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abstraktband - Berufsverband Niedergelassener Chirurgen

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für die Pathogenese der Psoriasis relevante Schritte. In Deutschland sind<br />

derzeit Etanercept, Infliximab und Efalizumab zur Behandlung der mittelschweren<br />

bis schweren Plaque-Psoriasis für Erwachsene bei Therapieversagen,<br />

Unverträglichkeit oder Kontraindikation anderer systemischer<br />

Therapien wie z. B. CsA, MTX, PUVA zugelassen. Im Weiteren weisen TNFalpha-Blocker<br />

auch bei der Psoriasisarthritis eine gute Wirksamkeit auf,<br />

für deren Progredienz bislang kaum Therapieoptionen zur Verfügung<br />

standen. Derzeit ist zur Behandlung der Psoriasisarthritis neben Infliximab<br />

und Enbrel auch Adalimumab nach Versagen herkömmlicher Basistherapeutika<br />

zugelassen.<br />

Die Sicherheit und Wirksamkeit der verschiedenen Biologics wurden in<br />

zahlreichen klinischen Studien belegt. Ein Therapieerfolg wird in Studien<br />

meist am PASI Score (Psoriasis Area and Severity Index) gemessen.<br />

Um die Wirkpotenz eines Therapeutikums mit anderen Medikamenten<br />

vergleichen zu können, wurde der PASI 75 (75%-ige Reduktion des Ausgangs-PASI)<br />

eingeführt. Jedoch auch andere Aspekte, wie die Auswirkungen<br />

auf die Lebensqualität, Pharmako-Ökonomie, sowie die Beeinflussung<br />

der Komorbiditäten müssen Beachtung finden. Hohe<br />

Therapiekosten und zulassungsrelevante Einschränkungen führen<br />

dazu, dass Biologics heute erst als letzte Therapieoption zum Einsatz<br />

kommen. Trotz allem sind Biologics erfreulicherweise auf dem besten<br />

Weg, sich als fester Bestandteil der Psoriasistherapie zu etablieren.<br />

WS07/07<br />

Unkonventionelle Therapieverfahren – alternativ oder<br />

komplementär?<br />

Niggemann B 1<br />

1 Universitätskinderklinik Charite, Pädiatrie m.S. Pneumologie und Im-<br />

munologie, Berlin, Germany<br />

Unkonventionelle Methoden werden zunehmend in Anspruch genommen<br />

– komplementär oder alternativ zu naturwissenschaftlichen Verfahren.<br />

Die Reihe der eingesetzten Verfahren für Diagnostik und Therapie<br />

ist unüberschaubar groß. Schulmediziner und Alternative nutzen<br />

dabei als Heiler in unterschiedlichem Maße pharmakologische Wirkungen,<br />

Plazebo-Effekte, den “Droge Arzt” – Einfluss und Spontanverläufe.<br />

Weitere Einflussfaktoren für den Heilungserfolg sind die Zeit mit dem<br />

Patienten, das Charisma des Heilers, Sachargumente, evtl. Titel und die<br />

“richtige” Ideologie.<br />

Es gibt genügend gute Gründe, warum sich Patienten mit chronischen<br />

allergischen Erkrankungen alternativen Methoden zuwenden (z. B. Arzt<br />

hat keine Zeit, benutzt “scharfe” Medikamente, behandelt nur ein Organ).<br />

Patienten und Eltern sind dabei hin- und her gerissen zwischen<br />

Heilserwartung und Beeinflussung durch Waschzettel und Freunde, zwischen<br />

Allmachtsglaube an Medikamente und der Angst vor Nebenwirkungen,<br />

zwischen dem Gehorsam vor dem “Gott in Weiß” und dem Vorurteil<br />

“Der will nur verdienen”.Verwirrend für den Patienten ist weiterhin,<br />

dass den Allergiker “die Natur” und nicht “die Chemie” krank macht.<br />

Während der Patient jedoch „seinen” Arzt loslässt und sich von ihm abwendet,<br />

wenn er sich nicht gut aufgehoben fühlt, scheuen sich viele<br />

Ärzte jedoch, dies zu tun, halten stattdessen den Patienten fest, oder<br />

drohen sogar, wenn der Patient nicht „compliant” ist. Möglicherweise<br />

kommt aber eine Besserung oder Heilung nur zustande, wenn der „richtige”<br />

Patient auf den „richtigen” Patienten trifft (und vice versa).<br />

Mittlerweile sind einige alternative Verfahren kontrolliert studiert worden:<br />

