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CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW

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48 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

Zusatzstoffe<br />

Unzulässige Zusatzstoffe, z. B. Konservierungsmittel in einem<br />

„naturbelassenen und schonend ohne Hitzeeinwirkung<br />

haltbar gemachten“ Aloe vera Saft oder nicht zugelassene<br />

Mineralstoffe oder Aminosäuren in Nahrungsergänzungsmitteln<br />

werden beanstandet.<br />

Einfuhr<br />

Importe aus Drittländern werden teilweise vom Zoll zur Abklärung<br />

vorgelegt, ob unzulässige Einfuhren von Arzneimitteln<br />

gegeben sind. Hier wird ein großer Teil der Proben<br />

der Überprüfung nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften<br />

zugeführt, weil Stoffe oder Dosierungen pharmakologisch<br />

wirksam sind. Immer wieder enthalten die Erzeugnisse<br />

auch Stoffe oder „exotische“ Pflanzen(teile), die in der<br />

europäischen Gemeinschaft für Lebensmittel unzulässig<br />

sind oder gegebenenfalls einer Zulassung durch die EU<br />

bedürfen.<br />

Produkte aus „Kaffeefahrten“<br />

Dort angebotene Nahrungsergänzungsmittel, meist Multivitamin-Mineral-Säfte<br />

in Portionspackungen zeichnen sich<br />

durch ein besonderes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. So<br />

wurden Proben vorgelegt, bei denen 180 Ampullen zu<br />

20 ml schon für 1200 b erworben werden konnten.<br />

Selten sind aber Werbematerialien, die unzulässige Werbeaussagen<br />

belegen, verfügbar, da die Produkte während<br />

der Verkaufsveranstaltung mündlich beworben werden.<br />

Die Produkte selbst geben selten Grund zur Beanstandung<br />

wegen der Zusammensetzung. Die Problematik liegt hier in<br />

den Werbeaussagen, die bei den Verkaufsveranstaltungen<br />

– undokumentiert – gemacht werden.<br />

Gewürze [53]<br />

Von 149 Proben waren 3 (2%) zu beanstanden.<br />

Die Untersuchung einer Reihe verschiedener Proben Paprikagewürz<br />

auf die nicht zugelassenen Begasung mit<br />

Ethylenoxid zur Entkeimung ergab keine Beanstandungen.<br />

Diese Untersuchungen wurden aufgrund einer EU-Schnellwarnung<br />

veranlasst.<br />

Im Sommer <strong>2002</strong> fand man vorwiegend in Reformhäusern<br />

und Gesundheitsläden „Kristallsalz aus dem Himalaya“<br />

oder „Salz des Lebens“. Hinsichtlich der Beschaffenheit<br />

waren die untersuchten Proben nicht zu beanstanden und<br />

unterschieden sich aber auch nicht von normalem Speisesalz<br />

(wohl aber im Preis!).<br />

Schwermetallgehalte konnten nicht nachgewiesen werden.<br />

Beanstandungen wurden wegen Verstößen gegen<br />

Kennzeichnungsvorschriften ausgesprochen.<br />

Trinkwasser, Mineralwasser, Tafelwasser,<br />

Quellwasser, Brauchwasser [59]<br />

Von 2563 Proben waren 260 (10 %) zu beanstanden.<br />

Trinkwasser, lebensmittelchemische<br />

Untersuchungen<br />

Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG<br />

Im Überwachungsgebiet des <strong>CVUA</strong> Stuttgart betreibt ein<br />

größeres Unternehmen eine Heißwasseraufbereitungsanlage<br />

mit besonderer Technik zum Korrosionsschutz. Da das<br />

Leitungssystem für Heißwasser zum Waschen und Duschen<br />

aus verzinkten Stahlrohren besteht, kann die zur<br />

Legionellen-Prophylaxe erforderliche Temperatur von über<br />

60 °C nicht gefahren werden, da sonst massive Korrosionsprobleme<br />

an den Leitungen auftreten würden. Um nun<br />

dennoch mit hohen Temperaturen zu arbeiten, wird dem<br />

Wasser Korrosionsschutzmittel in Form von elektrolytisch<br />

erzeugtem Aluminiumhydroxid zugesetzt. Die Ausnahmegenehmigung<br />

des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

schreibt hierzu einen Grenzwert von 0,5 mg/L im Warmwasser-Kreislauf<br />

vor, dessen Einhaltung vom <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

