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CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW

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46 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

da die Aromatisierung in hohem Maße durch das synthetische<br />

Vanillin erfolgt. Die Anwesenheit der für Vanille charakteristischen<br />

schwarzen Pünktchen ist keine Garantie für<br />

die Verwendung von echter Vanille, da mittlerweile sogar<br />

extrahiertes Vanilleschotenpulver zur optischen Beeinflussung<br />

der aromatisierten Lebensmittel auf dem Markt ist.<br />

Süßwaren [43]<br />

Von 155 Proben waren 20 (13 %) zu beanstanden.<br />

Im Nachgang zu den zahlreichen Beanstandungen von Geleeerzeugnissen<br />

aus Asia-Shops mit dem Dickungsmittel<br />

Glucomannan im Jahr 2001, die aufgrund ihrer Größe, Applikationsform<br />

und Konsistenz als gesundheitsschädlich<br />

wegen Erstickungsgefahr beurteilt worden waren, wurde<br />

im Berichtsjahr ein vergleichbares Erzeugnis jedoch mit<br />

dem Dickungsmittel Carrageen ebenfalls als gesundheitsschädlich<br />

beurteilt, da eine Erstickungsgefahr beim<br />

Verschlucken auch bei diesem Produkt nicht ausgeschlossen<br />

werden konnte.<br />

Weichkaramellen waren nicht mehr zum Verzehr geeignet,<br />

da die Bonbons aufgrund ungenügender Trocknung bei<br />

der Herstellung völlig verschimmelt waren. Bei einer Probe<br />

Lutscher mit Kaugummifüllung und beiliegenden Tattoos<br />

klebten die Papiertattoos derart an den Lutschern,<br />

dass sie sich nicht rückstandsfrei ablösen ließen. Auch diese<br />

Probe war nicht mehr zum Verzehr geeignet.<br />

Weitere Beanstandungen erfolgten wegen irreführender<br />

Bezeichnungen und Angaben (Butterkaramellhase mit zu<br />

geringem Butterfettgehalt, Sahnebonbons mit zu wenig<br />

Milchfett) sowie aufgrund von Kennzeichnungsmängeln.<br />

Schokolade [44]<br />

Von 264 Proben waren 19 (7 %) zu beanstanden.<br />

Hauptsächliche Beanstandungsgründe waren ekelerregende<br />

Beschaffenheit aufgrund von Ungezieferbefall sowie<br />

Kennzeichnungsmängel bei Erzeugnissen aus handwerklicher<br />

Herstellung (Konfiserien, Konditoreien, etc.).<br />

Kuvertüre und kakaohaltige Fettglasur aus Bäckereien wiesen<br />

ebenso massiven Ungezieferbefall auf, wie Beschwerdeproben<br />

von Nussschokolade und Nuss-Pralinen.<br />

Vollmilchschokoladeneier waren durch massive Wärmeeinwirkung<br />

derart deformiert und der Einwickler fettdurchtränkt,<br />

dass auch diese Proben nicht mehr zum Verzehr<br />

geeignet waren.<br />

Säuglings- und Kleinkindernahrung [48]<br />

Von 401 Proben waren 33 (8%) zu beanstanden.<br />

Eine Beschwerdeprobe Folgemilch-Trockenpulver für Säuglinge<br />

enthielt kleine, hellbraune, krümelartige Partikel.<br />

Nach dem Ergebnis der sinnenphysiologischen Prüfung<br />

(„zwiebackähnlich“) sowie der Laboruntersuchung handelte<br />

es sich bei diesen Fremdpartikeln um stärkehaltige<br />

