CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW
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48 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Zusatzstoffe<br />
Unzulässige Zusatzstoffe, z. B. Konservierungsmittel in einem<br />
„naturbelassenen und schonend ohne Hitzeeinwirkung<br />
haltbar gemachten“ Aloe vera Saft oder nicht zugelassene<br />
Mineralstoffe oder Aminosäuren in Nahrungsergänzungsmitteln<br />
werden beanstandet.<br />
Einfuhr<br />
Importe aus Drittländern werden teilweise vom Zoll zur Abklärung<br />
vorgelegt, ob unzulässige Einfuhren von Arzneimitteln<br />
gegeben sind. Hier wird ein großer Teil der Proben<br />
der Überprüfung nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften<br />
zugeführt, weil Stoffe oder Dosierungen pharmakologisch<br />
wirksam sind. Immer wieder enthalten die Erzeugnisse<br />
auch Stoffe oder „exotische“ Pflanzen(teile), die in der<br />
europäischen Gemeinschaft für Lebensmittel unzulässig<br />
sind oder gegebenenfalls einer Zulassung durch die EU<br />
bedürfen.<br />
Produkte aus „Kaffeefahrten“<br />
Dort angebotene Nahrungsergänzungsmittel, meist Multivitamin-Mineral-Säfte<br />
in Portionspackungen zeichnen sich<br />
durch ein besonderes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. So<br />
wurden Proben vorgelegt, bei denen 180 Ampullen zu<br />
20 ml schon für 1200 b erworben werden konnten.<br />
Selten sind aber Werbematerialien, die unzulässige Werbeaussagen<br />
belegen, verfügbar, da die Produkte während<br />
der Verkaufsveranstaltung mündlich beworben werden.<br />
Die Produkte selbst geben selten Grund zur Beanstandung<br />
wegen der Zusammensetzung. Die Problematik liegt hier in<br />
den Werbeaussagen, die bei den Verkaufsveranstaltungen<br />
– undokumentiert – gemacht werden.<br />
Gewürze [53]<br />
Von 149 Proben waren 3 (2%) zu beanstanden.<br />
Die Untersuchung einer Reihe verschiedener Proben Paprikagewürz<br />
auf die nicht zugelassenen Begasung mit<br />
Ethylenoxid zur Entkeimung ergab keine Beanstandungen.<br />
Diese Untersuchungen wurden aufgrund einer EU-Schnellwarnung<br />
veranlasst.<br />
Im Sommer <strong>2002</strong> fand man vorwiegend in Reformhäusern<br />
und Gesundheitsläden „Kristallsalz aus dem Himalaya“<br />
oder „Salz des Lebens“. Hinsichtlich der Beschaffenheit<br />
waren die untersuchten Proben nicht zu beanstanden und<br />
unterschieden sich aber auch nicht von normalem Speisesalz<br />
(wohl aber im Preis!).<br />
Schwermetallgehalte konnten nicht nachgewiesen werden.<br />
Beanstandungen wurden wegen Verstößen gegen<br />
Kennzeichnungsvorschriften ausgesprochen.<br />
Trinkwasser, Mineralwasser, Tafelwasser,<br />
Quellwasser, Brauchwasser [59]<br />
Von 2563 Proben waren 260 (10 %) zu beanstanden.<br />
Trinkwasser, lebensmittelchemische<br />
Untersuchungen<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG<br />
Im Überwachungsgebiet des <strong>CVUA</strong> Stuttgart betreibt ein<br />
größeres Unternehmen eine Heißwasseraufbereitungsanlage<br />
mit besonderer Technik zum Korrosionsschutz. Da das<br />
Leitungssystem für Heißwasser zum Waschen und Duschen<br />
aus verzinkten Stahlrohren besteht, kann die zur<br />
Legionellen-Prophylaxe erforderliche Temperatur von über<br />
60 °C nicht gefahren werden, da sonst massive Korrosionsprobleme<br />
an den Leitungen auftreten würden. Um nun<br />
dennoch mit hohen Temperaturen zu arbeiten, wird dem<br />
Wasser Korrosionsschutzmittel in Form von elektrolytisch<br />
erzeugtem Aluminiumhydroxid zugesetzt. Die Ausnahmegenehmigung<br />
des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
schreibt hierzu einen Grenzwert von 0,5 mg/L im Warmwasser-Kreislauf<br />
vor, dessen Einhaltung vom <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
amtlich zu beobachten ist. Wie die Ergebnisse mehrerer<br />
Untersuchungen zeigten, wird dieser Wert nicht<br />
immer eingehalten; vereinzelt traten auch Grenzwertüberschreitungen<br />
an Eisen, Zink und Blei auf. Die Untersuchungen<br />
lassen den Schluss zu, dass das Verfahren für den<br />
Einsatzzweck nicht geeignet ist. Obwohl das Wasser nur zu<br />
