CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW
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38 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
als „Badezusatz“ angeboten wurden, tauchten nunmehr<br />
„Dekorationsalgen“ am Markt auf.<br />
Getrocknete Algen- und Tangerzeugnisse, die als Lebensmittel<br />
verwendet werden, sind jodreiche Produkte, die einerseits<br />
zur erwünschten Ergänzung der Jodversorgung<br />
beitragen, andererseits aber bei sehr hohen Jodgehalten<br />
und unkontrollierter Zufuhr zur Gefährdung der Gesundheit<br />
führen können.<br />
Die Eignung eines Seetangproduktes, die menschliche Gesundheit<br />
zu schädigen, ist abhängig vom Jodgehalt. Der<br />
deutsche Verbraucher ist mit derart jodreichem „Meeresgemüse“<br />
nicht allgemein vertraut. Er muss deshalb ausreichend<br />
unterrichtet werden, um die Jodzufuhr durch diese<br />
jodreichen Produkte auf die erwünschte Menge zu beschränken<br />
und so die Aufnahme gesundheitsschädlicher<br />
Mengen zu vermeiden.<br />
Zumindest folgende Hinweise werden bei jodreichen Produkten<br />
vom <strong>CVUA</strong> Stuttgart gefordert:<br />
•Klare Warnhinweise, die die mögliche Gesundheitsgefährdung<br />
ansprechen.<br />
• Hinweise auf die Verzehrsmenge, die sich an der empfohlenen<br />
täglichen Jodzufuhr orientiert und einen ausreichenden<br />
Abstand vom Bereich der Gefährdung gewährleistet.<br />
Die angegebene Menge soll mit haushaltsüblichen<br />
Mitteln realisierbar sein und einer<br />
Verzehrsmenge, die der Produktart angemessen ist, entsprechen.<br />
• Hinweise über die Vor- und Zubereitung.<br />
STEVIA = Süßkraut<br />
Ein Antrag auf die Zulassung von Pflanzen und getrockneten<br />
Blättern von Stevia rebaudiana Bertoni als neuartige<br />
Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten wurde in der Gemeinschaft<br />
schon vor längerer Zeit abgelehnt (2000/196/<br />
EG- Amtsblatt Nr. L 061 vom 08/03/2000 S. 0014 – 0014),<br />
weil nicht nachgewiesen wurde, dass das Erzeugnis den<br />
Kriterien des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 258/97<br />
entspricht: „Lebensmittel (...), die unter diese Verordnung<br />
fallen, dürfen (...) keine Gefahr für den Verbraucher darstellen(...).“<br />
Im Internet wird neben der Süßkraft auf medizinische Anwendungen<br />
durch Eingeborene in Paraguay, in der brasilianischen<br />
Kräutermedizin und in Amerika hingewiesen<br />
(z. B. zur Herzstärkung, bei Fettsucht, Bluthochdruck und<br />
Sodbrennen, zur Senkung des Harnsäurespiegels, zur Diurese,<br />
Senkung des Blutzuckers und Anwendung bei Diabetes).<br />
Diese Anwendungen sollen sogar teilweise durch<br />
klinische Studien abgesichert sein. Diese Eigenschaften<br />
schließen die Verwendung als Lebensmittel aus. Die „derart<br />
ungerecht behandelte“ Pflanze (Zitat aus dem Internet)<br />
soll natürlich trotzdem unter anderem Namen oder auch<br />
z. B. als „Futtermittel“ bezeichnet auf den Markt gebracht<br />
werden. Im Rahmen der so angekündigten Umgehungsversuche<br />
wurde für Stevia-Pflanzen mehrfach Saatgut, das<br />
nicht dem Lebensmittelrecht untersteht, angeboten. Betriebe,<br />
die diese Sämereien mit der aufgedruckten Empfehlung,<br />
