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CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW

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44 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

Eine kuriose Beschwerdeprobe, bei der es sich angeblich<br />

um Whisky handeln sollte, entpuppte sich im Labor als<br />

Urin. Die Probe war angeblich von einem Hotelgast einer<br />

Zimmer-Bar entnommen worden, sodann in den Mund genommen<br />

und wieder ausgespuckt worden. Inwieweit hier<br />

Manipulationen durch andere Hotelgäste ausgeheckt worden<br />

waren, entzieht sich unserer weiteren Kenntnis.<br />

Eine Beschwerdeprobe betraf einen Honigwein-Aperitif<br />

(17 % vol.), der u.a. die Zutaten Gelée-Royal, Propolis, Holunder-Konzentrat<br />

und Blütenpollen enthielt. Die Aufmachung<br />

in der Produktbeschreibung enthielt zahlreiche Heilaussagen<br />

wie z. B. „Stärkt das vegetative Nervensystem,<br />

Hilft bei depressiven Verstimmungen, Entgiftet den Körper,<br />

Hilft bei Herz- und Kreislaufbeschwerden“ oder „Gut gegen<br />

Rheumatismus, Gicht“. Der Beschwerdeführer hatte<br />

diese Aussagen angezweifelt. Die genannten Wirkungsbehauptungen<br />

wurden als wissenschaftlich nicht belegbar<br />

und damit als irreführend beurteilt.<br />

Propolis, das von Bienen verarbeitete Kittharz, wurde vom<br />

BgVV nicht primär als Lebensmittel eingestuft und ist deswegen<br />

als nicht zugelassener Zusatzstoff zu bewerten.<br />

Ethylcarbamat-Gehalte in Steinobstbränden<br />

Nach wie vor stellen erhöhte Ethylcarbamat-Gehalte in<br />

Steinobstbränden ein Problem dar. Ethylcarbamat wurde<br />

vom BgVV als Stoff mit gentoxischen und krebserregenden<br />

Eigenschaften eingestuft und soll in Lebensmitteln so niedrig<br />

wie möglich gehalten werden. Die Beanstandungsquoten<br />

haben sich in den letzten Jahren nicht entscheidend<br />

verringert. <strong>2002</strong> mussten 4 Proben (= 33 %; 2001: 39 %)<br />

wegen Überschreitung des technischen Grenzwertes von<br />

0,8 mg/L beanstandet werden. Als Hauptursachen erhöhter<br />

Ethylcarbamat-Gehalte gelten nach wie vor z. B. falsche<br />

Vor- und Nachlaufabtrennung, das Zerschlagen der Kerne<br />

und inaktive Kupferoberflächen der Destillationsapparatur.<br />

Produkt Probenzahl Untersuchungs- Grenzwert; Anzahl der Grenzwertparameter<br />

Richtwert überschr.; Befund<br />

Steinobstbrände 12 Ethylcarbamat 0,8 mg/L (techn. Richtw.) 4<br />

Obstbrände 46 Methanol 1200 – 1350 g/hL r.A. 1 keine<br />

Angabe d. Alk.-Gehaltes ± 0,3 % vol 9<br />

Obstgeiste 11 erhöhte Anteile an z. B.: 1<br />

Gärungsnebenprodukten Methanol: 50 g/hL r.A.<br />

Ester: 1,3 g/hL r.A.<br />

höhere Alk.: 0,5 g/hL r.A.<br />

Wodka 20 Verfälschung mit Durchschnittswert von unauffällige Werte zw.<br />

Synthesesprit 14 C-Alkohol aus landw. 14 und 14,9 dpm/gC<br />

( 14 C-Aktivität) Rohstoffen 14,8 dpm/gC<br />

Tequila 6 Verfälschung mit Durchschnittswert von unauffällige Werte zw.<br />

Synthesesprit 14 C-Alkohol aus landw. 14,4 und 15,0 dpm/gC<br />

( 14 C-Aktivität) Rohstoffen 14,8 dpm/gC<br />

Liköre 35 Farbstoffe 10 – 200 mg/kg keine<br />

(je nach Farbstoff)<br />

Konservierungsstoffe Sorbin-, Benzoesäure: keine<br />

je 200 mg/L<br />

Angabe d. Alk.-Gehaltes ± 0,3 % vol 8<br />

Alkoholhaltige Getränke 26 Taurin 300 mg/L Spirituose 1<br />

(Alkoholgehalt zwischen Koffein 320 mg/L entspr. § 47 keine<br />

4 und 11 % vol.) LMBG-Allgemein-<br />

Tabelle: Schwerpunktuntersuchungen<br />

verfügung BgVV<br />

Farbstoffe 10 – 200 mg/kg keine<br />

(je nach Farbstoff)<br />

Konservierungsstoffe Sorbin-, Benzoesäure: keine<br />

je 200 mg/L<br />

Angabe d. Alk.-Gehaltes ± 0,3 % vol 8<br />

1 r.A.: reiner Alkohol<br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

Honig [40]<br />

Von 137 Proben waren 22 (16 %) zu beanstanden.<br />

Wichtige Parameter für die Qualitätsbeurteilung von<br />

Honig sind der Gehalt an Hydroxymethylfurfural (HMF)<br />

und die Enzymaktivität (Diastase und Saccharasaktivität).<br />

Sie dienen als Indikator für Naturbelassenheit und Frische<br />

und zeigen eine mögliche Wärmeschädigung an. In 5 von<br />

81 Honigen wurden HMF-Gehalte von mehr als 40 mg/kg<br />

festgestellt. Solche Honige dürfen nur noch als Back- oder<br />

Industriehonige in den Verkehr gebracht werden.<br />

Zwei Proben Waldhonig und eine Probe Tannenhonig waren<br />

zu beanstanden, da sie nicht die für Honigtautracht<br />

typischen sensorischen, physikalisch-chemischen und mikroskopischen<br />

