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CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW

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µg/g<br />

58 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

Wie in den letzten Jahren wurden auch in diesem Jahr auffällig<br />

gelb bzw. rotgefärbte Bedarfsgegenstände aus<br />

verschiedenen Kunststoffmaterialien auf die Verwendung<br />

von Cadmium, Blei und Chrom untersucht. Bei den Proben<br />

handelte es sich u.a. um Badeschuhe, Regenmäntel und<br />

Musikinstrumente für Kinder. Von insgesamt 49 untersuchten<br />

Proben, wiesen 6 Proben einen Cadmiumwert<br />

über dem in der Chemikalienverbotsverordnung geforderten<br />

Grenzwert von 0,01 % (entspricht 100 mg/kg im<br />

Material) auf. In einer Probe konnte das Farbpigment Cadmiumselenid<br />

festgestellt werden. Dieses wird auch als<br />

Cadmiumrot bzw. vermischt mit Cadmiumsulfid als Cadmiumorange<br />

bezeichnet. 12 der untersuchten Proben wiesen<br />

zusätzlich noch auffällig hohe Gehalte an Blei (65 bis<br />

9500 mg/kg im Material) und / oder Chrom (bis 2100<br />

mg/kg) auf. Bei gleichzeitigem Auftreten beider Metalle<br />

deutet dies auf die Verwendung des Farbpigmentes<br />

Bleichromat hin, das unter dem Verdacht steht, krebserregend<br />

zu sein. Bei den Proben, bei denen ein Kontakt mit<br />

den Mundschleimhäuten bestimmungsgemäß (z.B. bei<br />

Musikinstrumenten mit Mundstücken) ist und die erhöhte<br />

Metallanteile aufwiesen, ergaben sich jedoch keine Auffälligkeiten<br />

bei der anschließenden Überprüfung der Metalllässigkeiten<br />

nach DIN EN 71.3.<br />

In Zusammenhang mit der Bestimmung von Blei, Cadmium<br />

und Chrom sind einzelne Proben aufgefallen, die einen<br />

erhöhten Wert an Antimon aufwiesen. Hohe Gehalte an<br />

Antimon deuten in der Regel auf die Verwendung von<br />

Flammschutzmitteln hin. Interessanterweise handelte<br />

es sich bei den untersuchten Bedarfsgegenständen um einen<br />

Regenmantel, eine Wickelauflage, eine Schwimmhilfe<br />

und eine Kinderbadesandale. Bei der Mehrzahl der untersuchten<br />

Proben ist die Notwendigkeit von Flammschutzmitteln<br />

aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und<br />

wurde entsprechend im Gutachten angesprochen.<br />

Abb.: Proteine in Latexhandschuhen für den Haushalt<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

