CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW
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42 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Loskennzeichnungen wurden immer wieder nachlässig<br />
und lückenhaft vorgenommen, es scheint, als ob die Verpflichtung<br />
zu deren Angabe noch nicht hinreichend bekannt<br />
wäre.<br />
Tafelwein aus Italien war in der Etikettierung mit einem irreführenden<br />
Landschaftsbild geziert, das typische Motive<br />
einer deutschen Flußlandschaft mit Dampfschiff, Bergen<br />
und Burgen zeigte. Französische Tafelweine, in Deutschland<br />
abgefüllt, trugen in mehreren Fällen unzulässigerweise<br />
die Abfüllhinweise in französischer Sprache.<br />
Diverse Weine waren mit Angaben wie „Weinbau / Weingut<br />
/ Erzeugerabfüllung“ bezeichnet, obwohl sie nach den<br />
Ermittlungen der Weinkontrolle zugekaufte fremde<br />
Süßreserve enthielten. Ein anderer Wein trug in seiner Etikettierung<br />
den Hinweis auf seine Bereitung in einer Erzeugergemeinschaft,<br />
obwohl der Wein Anteile von anderem,<br />
zugekauftem Wein enthielt.<br />
Weine trugen einen Hinweis auf die Herkunft aus einem<br />
Weingut, das in Wirklichkeit gar nicht (mehr) existierte.<br />
Ebenso wurde auf die Herkunft aus einem Weinbaubetrieb<br />
hingewiesen, obwohl dort keine Kellerausrüstung vorhanden<br />
war und der Wein außerhalb des Hauses in einer Erzeugergemeinschaft<br />
bereitet worden war.<br />
Sekte waren irreführend mit Ortsangaben bezeichnet, ohne<br />
daß der Grundwein aus diesem Ort stammte.<br />
Bei Wein aus einer Großlage war die Leitgemeinde textlich<br />
so stark hervorgehoben, daß der irreführende Eindruck<br />
entstand, das Erzeugnis stamme tatsächlich aus dieser Gemeinde.<br />
Der Ort des Firmensitzes des Vermarkters eines Weines war<br />
groß und blickfangartig herausgestellt, es entstand der<br />
(gewollte) Eindruck, als ob der betreffende Wein seine Herkunft<br />
in diesem Ort habe.<br />
Ungarischer Tokajer wurde ohne die nach ungarischem<br />
Recht erforderliche Angabe der Qualitätsstufe bezeichnet,<br />
dafür trug er unerlaubte Spätlese-Hinweise.<br />
Die zahlreichen, unablässig in Veränderung begriffenen<br />
und nicht ausreichend bekannten Regelungen des Weinund<br />
Schaumweinbezeichnungsrechts führen regelmäßig<br />
zu formellen Fehlern, deren Abstellung, gemessen an der<br />
objektiven Verfehlung, viel Arbeit bereitet.<br />
Verbraucherbeschwerden<br />
Verbraucher beklagten in 11 Fällen über Weine, die nicht<br />
regelrecht beschaffen oder Auslöser von gesundheitlichen<br />
Störungen sein sollten: Beschwerden über Weinsteinkristalle,<br />
über Auslösung von Übelkeit, Herzbeschwerden,<br />
Schweißausbruch, Sehstörungen, über ölige oder schäumende<br />
Eigenschaften. In keinem dieser Fälle war eine ge-<br />
setzeswidrige Beschaffenheit des Erzeugnisses festzustellen.<br />
Allerdings erwiesen sich Beschwerden über Essigstich,<br />
Estergeruch oder über übertriebenes Pfirsicharoma als begründet;<br />
hier waren nachteilige Veränderungen bzw. eine<br />
Verfälschung nachweisbar (zu Pfirsicharoma siehe oben).<br />
Auslandsweinkontrolle<br />
Im Berichtsjahr haben die Zollämter lediglich 15 Proben zur<br />
Einfuhruntersuchung vorgelegt, gegenüber 35 Stück im<br />
Vorjahr, eine Probe mußte wegen Bezeichnungsmängeln<br />
zurückgewiesen werden. Weinkontrolleure und WKD haben<br />
insgesamt 106 Auslandsweine aus EG und Drittstaaten<br />
zur Begutachtung eingesandt. Davon war ein relativ<br />
hoher Anteil von 21 % zu beanstanden. Die Gründe sind<br />
oben mit aufgeführt.<br />
Bier [36]<br />
Von 424 Proben waren 15 (4 %) zu beanstanden.<br />
Verbraucherbeschwerden<br />
Die Anzahl der Beschwerdeproben erhöhte sich im Vergleich<br />
zum Vorjahr leicht auf 6 (2001: 4). Eine offene Beschwerdeprobe<br />
Flaschenbier enthielt mehrere, wenige Millimeter<br />
lange, spitze Glassplitter und wurde im Sinne von<br />
§ 8 LMBG als gesundheitsschädlich beurteilt. Da es sich<br />
im vorliegenden Fall um dünnwandige Einweg-Flaschen<br />
aus einem so genannten Sechser-Pack handelte und zudem<br />
die Flaschenlippe leicht beschädigt war, war die Ursache<br />
in der mangelhaften Zusammensetzung bzw. Stabilität<br />
des Glasmaterials zu suchen.<br />
Weitere berechtigte Beschwerdegründe betrafen Sauerwerden,<br />
Eiweißtrübungen, Fremdaroma nach Tabakrauch<br />
oder Fremdkörper aus zusammengebackenen Hefezellen.<br />
