CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW
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µg/g<br />
58 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Wie in den letzten Jahren wurden auch in diesem Jahr auffällig<br />
gelb bzw. rotgefärbte Bedarfsgegenstände aus<br />
verschiedenen Kunststoffmaterialien auf die Verwendung<br />
von Cadmium, Blei und Chrom untersucht. Bei den Proben<br />
handelte es sich u.a. um Badeschuhe, Regenmäntel und<br />
Musikinstrumente für Kinder. Von insgesamt 49 untersuchten<br />
Proben, wiesen 6 Proben einen Cadmiumwert<br />
über dem in der Chemikalienverbotsverordnung geforderten<br />
Grenzwert von 0,01 % (entspricht 100 mg/kg im<br />
Material) auf. In einer Probe konnte das Farbpigment Cadmiumselenid<br />
festgestellt werden. Dieses wird auch als<br />
Cadmiumrot bzw. vermischt mit Cadmiumsulfid als Cadmiumorange<br />
bezeichnet. 12 der untersuchten Proben wiesen<br />
zusätzlich noch auffällig hohe Gehalte an Blei (65 bis<br />
9500 mg/kg im Material) und / oder Chrom (bis 2100<br />
mg/kg) auf. Bei gleichzeitigem Auftreten beider Metalle<br />
deutet dies auf die Verwendung des Farbpigmentes<br />
Bleichromat hin, das unter dem Verdacht steht, krebserregend<br />
zu sein. Bei den Proben, bei denen ein Kontakt mit<br />
den Mundschleimhäuten bestimmungsgemäß (z.B. bei<br />
Musikinstrumenten mit Mundstücken) ist und die erhöhte<br />
Metallanteile aufwiesen, ergaben sich jedoch keine Auffälligkeiten<br />
bei der anschließenden Überprüfung der Metalllässigkeiten<br />
nach DIN EN 71.3.<br />
In Zusammenhang mit der Bestimmung von Blei, Cadmium<br />
und Chrom sind einzelne Proben aufgefallen, die einen<br />
erhöhten Wert an Antimon aufwiesen. Hohe Gehalte an<br />
Antimon deuten in der Regel auf die Verwendung von<br />
Flammschutzmitteln hin. Interessanterweise handelte<br />
es sich bei den untersuchten Bedarfsgegenständen um einen<br />
Regenmantel, eine Wickelauflage, eine Schwimmhilfe<br />
und eine Kinderbadesandale. Bei der Mehrzahl der untersuchten<br />
Proben ist die Notwendigkeit von Flammschutzmitteln<br />
aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und<br />
wurde entsprechend im Gutachten angesprochen.<br />
Abb.: Proteine in Latexhandschuhen für den Haushalt<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Auch dieses Jahr wurden unter dem Thema „Knicklicht“<br />
weitere Proben untersucht. Dabei handelte es sich um Produkte,<br />
die durch Knicken zu einer Vermischung zweier<br />
vorher getrennter Flüssigkeiten führen. Die Flüssigkeiten<br />
reagieren chemisch miteinander und es entsteht dabei<br />
„kaltes“ Licht. Derartige Produkte werden im Angelsport<br />
als Fischköder verwendet. Insgesamt wurden 3 Proben untersucht.<br />
In allen drei Fällen waren diese zweckentfremdet<br />
worden (z. B. als Schmuckanhänger). Die Flüssigkeiten<br />
enthielten u.a. Dimethyl- und Dibutylphthalat, sowie<br />
Benzoesäurebutylester; Stoffe also, die gesundheitlich<br />
nicht unbedenklich sind und als Reizstoffe für Augen und<br />
Haut gelten. Die Flüssigkeiten unterliegen den Vorschriften<br />
des Chemikalienrechts und stellen gesundheitlich nicht unbedenkliche<br />
Zubereitungen dar. Wie im Vorjahr wiesen<br />