Auch dieses Jahr wurden unter dem Thema „Knicklicht“<br />

weitere Proben untersucht. Dabei handelte es sich um Produkte,<br />

die durch Knicken zu einer Vermischung zweier<br />

vorher getrennter Flüssigkeiten führen. Die Flüssigkeiten<br />

reagieren chemisch miteinander und es entsteht dabei<br />

„kaltes“ Licht. Derartige Produkte werden im Angelsport<br />

als Fischköder verwendet. Insgesamt wurden 3 Proben untersucht.<br />

In allen drei Fällen waren diese zweckentfremdet<br />

worden (z. B. als Schmuckanhänger). Die Flüssigkeiten<br />

enthielten u.a. Dimethyl- und Dibutylphthalat, sowie<br />

Benzoesäurebutylester; Stoffe also, die gesundheitlich<br />

nicht unbedenklich sind und als Reizstoffe für Augen und<br />

Haut gelten. Die Flüssigkeiten unterliegen den Vorschriften<br />

des Chemikalienrechts und stellen gesundheitlich nicht unbedenkliche<br />

Zubereitungen dar. Wie im Vorjahr wiesen<br />

diese Produkte die entsprechenden, gesetzlich vorgegebenen<br />

Kennzeichnungselemente nicht auf. Das zuständige<br />

Gewerbeaufsichtsamt wurde von dem Sachverhalt informiert.<br />

Bei latexhaltigen Bedarfsgegenständen (z.B. Haushaltshandschuhe)<br />

erfolgte wieder eine Bestandsaufnahme bezüglich<br />

löslicher Proteine. Letztere gelten als allergieauslösende<br />

Stoffe und unterliegen grundsätzlich dem Minimierungsgebot.<br />

Die Befunde aus <strong>2002</strong> führten letztendlich<br />

mit zu einem Vorschlag der Kunststoffkommission des früheren<br />

BgVV (jetzt: BfR) über die Begrenzung der Proteinabgabe.<br />

Demnach soll vorübergehend ein Richtwert von<br />

200 mg lösliches Protein pro kg Bedarfsgegenstand geduldet<br />

werden. Von insgesamt 17 untersuchten Proben halten<br />

zwar 12 Proben diesen Richtwert ein, jedoch zeigen die Befunde,<br />

dass es technisch möglich ist, diese Anteile noch<br />

wesentlich zu verringern: bei 8 Proben lag die festgestellte<br />

Proteinabgabe deutlich unter 50 mg pro kg Material.<br />

Das Absenken des o.a. Richtwertes ist demnach zumindest<br />

mittelfristig möglich. Die Erzeugnisse werden weiter beobachtet.<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Pr. Nr.<br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