dabei kann man solche unterscheiden, die potentiell gefährlich<br />

sind (z. B. Frischzelltherapie, Eigenblut), bewiesener weise unwirksam (z.<br />

B. Bioresonanz, Ionisatoren), nicht bewiesen wirksam (z. B. Homöopathie),<br />

möglicherweise wirksam, aber nicht nötig sind (z. B. Akupunktur),<br />

möglicherweise wirksam, aber auch potentielle Nebenwirkungen beinhalten<br />

(z. B. Heilkräuter) und solche, die sinnvoll ergänzt werden können<br />

(z. B. Autogenes Training,Yoga).<br />

Dem Patienten kann geholfen werden, indem Kennzeichen seriöser Heiler<br />

vermittelt werden, die Kritikfähigkeit gegenüber allen Verfahren<br />

geübt wird, das Kausalitätsbedürfnis abgebaut wird, möglicherweise<br />

Restsymptome ertragen gelernt wird und auf Ideologie – auch von Seiten<br />

der naturwissenschaftlichen Mediziner – verzichtet wird.<br />

Vorträge – Workshops S107<br />

WS07/08<br />

Arzneimittel und off-label-use – so begutachtet der MDK<br />

Zimmermann K 1<br />

1 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern, Schweinfurt,<br />

Germany<br />

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK Bayern)<br />

berät die Gesetzliche Kranken- und die Soziale Pflegeversicherung<br />

in Bayern in allen medizinischen Fragen von sozialmedizinischer und<br />

pflegerischer Relevanz. Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit<br />

des MDK im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind<br />

im Sozialgesetzbuch (SGB) V § 275ff geregelt. Der MDK Bayern ist selbstständig<br />

organisiert, fachlich unabhängig und anbieterneutral.<br />

Die Begutachtung von Arzneimittelfragen aus der Dermatologie umfasst<br />

sowohl Begutachtungsaufgaben im Einzelfall als auch Beratungsaufgaben<br />

in Grundsatzfragen.<br />

Der MDK trifft selbst keine Leistungsentscheidung. Die nach Beauftragung<br />

durch gesetzliche Krankenkassen erstellten Gutachten bilden vielmehr<br />

die sozialmedizinische Basis für eine sachgerechte Leistungsentscheidung<br />

der Kostenträger.<br />

Sozialrechtliche Grundlagen für die Begutachtung von Arzneimitteln<br />

stellen das SGB V sowie das Arzneimittelgesetz (AMG) dar. Konkretisiert<br />

werden diese gesetzlichen Vorgaben in den Arzneimittelrichtlinien<br />

(AMR) als untergesetzliche Norm sowie durch die aktuelle Rechtsprechung<br />

des Bundessozialgerichtes (BSG) und des Bundesverfassungsgerichtes<br />

(BVerfG).<br />

Im AMG wird der Begriff Arzneimittel ebenso definiert wie dessen Verkehrsfähigkeit<br />

geregelt. Vorgaben zur Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit<br />

finden sich im SGB V.<br />

Was bedeutet eigentlich off-label-use?<br />

Dieser Begriff beschreibt die Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels<br />

außerhalb der arzneimittelrechtlich zugelassenen Indikationen,<br />

Kontraindikationen, Applikationsart, Dosierung und Behandlungsdauer.<br />

Das AMG enthält zum off-label-use weder Regelungen noch Verbote.<br />

Am 19.03.2002 hat das BSG ein Grundsatzurteil (Az.: B 1 KR 37/00 R) zum<br />

zulassungsüberschreitenden Einsatz von Arzneimitteln (off-label-use)<br />

gefällt, das die Basis für die Begutachtung derartiger Fragen durch den<br />

MDK bildet.<br />

Nachfolgende Bedingungen für einen off-label-use werden vom BSG in<br />

diesem Urteil aufgestellt:<br />

1. Es handelt sich um eine schwerwiegende (lebensbedrohliche oder<br />

die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende) Erkrankung,<br />

bei der<br />

2. keine andere Therapie verfügbar ist und<br />

3. auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit<br />

dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder<br />

palliativ) zu erzielen ist.<br />

Das Letztere bedeutet: Es müssen Forschungsergebnisse vorliegen,<br />

die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation<br />

zugelassen werden kann. Davon kann ausgegangen werden, wenn entweder<br />

• die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse<br />

einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber<br />

Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante<br />

Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen<br />

bei vertretbarem Risiken belegen oder<br />

• außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse<br />

veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels<br />

in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich<br />

nachprüfbare Aussagen zulassen und auf Grund deren in<br />

den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen<br />

Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht.<br />

Ob und, wenn ja, welchen Einfluss der Beschluss des BVerfG vom<br />

06.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/98) bzgl. einer Behandlungsmethode bei einer<br />

lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung auf die<br />

Arzneimittelbegutachtung haben wird, bleibt abzuwarten.<br />

Gegenstand des Vortrages ist eine aktuelle und übersichtliche Darstellung<br />

dieser an sich komplexen sozialmedizinischen Grundlagen und<br />

JDDG | Supplement 2 ˙ 2007 (Band 5)

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