Dusch- und Waschzwecken Verwendung findet, müssen<br />
sowohl die Vorschriften der Trinkwasse eingehalten werden.<br />
Nitrat<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Im Gegensatz zum Vorjahr waren in 114 Trinkwasserproben<br />
aus öffentlichen Wasserversorgungen keine Grenzwertüberschreitungen<br />
zu verzeichnen. Der Prozentsatz der<br />
Grenzwertüberschreitungen bei Eigenwasserversorgern<br />
lag jedoch noch höher als im Vorjahr: 12 % gegenüber<br />
8,6 %. Wie bereits im Vorjahr lag der höchste festgestellte<br />
Wert bei 70 mg/L Nitrat.<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Uran<br />
Da bisher noch kein Grenzwert besteht, wurden wie bereits<br />
im Vorjahr Daten zur Abschätzung der Belastung von<br />
Trinkwasser mit Uran gesammelt. 16,6 % der Werte (Vorjahr:<br />
17,6 %) lagen über dem vorgesehenen Grenzwert<br />
von 0,002 mg/L. Die toxikologischen Bewertungen sind<br />
allerdings noch nicht abgeschlossen.<br />
Probenzahl Uran 238 in mg/L<br />
48 0,002 – 0,005<br />
4 >0,005 – 0,01<br />
4 >0,01 – 0,05<br />
0 >0,05<br />
114 Summe<br />
Max. Wert: 0,015<br />
Vorges. Grenzwert: 0,002<br />
Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser<br />
und abgepacktes Trinkwasser, lebensmittelchemische<br />
Untersuchungen<br />
Neben den schon seit Jahren ständig wiederkehrenden Beanstandungen<br />
wegen brauner Eisenausfällungen in Mineralwässern<br />
traten in den Wintermonaten vermehrt Beschwerden<br />
wegen weißlicher Ausflockungen in Mineralwässern<br />
in Kunststoffflaschen auf. Es handelte sich dabei<br />
in allen 8 Fällen um auskristallisiertes Calciumcarbonat<br />
oder Calciumsulfat, das vermutlich wegen ungünstiger,<br />
zu kalter Lagerung der Flaschen ausflockte. Die Produkte<br />
wurden als in ihrem Wert gemindert beanstandet. Bei gleichen<br />
Produkten in Glasflaschen konnte dieses Ausflocken<br />
nicht beobachtet werden.<br />
Wie bereits in den zurückliegenden Jahren kam es auch<br />
im Berichtsjahr wieder zu mehreren Verbraucherbeschwerden,<br />
die vom Beschwerdeführer selbst verursacht wurden.<br />
In 4 Fällen wurden uns Proben mit „eigenartigen Fremdkörpern“<br />
vorgelegt. Es handelte sich dabei um Gelatinekapseln<br />
mit Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln,<br />
die beim Trinken aus der Flasche unbeabsichtigt<br />
in diese gelangten. Nach einigen Stunden sind diese<br />
„Fremdkörper“ derart aufgequollen, dass sie nicht mehr<br />
als das zu erkennen sind, was sie einmal waren. Zudem geben<br />
sie dann noch ihren Inhalt frei, der dem Mineralwasser<br />
eine besondere farbliche und sensorische Note verleiht.<br />
<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Im Rahmen eines Untersuchungsprogramms wurden 31<br />
abgepackte Mineral-, Quell-, Tafel- und Trinkwässer untersucht,<br />
die alle einen Hinweis zur Eignung für die Zubereitung<br />
von Säuglingsnahrung trugen. Für diese Produkte<br />
gelten besondere Grenzwerte, z.B. für Arsen (0,005 mg/L),<br />
Mangan (0,05 mg/L) und Fluorid (0,7 mg/L). Arsen wird<br />
im Allgemeinen bei der Enteisenung mit entfernt. Die beiden<br />
Grenzwertüberschreitungen bei Arsen betrafen einen<br />
Herstellerbetrieb, bei dem offensichtlich die Enteisenung<br />
/ Entmanganung zeitweise nur unzureichend funktionierte,<br />
denn gleichzeitig mit einem hohen Arsenwert<br />
wurde auch ein stark erhöhter Manganwert festgestellt.<br />
Der Fluoridgrenzwert wurde nur in einem Fall, dafür aber<br />
recht deutlich, überschritten.<br />
Probenzahl Arsen in mg/L<br />
13 0,005 - 0,010<br />
1 >0,010 - 0,020<br />
0 >0,020 - 0,030<br />
31 Summe<br />
Max. Wert: 0,012<br />
Grenzwert: 0,005<br />
Probenzahl Mangan in mg/L<br />
23 0,01 - 0,02<br />
1 >0,02 - 0,03<br />
1 >0,03 - 0,04<br />
1 >0,04 - 0,05<br />
1 >0,05<br />
31 Summe<br />
Max. Wert: 0,15<br />
Grenzwert: 0,05<br />
Probenzahl Fluorid in mg/L<br />
0 0,05 – 0,10<br />
18 >0,1 – 0,5<br />
3 >0,5 – 0,7<br />
0 >0,7 – 1,5<br />
0 >1,5 – 2,0<br />
1 >2,0 – 3,0<br />
0 >3,0<br />
29 Summe<br />
Max. Wert: 2,05<br />
Grenzwert: 0,7<br />
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