Dieses Jahr wurden Wärmeflaschen aus Kunststoff auf<br />

Antioxidantien und bestimmte Schwermetalle im Material<br />

geprüft. Alle zehn untersuchten Proben waren unauffällig.<br />

Auch die Stoffüberzüge (die Untersuchung erfolgte<br />

beim <strong>CVUA</strong> Freiburg) waren einwandfrei.<br />

19 Kindersportschuhe wurden auf hautsensibilisierende<br />

Dispersionsfarbstoffe untersucht. In 2 Proben konnte im<br />

Innenfutter der Dispersionsfarbstoff Dispersionsorange<br />

37/76 nachgewiesen werden. Der Hersteller und / oder Importeur<br />

wurde dazu aufgefordert, aus Gründen des vorbeugenden<br />

Gesundheitsschutzes auf die Verwendung dieses<br />

Farbstoffes zu verzichten.<br />

In den Vorjahren hatten wir berichtet, dass Hersteller von<br />

Beißringen / -tieren und Badebücher aufgrund des Phthalatverbotes<br />

von Weich-PVC Abstand nahmen und alternative<br />

Kunststoffe ohne Phthalate verwenden.<br />

Hersteller von Kunststofffiguren für Kleinkinder (Badeenten,<br />

Quitscheball) haben dagegen nicht auf das seit<br />

1999 bestehende Phthalatverbot für Kleinkinderspielzeug<br />

reagiert. Alle acht untersuchten Proben waren aus PVC<br />

und enthielten Diisononylphthalat, Diisooctylphthalat und /<br />

oder Di-2-ethylhexylphthalat. Diese werden als Weichmacher<br />

in PVC verwendet. Aufgrund der hormonellen Wirkung<br />

wurde diese Stoffgruppe bei Produkten für Kleinkinder<br />

verboten. Die Proben wurden beanstandet.<br />

Außer auf die stoffliche Zusammensetzung wurde bei<br />

Spielzeugen grundsätzlich geprüft, ob die Kennzeichnungsbestimmungen,<br />

die die Verordnung über die Sicherheit<br />

von Spielzeug in Verbindung mit der Richtlinie<br />

88/378/EG fordert, eingehalten sind. Insbesondere fiel<br />

dabei auf, dass Altersbeschränkungen in der Regel nicht<br />

ausreichend begründet wurden. Hinweise wie z. B. „enthält<br />

verschluckbare Kleinteile“ sind keine Beschreibung des<br />

Gefahrenhintergrundes, der diese Hinweise begründen<br />

muss. Dies wären z. B. von der möglichen Gefährdung abhängige<br />

Warnhinweise wie z. B. „kann eingeatmet werden“,<br />

„Aspirationsgefahr“, „Kunststoff kann im Magen-<br />

Darm-Trakt verhärten und dann zu Verletzungen führen“.<br />

Unsere Beobachtungen wurden jeweils den für die Überwachung<br />

zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter)<br />

mitgeteilt, damit die mangelhafte Kennzeichnung im Sinne<br />

des Verbraucherschutzes nachgebessert werden kann.<br />

<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt<br />

kommen<br />

Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt<br />

kommen, sind als solche durch ein Symbol (Gabel und<br />

Glas) zu kennzeichnen, sofern der Verwendungszweck<br />

nicht eindeutig ersichtlich ist. Fehlt die entsprechende<br />

Kennzeichnung des Herstellers, so darf ein Gegenstand<br />

vom Verwender nur verwendet werden, wenn dieser die<br />

Unbedenklichkeit nachweisen kann. So eignet sich z. B. ein<br />

blauer Müllsack genauso wenig für die Aufbewahrung von<br />

Lebensmitteln wie Abwasserrohre aus dem Baumarkt für<br />

Süßspeisenformen oder Gartenschläuche für Getränkeleitungen:<br />

Sie dürfen mit Lebensmitteln nicht in Kontakt gebracht<br />

werden.<br />

Wie schon in vergangenen Jahren, fiel Mikrowellengeschirr<br />

aus Kunststoff erneut durch die unbefriedigende<br />

sensorische Qualität auf („Kunststoffgeschmack/geruch“).<br />

Grundsätzlich darf das Material die kontaktierten Lebensmittel<br />

geruchlich und geschmacklich nicht nachteilig beeinflussen.<br />

Von insgesamt 18 Proben wurden 7 beanstandet.<br />

Positiv war, dass es diesmal keine Auffälligkeiten<br />

bezüglich der Kennzeichnung gab. Alle Gebrauchsanweisungen<br />

der Mikrowellengeschirre enthielten Hinweise zu<br />

den Erhitzungsbedingungen.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2002</strong> wurden wieder 14 Konservendosen<br />

auf BADGE (Bisphenol-A-digylcidylether) einschließlich<br />

Hydrolyse- bzw. Reaktionsprodukte untersucht. Die Migrationen<br />

lagen zwischen 215 und max. 590 µg/kg Lebensmittel<br />

und damit deutlich unterhalb der für Kunststoffe<br />

festgelegten Grenze von 1000 µg/kg Lebensmittel.<br />

Verpackungsfolien aus PVC eignen sich nicht für den<br />

Kontakt mit fetthaltigen Lebensmittel, weil eine erhöhte<br />

Weichmachermigration nicht ausgeschlossen werden<br />

kann. Trotzdem werden derartige Folien immer wieder zur<br />

Verpackung von Käse und Wurst eingesetzt. Wird im gewerblichen<br />

Bereich die Verwendung einer derartigen Folie<br />

festgestellt, wird daher grundsätzlich geprüft, ob diese<br />

Folien die festgelegten Grenzwerte für die Migration von<br />

Stoffen einhalten. Insbesondere erfolgt die Prüfung bezüglich<br />

der Abgabe von Stoffen in Isooktan, einem fettsimulierenden<br />

Prüflebensmittel. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass nur bei einer von vier untersuchten Proben die vom<br />

Gesetzgeber geforderten Grenzwerte eingehalten waren.<br />

Es wurde daher empfohlen, den Verwendungszweck auf<br />

nicht fettende Lebensmittel einzuschränken.<br />

Viele Lebensmittel werden in Verbundfolien verpackt<br />

(z.B. Vakuumverpackungen oder Verpackungen mit<br />

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