Merkmale aufwiesen. Auch bei einer Probe<br />

Fenchelhonig ergab der Sinnenbefund und die mikroskopische<br />

Untersuchung, dass die Sortenbezeichnung<br />

unzutreffend war. Nach der Honigverordnung darf ein<br />

Honig nur dann als Sortenhonig bezeichnet werden, wenn<br />

er überwiegend von den genannten Pflanzen oder Blüten<br />

stammt. Bei einer weiteren Probe, welche zusammen mit<br />

Prospektmaterial zur Untersuchung vorgelegt wurde, waren<br />

die Aussagen im Werbematerial „Markenqualität aus<br />

Baden-Württemberg“ bzw. „...besser kann der Schwarzwald<br />

nicht schmecken“ irreführend, da bei der mikroskopischen<br />

Untersuchung eindeutig ausländische Trachtanteile<br />

festgestellt wurden.<br />

Eine weitere Probe war zu beanstanden, da dem Erzeugnis,<br />

dem 0,2 % Gelee Royale und 0,4 % Ferula hermonis<br />

Saft zugesetzt worden waren „viagraähnliche“ Wirkungen<br />

beigelegt wurden.<br />

Konfitüren, Gelees, Marmeladen,<br />

Fruchtzubereitungen [41]<br />

Von 57 Proben waren 9 (16%) zu beanstanden.<br />

Nach wie vor stellten Erzeugnisse aus der Direktvermarktung<br />

den Hauptanteil der Beanstandungen: neben<br />

fehlenden Kennzeichnungselementen wie Zutatenverzeichnis,<br />

Fruchtanteil, Gesamtzuckergehalt und Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

waren es auch falsche Verkehrsbezeichnungen,<br />

die zu Beanstandungen führten. Vielfach<br />

war nicht bekannt, dass der Begriff „Marmelade“ nur für<br />

Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten verwendet werden darf. Erzeugnisse<br />

mit höherem Fruchtanteil und konservierungsstoffhaltigem<br />

Gelierzucker wurden als „Konfitüren“ be-<br />

zeichnet, obwohl Konservierungsstoffe nur für zuckerarme<br />

Konfitüren mit einer Kennzeichnung gemäß der Nährwert-<br />

Kennzeichnungsverordnung zugelassen sind. Konservierungsstoffe<br />

waren in mehreren Fällen weder kenntlich gemacht<br />

noch in der Zutatenliste aufgeführt.<br />

Hydroxymethylfurfural (HMF) wird bei der thermischen<br />

Behandlung von Lebensmitteln als ein Haupt-Inter-mediärprodukt<br />

der Maillard-Reaktion gebildet. Hinweise auf eine<br />

mutagene und möglicherweise karzinogene Wirkung<br />

der Substanz sind vorhanden, jedoch bisher nicht gesichert.<br />

HMF gilt als unerwünschter Bestandteil und sollte<br />

daher in Lebensmitteln nur in technologisch unvermeidbaren<br />

Mengen enthalten sein. Da die toxikologische Bewertung<br />

nicht abgeschlossen ist, gibt es bisher noch keinen<br />

Grenzwert. Ein Wert von 1.500 mg/kg Trockenmasse<br />

(TM) wird als Grenzwert diskutiert. Neben anderen Lebensmitteln<br />

mit hohen HMF-Gehalten sind es vor allem<br />

Pflaumenmuse, die in den letzten Jahren durch hohe HMF-<br />

Werte aufgefallen sind. Im Untersuchungszeitraum wurden<br />

11 Pflaumenmuse und -konfitüren auf HMF untersucht.<br />

Die Werte lagen ausnahmslos unterhalb von 1500<br />

mg/kg TM. Auffällig ist die große Schwankungsbreite der<br />

Werte. Es wurden HMF-Werte zwischen 29 und 1280<br />

mg/kg TM bestimmt.<br />

Speiseeis [42]<br />

<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

Von 466 Proben waren 60 (13 %) zu beanstanden.<br />

Im Berichtsjahr wurden 436 Speiseeisproben, bevorzugt<br />

von kleinen Eisdielen mit offenem, selbst hergestelltem Eis,<br />

mikrobiologisch untersucht. Insgesamt mussten 15 Eisproben<br />

(3 %) wegen mikrobieller Verunreinigung beanstandet<br />

werden. Ursache hierfür kann die Verwendung<br />

von verunreinigtem Ausgangsmaterial sein oder eine sekundäre<br />

Verunreinigung des Produktes im Betrieb zum Beispiel<br />

über unsaubere Flächen, Geräte oder Behältnisse,<br />

durch mangelnde Personalhygiene, durch das Aufbewahren<br />

in unabgedeckten Gefäßen oder durch die Verunreinigung<br />

beim Ausportionieren mit unsauberen Geräten.<br />

17 Proben Vanille-Speiseeis (von 31 untersuchten) wurden<br />

nicht mit der teuren Vanille (Vanilleschoten oder natürliches<br />

Vanillearoma) hergestellt, sondern ausschließlich<br />

oder zusätzlich mit dem synthetischen, naturidentischen<br />

Aromastoff Vanillin aromatisiert. Solche Erzeugnisse dürfen<br />

nur unter der Bezeichnung „... mit Vanillegeschmack“<br />

in Verkehr gebracht werden. Auch bei Verwendung von<br />

mit Vanillin angereicherten Vanilleschoten – wie vielfach<br />

üblich – ist die Bezeichnung „Vanilleeis“ nicht zulässig,<br />

45

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