, die einer<br />
Erlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz bedürfen.<br />
Die Fondsgesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszweckes<br />
auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />
erwerben, sofern aus einer solchen Beteiligung keine gewerblichen<br />
Einkünfte erzielt werden.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verfügt die Fonds-<br />
gesellschaft über Grundbesitz in 50968 Köln, Bonner Straße<br />
351; 40223 Düsseldorf, Mecumstraße 10; 30165 Hannover,<br />
Vahrenwalder Straße 133; 90478 Nürnberg, Regensburger<br />
Straße 223–2<strong>31</strong>; 86150 Augsburg, Eserwallstraße 1–3;<br />
68199 Mannheim, Steubenstraße 72–74 sowie in 64283<br />
Darmstadt, Rheinstraße 23. Die endgültige Zusammensetzung<br />
des <strong>Immobilien</strong>bestandes der Fondsgesellschaft wird<br />
durch die Anleger bestimmt.<br />
Dauer der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Die Fondsgesellschaft kann jederzeit durch Gesellschafterbeschluss,<br />
der einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />
Stimmen und der Zustimmung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bedarf, aufgelöst werden. Die Anleger und<br />
die H.F.S. Zweitmarkt KG können ihre Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft erstmals zum <strong>31</strong>.12.2021 ordentlich kündigen,<br />
sofern die Fondsgesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt<br />
einen steuerlichen Totalüberschuss erzielt hat oder endgültig<br />
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feststeht, dass sie keinen steuerlichen Totalüberschuss erzielen<br />
wird. Die Fondsgesellschaft endet automatisch, sobald<br />
sie keine dem Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft entsprechenden<br />
Vermögensgegenstände mehr hält.<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt grundsätzlich<br />
allein der Geschäftsführenden Kommanditistin. Diese<br />
ist berechtigt und verpflichtet, die Geschäftsführungsaufgaben<br />
grundsätzlich ohne Zustimmung der Gesellschafter<br />
wahrzunehmen. Zu diesen gehören insbesondere die Durchführung<br />
und Abwicklung der nach dem Investitions- und<br />
Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft vorgesehenen<br />
Rechtsgeschäfte zur Umsetzung des von den Anlegern festgelegten<br />
<strong>Immobilien</strong>bestandes sowie alle Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
im Zusammenhang mit der kaufmännischen,<br />
technischen und rechtlichen Verwaltung der von<br />
der Fondsgesellschaft gehaltenen Fondsimmobilien. Die einzelnen<br />
Geschäfte und Maßnahmen, welche die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
durchführen kann, sind in § 10 (3) des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgezählt. Bestimmte Geschäfte, vorwiegend<br />
außergewöhnliche Geschäfte der Fondsgesellschaft,<br />
bedürfen der Zustimmung der übrigen Gesellschafter der<br />
Fondsgesellschaft. Dazu zählen insbesondere die Festlegung<br />
der Zusammensetzung des von der Fondsgesellschaft gehaltenen<br />
<strong>Immobilien</strong>bestandes sowie wesentliche Änderungen<br />
im Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft.<br />
Die einzelnen Geschäfte und Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />
welche einer Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung<br />
bedürfen, sind in § 11 (3) des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgezählt.<br />
HAUPTMERKMALE DER ANTEILE DER ZUM<br />
ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG<br />
BETEILIGTEN GESELLSCHAFTER<br />
Mit dem von der Geschäftsführenden Kommanditistin an<br />
der Fondsgesellschaft gehaltenen Kommanditanteil sind das<br />
Recht und die Pflicht zur Geschäftsführung und Vertretung<br />
der Fondsgesellschaft, ein Zustimmungsrecht bei Beschlüssen<br />
über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und<br />
grundstücksgleichen Rechten, über Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />
über den Ausschluss eines Gesellschafters<br />
sowie über die Beendigung der Fondsgesellschaft, das Recht<br />
einen Gesellschafter teilweise oder vollständig aus der Fondsgesellschaft<br />
auszuschließen sowie der Anspruch auf folgende<br />
Vergütungen verbunden. Der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
steht für die Umsetzung der im Investitions- und Finanzierungsplan<br />
vorgesehenen Rechtsgeschäfte eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 0,04 % des geplanten Kommanditkapitals<br />
der Fondsgesellschaft zu. Zudem erhält sie ab dem Jahr<br />
2010 für die Durchführung der kaufmännischen, rechtlichen<br />
und technischen Verwaltung eine laufende jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 2,0 % der tatsächlich von der Fondsgesellschaft<br />
aus den Fondsimmobilien erzielten Jahresnettomiete<br />
und für die Durchführung der allgemeinen und anlegerbezogenen<br />
Verwaltung eine laufende jährliche Vergütung in Höhe