daraus Lebensmittel zu gewinnen, vertrieben,<br />
wurden auf die Rechtslage und die damit möglicherweise<br />
verbundenen Folgen hingewiesen.<br />
Unbekannte Pflanzen als Lebensmittel<br />
Auch unbekannte Pflanzen werden im immer internationaler<br />
werdenden Handel als Lebensmittel angeboten. So<br />
wurden z. B. getrocknete Pflanzenteile von Cestrum latifolium,<br />
die als „Bitter Leaf“ in einem „AfroShop“ angeboten<br />
wurden, als neuartiges Lebensmittel beanstandet, da ihre<br />
Verwendung als Lebensmittel nicht bekannt ist.<br />
Pilze und Pilzerzeugnisse [27, 28]<br />
Von 216 Proben waren 18 (8 %) zu beanstanden.<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Von 70 mikrobiologisch untersuchten Pilzen und Pilzerzeugnissen<br />
wurden 8 (11 %) beanstandet.<br />
Wie bereits im Vorjahr wurden auch <strong>2002</strong> in einer Probe<br />
getrockneter asiatischer Pilze (Vietnam Black Fungus) Salmonellen<br />
nachgewiesen. Es handelte sich dabei um den<br />
hierzulande eher selten vorkommenden Serotyp Salmonella<br />
Stanley. Da hier in Deutschland nicht mit Sicherheit davon<br />
ausgegangen werden kann, dass getrocknete Pilze vor<br />
dem Verzehr ausreichend durcherhitzt werden, ist eine Abtötung<br />
der Salmonellen nicht mit Sicherheit gewährleistet.<br />
Die Probe war deshalb geeignet, die Gesundheit zu schädigen.<br />
Das MLR hat eine Rückrufaktion der getrockneten Pilze<br />
des betroffenen vietnamesischen Herstellers und des<br />
niederländischen Importeurs veranlasst.<br />
Einige Hersteller und Importeure von getrockneten Pilzen<br />
sind inzwischen dazu übergegangen, auf den Packungen<br />
einen Warnhinweis „Das Lebensmittel muss vor dem Verzehr<br />
vollständig durcherhitzt werden“ anzubringen.<br />
Sowohl bei offen angelieferten Beschwerdeproben als<br />
auch bei original verschlossenen Dosen tritt immer wieder<br />
ein als „chemisch, medizinisch oder chlorphenolig“ oder<br />
„Dosengeruch bzw. -geschmack“ beschriebener sensorischer<br />
Fehler auf.<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Dabei ist jedoch keine Korrosion feststellbar. Auch können<br />
keine chlorierten Verbindungen nachgewiesen werden.<br />
Die Ursache dieses Fehlers konnte bisher nicht geklärt<br />
werden.<br />
Getrocknete Shiitake-Pilze fielen mehrfach wegen eines<br />
starken Befalls mit kleinen, ca. 2-3 mm langen Käfern und<br />
Larven auf. Die parasitologische Bestimmung ergab, dass<br />
es sich um Plattkäfer (Cucujidae) handelte, die auch als Getreide-<br />
und Mühlenschädlinge auftreten.<br />
Frische Pilze mussten nur in zwei Fällen als verdorben oder<br />
wertgemindert beanstandet werden. Der Umgang mit frischen<br />
Pilzen im Groß- und Einzelhandel hat sich nachhaltig<br />
gebessert.<br />
Frischobst [29]<br />
Von 1097 Proben waren 103 (9 %) zu beanstanden.<br />
Als nicht zum Verzehr geeignet wurden eine Zwetschgenund<br />
eine Pfirsichprobe beurteilt, bei denen die Mehrzahl<br />
der Früchte geplatzt, stark anfaulig oder mit weißem<br />
Schimmelrasen bedeckt waren.<br />
Irreführung bei Obst aus ökologischem Anbau<br />
Der Hinweis auf ökologischen Anbau wurde bei 7 Proben<br />