diese Produkte die entsprechenden, gesetzlich vorgegebenen<br />
Kennzeichnungselemente nicht auf. Das zuständige<br />
Gewerbeaufsichtsamt wurde von dem Sachverhalt informiert.<br />
Bei latexhaltigen Bedarfsgegenständen (z.B. Haushaltshandschuhe)<br />
erfolgte wieder eine Bestandsaufnahme bezüglich<br />
löslicher Proteine. Letztere gelten als allergieauslösende<br />
Stoffe und unterliegen grundsätzlich dem Minimierungsgebot.<br />
Die Befunde aus <strong>2002</strong> führten letztendlich<br />
mit zu einem Vorschlag der Kunststoffkommission des früheren<br />
BgVV (jetzt: BfR) über die Begrenzung der Proteinabgabe.<br />
Demnach soll vorübergehend ein Richtwert von<br />
200 mg lösliches Protein pro kg Bedarfsgegenstand geduldet<br />
werden. Von insgesamt 17 untersuchten Proben halten<br />
zwar 12 Proben diesen Richtwert ein, jedoch zeigen die Befunde,<br />
dass es technisch möglich ist, diese Anteile noch<br />
wesentlich zu verringern: bei 8 Proben lag die festgestellte<br />
Proteinabgabe deutlich unter 50 mg pro kg Material.<br />
Das Absenken des o.a. Richtwertes ist demnach zumindest<br />
mittelfristig möglich. Die Erzeugnisse werden weiter beobachtet.<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Pr. Nr.<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Dieses Jahr wurden Wärmeflaschen aus Kunststoff auf<br />
Antioxidantien und bestimmte Schwermetalle im Material<br />
geprüft. Alle zehn untersuchten Proben waren unauffällig.<br />
Auch die Stoffüberzüge (die Untersuchung erfolgte<br />
beim <strong>CVUA</strong> Freiburg) waren einwandfrei.<br />
19 Kindersportschuhe wurden auf hautsensibilisierende<br />
Dispersionsfarbstoffe untersucht. In 2 Proben konnte im<br />
Innenfutter der Dispersionsfarbstoff Dispersionsorange<br />
37/76 nachgewiesen werden. Der Hersteller und / oder Importeur<br />
wurde dazu aufgefordert, aus Gründen des vorbeugenden<br />
Gesundheitsschutzes auf die Verwendung dieses<br />
Farbstoffes zu verzichten.<br />
In den Vorjahren hatten wir berichtet, dass Hersteller von<br />
Beißringen / -tieren und Badebücher aufgrund des Phthalatverbotes<br />
von Weich-PVC Abstand nahmen und alternative<br />
Kunststoffe ohne Phthalate verwenden.<br />
Hersteller von Kunststofffiguren für Kleinkinder (Badeenten,<br />
Quitscheball) haben dagegen nicht auf das seit<br />
1999 bestehende Phthalatverbot für Kleinkinderspielzeug<br />
reagiert. Alle acht untersuchten Proben waren aus PVC<br />
und enthielten Diisononylphthalat, Diisooctylphthalat und /<br />
oder Di-2-ethylhexylphthalat. Diese werden als Weichmacher<br />
in PVC verwendet. Aufgrund der hormonellen Wirkung<br />
wurde diese Stoffgruppe bei Produkten für Kleinkinder<br />
verboten. Die Proben wurden beanstandet.<br />
Außer auf die stoffliche Zusammensetzung wurde bei<br />
Spielzeugen grundsätzlich geprüft, ob die Kennzeichnungsbestimmungen,<br />
die die Verordnung über die Sicherheit<br />
von Spielzeug in Verbindung mit der Richtlinie<br />
88/378/EG fordert, eingehalten sind. Insbesondere fiel<br />
dabei auf, dass Altersbeschränkungen in der Regel nicht<br />
ausreichend begründet wurden. Hinweise wie z. B. „enthält<br />
verschluckbare Kleinteile“ sind keine Beschreibung des<br />
Gefahrenhintergrundes, der diese Hinweise begründen<br />