Reste, die sich möglicherweise bei der Herstellung in Folge<br />

von unerwünschten Erhitzungsreaktionen braun verfärbten<br />

(Maillard-Reaktion); deren Entstehen könnte auch<br />

auf Vorprodukte oder Zutaten zurückzuführen sein. Die<br />

Probe wurde als wertgemindert beurteilt.<br />

Im Berichtsjahr wurden wieder schwerpunktmäßig die<br />

Nitrit- und Nitratgehalte von Säuglings- und Kleinkinderlebensmitteln<br />

untersucht. Der höchste ermittelte Nitratgehalt<br />

lag bei 169 mg/kg, der durchschnittliche Gehalt<br />

aller 81 Proben betrug 43 mg/kg Nitrat. Der in der Diätverordnung<br />

festgelegte Grenzwert von 250 mg/kg war<br />

damit deutlich unterschritten. Die Nitritgehalte lagen ausnahmslos<br />

unter 1 mg/kg.<br />

Bei der Untersuchung von 104 Getreideprodukten und<br />

Obstbreien für Säuglinge auf den Wachstumsregulator<br />

Chlormequat wurden in 36 Proben (34,6 %) Rückstände<br />

dieser Substanz nachgewiesen. In 17 Proben von 6 verschiedenen<br />

Herstellern lag der Gehalt an Chlormequat<br />

über der in der Diätverordnung festgelegten Höchstmenge<br />

für Pflanzenschutzmittelrückstände. Der Hinweis auf ökologischen<br />

Anbau wurde bei 17 Proben, die teilweise aus<br />

derselben Charge stammten, als irreführend beurteilt.<br />

Die Rückstandssituation von Pflanzenschutzmitteln in<br />

Säuglings- und Kleinkindernahrung wird in Teil B II Kapitel<br />

2 behandelt.<br />

Diätetische Lebensmittel [49]<br />

Von 161 Proben waren 8 (5%) zu beanstanden.<br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

Ein „Diabetikerbrot“ war durch Austausch von Mehl gegen<br />

10 % Speisekleie, 10 % Roggenvollkornschrot und<br />

10 % Roggenvollkornmehl hergestellt worden. Diätetische<br />

Lebensmittel müssen sich in ihrer Zusammensetzung bzw.<br />

hinsichtlich des Herstellungsverfahrens maßgeblich von Lebensmitteln<br />

des allgemeinen Verzehrs unterscheiden. Der<br />

Austausch von Mehl durch Speisekleie, Roggenvollkornschrot<br />

und Roggenvollkornmehl ist bei der Herstellung von<br />

Sauerteigbrot des allgemeinen Verzehrs durchaus üblich<br />

und rechtfertigt daher nicht die Bezeichnung „Diät“-brot.<br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

Die weiteren Beanstandungen betrafen die Kennzeichnung:<br />

• Fehlende bzw. unzutreffende Angaben des Brennwerts<br />

oder der Gehalte an Fett, Eiweiß und Kohlenhydraten,<br />

• unzutreffende Angaben der Gehalte an Zuckern bzw.<br />

Zuckeralkoholen,<br />

• alleinige Angabe „Diät“, d.h. fehlende Angabe des<br />

Ernährungszwecks,<br />

• unzutreffender Hinweis „mit einer Zuckerart“,<br />

• Angabe der Markenbezeichnung „Sionon“ im Zutatenverzeichnis<br />

an Stelle der Zucker/Zuckeralkohole,<br />

• fehlender Hinweis „kann bei übermäßigem Verzehr<br />

abführend wirken“ bei Sorbitgehalten über 10 %.<br />

Nahrungsergänzungsmittel [51]<br />

Von 129 Proben waren 56 (43 %) zu beanstanden.<br />

Obgleich unter Sachkennern Einigkeit besteht, dass Nahrungsergänzungsmittel<br />