Offen entnommene Biere aus Schankanlagen<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Von 61 mikrobiologisch untersuchten Bieren wurden<br />
6 (10 %) beanstandet. Dabei handelte es sich meist um<br />
Biere aus offenen Schankanlagen, die zum Teil erhebliche<br />
Keimgehalte, z. B. durch unerwünschte Hefen und E. coli,<br />
aufwiesen. Ursache der Keimbelastungen waren immer<br />
mangelhafte Reinigung der Zapfhähne und Schlauchverbindungen.<br />
Nur durch regelmäßige gründliche Reinigung<br />
dieser mit dem Bier in Berührung kommenden Bedarfsgegenstände<br />
können Probleme dieser Art vermieden werden.<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Produkt Probenzahl Untersuchungs- Grenzwert Anzahl der Grenzwert-<br />
parameter überschreitungen /<br />
(wahlweise) Befund<br />
alkoholfreie Biere 24 Alkoholgehalt 0,5 mg/L keine<br />
in- und ausländische 28 Ascorbinsäure quantum satis keine<br />
Voll- und Schankbiere Konservierungsstoffe unzulässig keine<br />
Sorbin-, Benzoesäure<br />
Biermischgetränke, 13 Süßstoffe 30 – 600 mg/L keine<br />
bierähnliche Getränke (abhängig v. Süßstoffart)<br />
Ascorbinsäure quantum satis 1 (fehlende<br />
Konservierungsstoffe abhängig von keine<br />
Sorbin-, Benzoesäure konservierter Zutat<br />
offene Biere aus 61 mikrobiologische (in KBE/mL:) 6<br />
Gaststätten, Beschaffenheit aer. Gesamtkeimz. < 10 5<br />
von Volksfesten E.coli n.n.<br />
Tabelle: Untersuchungsschwerpunkte<br />
Spirituosen [37]<br />
Von 191 Proben waren 50 (26 %) zu beanstanden.<br />
Alkoholhaltige Szenegetränke mit Wirkstoffen wie Koffein<br />
und Taurin<br />
Der Markt wird seit geraumer Zeit mit alkoholhaltigen Getränken<br />
nahezu überschwemmt, die unter Zusatz von Koffein<br />
und Taurin hergestellt werden. Die Erzeugnisse, z. B.<br />
als so genannte Wodka-Energyzer bekannt, weisen Koffeingehalte<br />
im Bereich von 30 bis 320 mg/L und Tauringehalte<br />
von bis zu 4000 mg/L auf. Wie Koffein soll auch<br />
Taurin anregend und leistungssteigernd wirken (vgl. BgVV-<br />
Stellungnahme über „Koffeinhaltige Limonaden mit mehr<br />
als 250 mg Koffein/L sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit,<br />
Glucuronolacton und Guaranaextrakt“ vom 24.01.<strong>2002</strong>).<br />
Taurin wird in der Aromenverordnung ausschließlich als<br />
Geschmacksverbesserer für Aromen zugelassen. Für aromatisierte<br />
Spirituosen beträgt der zulässige Höchstgehalt<br />
an Taurin 300 mg/L. Für alkoholhaltige Getränke mit erhöhten<br />
Gehalten an Koffein (320 mg/L) und Taurin (4000<br />
mg/L) hat das BgVV (jetzt BfR) aus zwingenden Gründen<br />
des Gesundheitsschutzes eine beantragte Allgemeinverfügung<br />
abgelehnt. Ungeklärt erscheint dabei die Frage, ob<br />
bei derartigen Erzeugnissen eine Beurteilung im Sinne von<br />
Milchsäurebildner < 10 5<br />
Fremdhefen < 10 4<br />
Schimmelpilze < 10 3<br />
<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Kenntlichmachung)<br />
Sensorik Ohne Abweichung 1 (sauer, verdorben)<br />
§ 8 LMBG angezeigt ist. In einem Fall wurde ein erhöhter<br />
Tauringehalt beanstandet. Im Falle von Koffeingehalten<br />
über 150 mg/L erfolgte der Hinweis, dass in Anlehnung<br />
an die Richtlinie <strong>2002</strong>/67/EG über die Etikettierung von<br />
chinin- und koffeinhaltigen Lebensmitteln der Warnhinweis<br />
„Erhöhter Koffeingehalt“ angebracht werden sollte.<br />
Wiederholt wurde beanstandet, dass die deutsche Verkehrsbezeichnung<br />
oder die Mengenangabe der besonders<br />
herausgestellten Zutat Koffein fehlten. Obwohl die<br />
formellen Beanstandungen wegen Taurin- und Koffein-<br />
Grenzwertüberschreitungen gering sind, besteht unseres<br />
Ermessens ein gewisses Gefahrenpotential insbesondere<br />
für Jugendliche, die oft als gezielte Verbrauchergruppe dienen<br />
und gerade durch die Aufmachung dieser gesüßten,<br />
aromatisierten Getränke zum Alkoholkonsum animiert<br />
werden. Hier werden weitere toxikologische Bewertungen<br />
des BfR für erforderlich gehalten.<br />
Verdorbene Produkte und Beschwerdeproben<br />
Ein Schlehenbrand wurde wegen extrem hohen Gehaltes<br />
an den Gärungsnebenprodukten Butanol-2 (200 mg/L reiner<br />
Alkohol) und Propanol-1 (6779 mg/L r.A.) beanstandet.<br />
Die Ursache war in der unsachgemäßen Maischebehandlung<br />
zu finden. Falsche Bedingungen rufen Maische-<br />
Infektionen z. B. durch Kahmhefen hervor, die diese höheren<br />
Alkohole als Stoffwechselprodukte bilden können.<br />
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