muss. Dies wären z. B. von der möglichen Gefährdung abhängige<br />
Warnhinweise wie z. B. „kann eingeatmet werden“,<br />
„Aspirationsgefahr“, „Kunststoff kann im Magen-<br />
Darm-Trakt verhärten und dann zu Verletzungen führen“.<br />
Unsere Beobachtungen wurden jeweils den für die Überwachung<br />
zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter)<br />
mitgeteilt, damit die mangelhafte Kennzeichnung im Sinne<br />
des Verbraucherschutzes nachgebessert werden kann.<br />
<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt<br />
kommen<br />
Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt<br />
kommen, sind als solche durch ein Symbol (Gabel und<br />
Glas) zu kennzeichnen, sofern der Verwendungszweck<br />
nicht eindeutig ersichtlich ist. Fehlt die entsprechende<br />
Kennzeichnung des Herstellers, so darf ein Gegenstand<br />
vom Verwender nur verwendet werden, wenn dieser die<br />
Unbedenklichkeit nachweisen kann. So eignet sich z. B. ein<br />
blauer Müllsack genauso wenig für die Aufbewahrung von<br />
Lebensmitteln wie Abwasserrohre aus dem Baumarkt für<br />
Süßspeisenformen oder Gartenschläuche für Getränkeleitungen:<br />
Sie dürfen mit Lebensmitteln nicht in Kontakt gebracht<br />
werden.<br />
Wie schon in vergangenen Jahren, fiel Mikrowellengeschirr<br />
aus Kunststoff erneut durch die unbefriedigende<br />
sensorische Qualität auf („Kunststoffgeschmack/geruch“).<br />
Grundsätzlich darf das Material die kontaktierten Lebensmittel<br />
geruchlich und geschmacklich nicht nachteilig beeinflussen.<br />
Von insgesamt 18 Proben wurden 7 beanstandet.<br />
Positiv war, dass es diesmal keine Auffälligkeiten<br />
bezüglich der Kennzeichnung gab. Alle Gebrauchsanweisungen<br />
der Mikrowellengeschirre enthielten Hinweise zu<br />
den Erhitzungsbedingungen.<br />
Im Berichtsjahr <strong>2002</strong> wurden wieder 14 Konservendosen<br />
auf BADGE (Bisphenol-A-digylcidylether) einschließlich<br />
Hydrolyse- bzw. Reaktionsprodukte untersucht. Die Migrationen<br />
lagen zwischen 215 und max. 590 µg/kg Lebensmittel<br />
und damit deutlich unterhalb der für Kunststoffe<br />
festgelegten Grenze von 1000 µg/kg Lebensmittel.<br />
Verpackungsfolien aus PVC eignen sich nicht für den<br />
Kontakt mit fetthaltigen Lebensmittel, weil eine erhöhte<br />
Weichmachermigration nicht ausgeschlossen werden<br />
kann. Trotzdem werden derartige Folien immer wieder zur<br />
Verpackung von Käse und Wurst eingesetzt. Wird im gewerblichen<br />
Bereich die Verwendung einer derartigen Folie<br />
festgestellt, wird daher grundsätzlich geprüft, ob diese<br />
Folien die festgelegten Grenzwerte für die Migration von<br />
Stoffen einhalten. Insbesondere erfolgt die Prüfung bezüglich<br />
der Abgabe von Stoffen in Isooktan, einem fettsimulierenden<br />
Prüflebensmittel. Dabei wurde festgestellt,<br />
dass nur bei einer von vier untersuchten Proben die vom<br />
Gesetzgeber geforderten Grenzwerte eingehalten waren.<br />
Es wurde daher empfohlen, den Verwendungszweck auf<br />
nicht fettende Lebensmittel einzuschränken.<br />
Viele Lebensmittel werden in Verbundfolien verpackt<br />
(z.B. Vakuumverpackungen oder Verpackungen mit<br />
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