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WealthCap Immobilien Deutschland 31 - Wealth Management ...

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WEALTHCAP IMMOBILIEN DEUTSCHLAND <strong>31</strong> – RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNG<br />

jeweils als Kapitaleinlage vollständig eingezahlt. Zudem hat<br />

die H.F.S. Zweitmarkt KG als weitere zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

beteiligte Gesellschafterin eine Einlage von<br />

5.000,00 EUR gezeichnet und als Kapitaleinlage vollständig<br />

eingezahlt. Damit stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

keine Einlagen auf das Kapital der Fondsgesellschaft<br />

aus.<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft,<br />

für welche die deutsche Rechtsordnung<br />

maßgeblich ist.<br />

Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft<br />

Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist der<br />

Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere der Erwerb<br />

und die Errichtung, der Betrieb und die Verwertung, die<br />

Verwaltung und die Vermietung von insbesondere gewerblich<br />

genutzten <strong>Immobilien</strong> aller Art z. B. Büro- und Geschäftshäusern,<br />

Logistikimmobilien, Verbrauchermärkten, Einkaufszentren,<br />

Dienstleistungszentren, SB-Warenhäusern, Gewerbeparks,<br />

Hotels, Kliniken sowie Seniorenpflegeheimen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, sich an Gesellschaften mit ähnlichen<br />

Geschäftsgegenständen zu beteiligen, sofern aus dieser Beteiligung<br />

keine gewerblichen Einkünfte erzielt werden.<br />

Die Fondsgesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die<br />

dem Gesellschaftsgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu<br />

dienen geeignet sind oder die Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

fördern. Ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß<br />

§ 34 c GewO, Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen,<br />

die jeweils einer Genehmigung im Sinne des deutschen<br />

Kreditwesengesetzes bedürfen, sowie Tätigkeiten, die einer<br />

Erlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz bedürfen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszweckes<br />

auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />

erwerben, sofern aus einer solchen Beteiligung keine gewerblichen<br />

Einkünfte erzielt werden.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verfügt die Fonds-<br />

gesellschaft über Grundbesitz in 50968 Köln, Bonner Straße<br />

351; 40223 Düsseldorf, Mecumstraße 10; 30165 Hannover,<br />

Vahrenwalder Straße 133; 90478 Nürnberg, Regensburger<br />

Straße 223–2<strong>31</strong>; 86150 Augsburg, Eserwallstraße 1–3;<br />

68199 Mannheim, Steubenstraße 72–74 sowie in 64283<br />

Darmstadt, Rheinstraße 23. Die endgültige Zusammensetzung<br />

des <strong>Immobilien</strong>bestandes der Fondsgesellschaft wird<br />

durch die Anleger bestimmt.<br />

Dauer der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Die Fondsgesellschaft kann jederzeit durch Gesellschafterbeschluss,<br />

der einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen und der Zustimmung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bedarf, aufgelöst werden. Die Anleger und<br />

die H.F.S. Zweitmarkt KG können ihre Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft erstmals zum <strong>31</strong>.12.2021 ordentlich kündigen,<br />

sofern die Fondsgesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt<br />

einen steuerlichen Totalüberschuss erzielt hat oder endgültig<br />

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feststeht, dass sie keinen steuerlichen Totalüberschuss erzielen<br />

wird. Die Fondsgesellschaft endet automatisch, sobald<br />

sie keine dem Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft entsprechenden<br />

Vermögensgegenstände mehr hält.<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt grundsätzlich<br />

allein der Geschäftsführenden Kommanditistin. Diese<br />

ist berechtigt und verpflichtet, die Geschäftsführungsaufgaben<br />

grundsätzlich ohne Zustimmung der Gesellschafter<br />

wahrzunehmen. Zu diesen gehören insbesondere die Durchführung<br />

und Abwicklung der nach dem Investitions- und<br />

Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft vorgesehenen<br />

Rechtsgeschäfte zur Umsetzung des von den Anlegern festgelegten<br />

<strong>Immobilien</strong>bestandes sowie alle Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit der kaufmännischen,<br />

technischen und rechtlichen Verwaltung der von<br />

der Fondsgesellschaft gehaltenen Fondsimmobilien. Die einzelnen<br />

Geschäfte und Maßnahmen, welche die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

durchführen kann, sind in § 10 (3) des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgezählt. Bestimmte Geschäfte, vorwiegend<br />

außergewöhnliche Geschäfte der Fondsgesellschaft,<br />

bedürfen der Zustimmung der übrigen Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft. Dazu zählen insbesondere die Festlegung<br />

der Zusammensetzung des von der Fondsgesellschaft gehaltenen<br />

<strong>Immobilien</strong>bestandes sowie wesentliche Änderungen<br />

im Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft.<br />

Die einzelnen Geschäfte und Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />

welche einer Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung<br />

bedürfen, sind in § 11 (3) des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgezählt.<br />

HAUPTMERKMALE DER ANTEILE DER ZUM<br />

ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG<br />

BETEILIGTEN GESELLSCHAFTER<br />

Mit dem von der Geschäftsführenden Kommanditistin an<br />

der Fondsgesellschaft gehaltenen Kommanditanteil sind das<br />

Recht und die Pflicht zur Geschäftsführung und Vertretung<br />

der Fondsgesellschaft, ein Zustimmungsrecht bei Beschlüssen<br />

über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und<br />

grundstücksgleichen Rechten, über Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

über den Ausschluss eines Gesellschafters<br />

sowie über die Beendigung der Fondsgesellschaft, das Recht<br />

einen Gesellschafter teilweise oder vollständig aus der Fondsgesellschaft<br />

auszuschließen sowie der Anspruch auf folgende<br />

Vergütungen verbunden. Der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

steht für die Umsetzung der im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

vorgesehenen Rechtsgeschäfte eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 0,04 % des geplanten Kommanditkapitals<br />

der Fondsgesellschaft zu. Zudem erhält sie ab dem Jahr<br />

2010 für die Durchführung der kaufmännischen, rechtlichen<br />

und technischen Verwaltung eine laufende jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 2,0 % der tatsächlich von der Fondsgesellschaft<br />

aus den Fondsimmobilien erzielten Jahresnettomiete<br />

und für die Durchführung der allgemeinen und anlegerbezogenen<br />

Verwaltung eine laufende jährliche Vergütung in Höhe

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