amtlich zu beobachten ist. Wie die Ergebnisse mehrerer<br />

Untersuchungen zeigten, wird dieser Wert nicht<br />

immer eingehalten; vereinzelt traten auch Grenzwertüberschreitungen<br />

an Eisen, Zink und Blei auf. Die Untersuchungen<br />

lassen den Schluss zu, dass das Verfahren für den<br />

Einsatzzweck nicht geeignet ist. Obwohl das Wasser nur zu<br />

Dusch- und Waschzwecken Verwendung findet, müssen<br />

sowohl die Vorschriften der Trinkwasse eingehalten werden.<br />

Nitrat<br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

Im Gegensatz zum Vorjahr waren in 114 Trinkwasserproben<br />

aus öffentlichen Wasserversorgungen keine Grenzwertüberschreitungen<br />

zu verzeichnen. Der Prozentsatz der<br />

Grenzwertüberschreitungen bei Eigenwasserversorgern<br />

lag jedoch noch höher als im Vorjahr: 12 % gegenüber<br />

8,6 %. Wie bereits im Vorjahr lag der höchste festgestellte<br />

Wert bei 70 mg/L Nitrat.<br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

Uran<br />

Da bisher noch kein Grenzwert besteht, wurden wie bereits<br />

im Vorjahr Daten zur Abschätzung der Belastung von<br />

Trinkwasser mit Uran gesammelt. 16,6 % der Werte (Vorjahr:<br />

17,6 %) lagen über dem vorgesehenen Grenzwert<br />

von 0,002 mg/L. Die toxikologischen Bewertungen sind<br />

allerdings noch nicht abgeschlossen.<br />

Probenzahl Uran 238 in mg/L<br />

48 0,002 – 0,005<br />

4 >0,005 – 0,01<br />

4 >0,01 – 0,05<br />

0 >0,05<br />

114 Summe<br />

Max. Wert: 0,015<br />

Vorges. Grenzwert: 0,002<br />

Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser<br />

und abgepacktes Trinkwasser, lebensmittelchemische<br />

Untersuchungen<br />

Neben den schon seit Jahren ständig wiederkehrenden Beanstandungen<br />

wegen brauner Eisenausfällungen in Mineralwässern<br />

traten in den Wintermonaten vermehrt Beschwerden<br />

wegen weißlicher Ausflockungen in Mineralwässern<br />

in Kunststoffflaschen auf. Es handelte sich dabei<br />

in allen 8 Fällen um auskristallisiertes Calciumcarbonat<br />

oder Calciumsulfat, das vermutlich wegen ungünstiger,<br />

zu kalter Lagerung der Flaschen ausflockte. Die Produkte<br />

wurden als in ihrem Wert gemindert beanstandet. Bei gleichen<br />

Produkten in Glasflaschen konnte dieses Ausflocken<br />

nicht beobachtet werden.<br />

Wie bereits in den zurückliegenden Jahren kam es auch<br />

im Berichtsjahr wieder zu mehreren Verbraucherbeschwerden,<br />

die vom Beschwerdeführer selbst verursacht wurden.<br />

In 4 Fällen wurden uns Proben mit „eigenartigen Fremdkörpern“<br />

vorgelegt. Es handelte sich dabei um Gelatinekapseln<br />

mit Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln,<br />

die beim Trinken aus der Flasche unbeabsichtigt<br />

in diese gelangten. Nach einigen Stunden sind diese<br />

„Fremdkörper“ derart aufgequollen, dass sie nicht mehr<br />

als das zu erkennen sind, was sie einmal waren. Zudem geben<br />

sie dann noch ihren Inhalt frei, der dem Mineralwasser<br />

eine besondere farbliche und sensorische Note verleiht.<br />

<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

Im Rahmen eines Untersuchungsprogramms wurden 31<br />

abgepackte Mineral-, Quell-, Tafel- und Trinkwässer untersucht,<br />

die alle einen Hinweis zur Eignung für die Zubereitung<br />

von Säuglingsnahrung trugen. Für diese Produkte<br />

gelten besondere Grenzwerte, z.B. für Arsen (0,005 mg/L),<br />

Mangan (0,05 mg/L) und Fluorid (0,7 mg/L). Arsen wird<br />

im Allgemeinen bei der Enteisenung mit entfernt. Die beiden<br />

Grenzwertüberschreitungen bei Arsen betrafen einen<br />

Herstellerbetrieb, bei dem offensichtlich die Enteisenung<br />

/ Entmanganung zeitweise nur unzureichend funktionierte,<br />

denn gleichzeitig mit einem hohen Arsenwert<br />

wurde auch ein stark erhöhter Manganwert festgestellt.<br />

Der Fluoridgrenzwert wurde nur in einem Fall, dafür aber<br />

recht deutlich, überschritten.<br />

Probenzahl Arsen in mg/L<br />

13 0,005 - 0,010<br />

1 >0,010 - 0,020<br />

0 >0,020 - 0,030<br />

31 Summe<br />

Max. Wert: 0,012<br />

Grenzwert: 0,005<br />

Probenzahl Mangan in mg/L<br />

23 0,01 - 0,02<br />

1 >0,02 - 0,03<br />

1 >0,03 - 0,04<br />

1 >0,04 - 0,05<br />

1 >0,05<br />

31 Summe<br />

Max. Wert: 0,15<br />

Grenzwert: 0,05<br />

Probenzahl Fluorid in mg/L<br />

0 0,05 – 0,10<br />

18 >0,1 – 0,5<br />

3 >0,5 – 0,7<br />

0 >0,7 – 1,5<br />

0 >1,5 – 2,0<br />

1 >2,0 – 3,0<br />

0 >3,0<br />

29 Summe<br />

Max. Wert: 2,05<br />

Grenzwert: 0,7<br />

49

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