(NEM) für denjenigen, der sich vernünftig<br />

– d. h. ausgeglichen – ernährt, absolut unnötig<br />

sind, boomt dieser Bereich ungebrochen. Ohne zusätzliche<br />

Zufuhr von Zink, Selen, Aloe vera, exotischen Pflanzen,<br />

Mineralstoff- und Vitamincocktails – um nur einige der<br />

„Modedrogen“ zu nennen, ist die Existenz des Menschen<br />

im 21. Jahrhundert ganz offensichtlich gefährdet.<br />

Auf eine gewisse Kanalisierung des teilweise schillernden<br />

Marktes lässt die EG-Richtlinie über NEM hoffen, die recht<br />

klare Definitionen und Richtungsweisungen gibt und im<br />

Jahr 2003 ins nationale Recht umgesetzt werden muss:<br />

• Nahrungsergänzungsmittel sollen der Ergänzung der<br />

normalen Ernährung mit bestimmten Nährstoffen in<br />

konzentrierter Form dienen, wenn diese z. B. durch einseitige<br />

Ernährung nicht in ausreichender Menge zugeführt<br />

werden. Nahrungsergänzungsmittel sind zwar<br />

– sofern sie nicht diätetischen Zwecken dienen –<br />

Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs. Sie dienen aber<br />

nicht der Energieversorgung, also der „normalen“<br />

Ernährung. Herkömmliche, auch angereicherte Lebensmittel,<br />

sind keine Nahrungsergänzungsmittel.<br />

• Die gezielte Beeinflussung von Körperfunktionen ist<br />

ebenfalls nicht Zweck von Nahrungsergänzungsmitteln,<br />

entsprechende Werbung ist daher nicht gerechtfertigt.<br />

Derzeit werden aber auch „Nahrungsergänzungsmittel“<br />

mit Stoffen oder Werbeaussagen angeboten, die keine<br />

Lebensmitteleigenschaften erkennen lassen.<br />

Es folgt eine beispielhafte Auswahl:<br />

• DHEA = Dehydroepiandrosterol ist ein schwach androgen<br />

wirksames Hormon der Nebennierenrinde. Hormone<br />

sind Stoffe, die überwiegend zu anderen Zwecken<br />

als zur Ernährung oder zum Genuss bestimmt sind.<br />

„Nahrungsergänzungsmittel“ mit entsprechenden Zusätzen<br />

sind damit keine Lebensmittel im Sinne des<br />

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes.<br />

• Avena Sativa „wird aus grünem Hafer gewonnen und<br />

steigert das sexuelle Verlangen sowohl bei Männern als<br />

auch bei Frauen! Die Wirkung wird dadurch erklärt, dass<br />

der Blutspiegel des freien Testosterons angehoben wird<br />

und dadurch auch die Libido“ – ein Ernährungszweck ist<br />

nicht erkennbar.<br />

Mabele<br />

Im Herbst tauchte in Afro-Shops in Baden-Württemberg<br />

„Mabele“ auf, auch Calabash-Kreide genannt. Hierbei<br />

handelt es sich um ein mineralisches Produkt, das unter anderem<br />

von stillenden Müttern und schwangeren Frauen<br />

in einigen Gebieten Afrikas gegen Schwangerschaftsübelkeit<br />

verzehrt wird. In verschiedenen Proben wurden Gehalte<br />

im Bereich von 8 – 50 mg Blei /kg Erzeugnis ermittelt.<br />

Hohe Bleigehalte bedeuten ein Risiko für die geistige Entwicklung<br />

des Fötus und des Kleinkindes. Gefährlich ist<br />

auch die fortgesetzte Aufnahme kleiner Bleimengen bei Erwachsenen,<br />

da Blei vor allem in den Knochen gespeichert<br />

wird. Die chronische Exposition führt zur Blockierung von<br />

Enzymsystemen, was sich in Kopfschmerzen, Koliken, Anämie<br />

und Muskelschwäche äußert.<br />

Aufgrund dieser gesundheitlichen Risiken, nicht zuletzt für<br />

Ungeborene und Neugeborene und dem von der WHO<br />

festgesetzten Wert für die vorläufig duldbare wöchentliche<br />

Aufnahme (PTWI-Wert, Provisional Tolerable Weekly Intake)<br />

von 25 µg Blei/kg Körpergewicht wurde für Mabele<br />

eine EU-Schnellwarnung herausgegeben und das Produkt<br />

vom Markt genommen.<br />

Arzneimittel oder Lebensmittel<br />

<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

Bei Nahrungsergänzungsmitteln werden häufig Aussagen,<br />

die krankheitsbezogen und damit für Lebensmittel unzulässig<br />

sind, beanstandet. Ist bei einem Erzeugnis kein<br />

Ernährungszweck mehr gegeben, machen krankheitsbezogene<br />

Aussagen das Produkt zum Arzneimittel, welches<br />

zur weiteren Überprüfung der Arzneimittelüberwachung<br />

übergeben wird.<br />

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