(1 Pfirsich-, 1 Trauben-, 1 Orangen-, 1 Birnen-, 2 Himbeerproben<br />
und 1 Beerenmischung), die Rückstände an Pflanzenschutzmitteln<br />
unter der zulässigen Höchstmenge enthielten,<br />
als irreführend beurteilt.<br />
Kenntlichmachung von Oberflächenbehandlungsmitteln<br />
bei Zitrusfrüchten<br />
Eine Beanstandung aufgrund fehlender Kenntlichmachung<br />
von Oberflächenbehandlungsmitteln erfolgte bei 12<br />
(10 %) von insgesamt 116 untersuchten Zitrusfrüchten.<br />
Das Fungizid Imazalil wird aufgrund auftretender Resistenzen<br />
zunehmend als Substitut oder Ergänzung zu Thiabendazol<br />
eingesetzt. Eine Kenntlichmachungspflicht für<br />
Imazalil gibt es bislang noch nicht. Als irreführend wurde<br />
die Auslobung „ohne Konservierungsstoffe“ bei 15 Proben<br />
beurteilt, die Rückstände an Imazalil, Prochloraz bzw.<br />
Orthophenylphenol enthielten.<br />
Die Rückstandssituation von Pflanzenschutzmitteln in<br />
Frischobst wird in Teil B II Kapitel 2 behandelt.<br />
Obsterzeugnisse [30]<br />
Von 245 Proben waren 36 (15 %) zu beanstanden.<br />
Trockenfrüchte<br />
Trockenfrüchte dürfen grundsätzlich mit Sorbinsäure oder<br />
deren Salzen konserviert und auch geschwefelt werden.<br />
Die Behandlung ist jeweils kenntlich zu machen oder im<br />
Verzeichnis der Zutaten aufzuführen, auch um den Verbraucher<br />
auf diese Zusatzstoffe, die ein allergenes Potential<br />
haben, hinzuweisen. Geschwefelte Früchte können an<br />
einer hellen, bei Trockenaprikosen z. B. leuchtend orangenen<br />
Farbe erkannt werden.<br />
Beanstandungen wegen der nicht kenntlich gemachten<br />
Verwendung von Schwefeldioxid in zulässiger Menge<br />
mussten in 6 Fällen, wegen einer nicht kenntlich gemachten<br />
zulässigen Konservierung in einem Fall ausgesprochen<br />
werden.<br />
Trockenfeigen, Datteln und Trockenpflaumen wurden<br />
mehrfach wegen Schädlingsbefall beanstandet. Die Proben<br />
waren mit Gespinsten und Kotballen sowie lebenden<br />
Maden verunreinigt.<br />
Dem Verbraucher ist anzuraten, beim Verzehr aufmerksam<br />
auf Anzeichen eines Schädlings- oder auch Schimmelbefalls<br />
zu achten. Entsprechender Befall der Trockenfrüchte<br />
ist oft erst nach dem Öffnen oder Auseinanderbrechen zu<br />
erkennen. Zur Bildung und des Nachweises von Aflatoxinen<br />
in Trockenfeigen siehe auch B Teil II Kapitel 4 Mykotoxine.<br />
Bananenchips<br />
<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Bananenchips, die häufig in Fruchtmischungen zu finden<br />
sind, werden als „Trockenobst“ bezeichnet. Dies trifft nicht<br />
zu. Die Chips sind nicht getrocknet, sondern in Fett ausgebacken<br />
und enthalten ca. 30-35 % Fett – das ebenfalls<br />
nicht im Verzeichnis der Zutaten genannt wird.<br />
Fruchtsaft, Fruchtnektar [31]<br />
Von 440 Proben waren 27 (6 %) zu beanstanden.<br />
Obwohl Fruchtsäfte und Fruchtnektare überwiegend nach<br />
erfolgter Hitzebehandlung in den Verkehr kommen, wurden<br />
im Berichtszeitraum sieben Beschwerdeproben vorgelegt,<br />
bei denen Schimmelbefall festgestellt wurde bzw.<br />
eine Milchsäuregärung stattgefunden hatte. Dies zeigt,<br />
dass der Abfüllvorgang nicht immer keimfrei erfolgt. In drei<br />
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