CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW
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60 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Schutzgasatmosphäre für Fleisch, Käse, Chips und Kaffee).<br />
Es bestand der dringende Verdacht, dass krebserregende<br />
und allergieauslösende Stoffe von den Verbundfolien in die<br />
darin verpackten Lebensmittel übergehen könnten. Über<br />
50 Folien wurden sowohl auf Rückstände von monomeren<br />
Isocyanaten im Kunststoffverbund als auch auf den möglichen<br />
Gehalt von primären aromatischen Aminen im Lebensmittel<br />
geprüft (siehe auch Teil B II Kapitel 9 sonstige<br />
analytische Arbeiten). Die Untersuchungen haben erfreulicherweise<br />
gezeigt, dass keine der Proben zu beanstanden<br />
war.<br />
Milchschläuche aus Gummi wurden auf die Abgabe<br />
von primären aromatischen Aminen untersucht. Primäre<br />
aromatische Amine gelten als gesundheitlich nicht unbedenklich<br />
- ein Übergang auf Lebensmittel ist somit unerwünscht.<br />
Derzeit ist es technisch nicht möglich, Bedarfsgegenstände<br />
aus Gummi so herzustellen, dass ein Übergang<br />
von primären aromatischen Aminen auf die<br />
kontaktierten Lebensmittel nicht stattfindet, es gilt aber<br />
ein striktes Minimierungsgebot. Bei 4 von 5 Proben wurde<br />
der vom BgVV festgelegte Wert von 20 µg/l Migrationslösung,<br />
berechnet als Anilinhydrochlorid, überschritten.<br />
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass der Übergang<br />
von primären aromatischen Aminen bei Milchschläuchen<br />
im Laufe von 4 Jahren nicht verbessert wurde.<br />
Jahr Anzahl Anzahl Proben<br />
untersuchte Proben primäre aromatische<br />
Amine > 20 µg/l<br />
1999 8 4<br />
2000 3 2<br />
2001 4 4<br />
<strong>2002</strong> 5 4<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Ostergras wurde auf Farbechtheit überprüft. Das meist<br />
kräftig eingefärbte Material färbte bei 6 von 7 untersuchten<br />
Proben beim Kontakt mit wässrigen Prüfflüssigkeiten<br />
ab. In diesen Fällen können auf unverpackte Lebensmittel<br />
Farbstoffe übergehen, die technisch vermeidbar sind.<br />
Eine solche Beeinflussung der Lebensmittel ist jedoch gesetzlich<br />
verboten. Der Hersteller kann den Verwendungszweck<br />
soweit einschränken, dass durch entsprechende<br />
Kennzeichnung das Ostergras z. B. nur für verpackte<br />
Lebensmittel verwendet wird, so dass bei Beachtung dieser<br />
Verwendungsbeschränkung ein Stoffübergang auf Lebensmittel<br />
generell vermieden wird.<br />
Bedruckte Papierservietten wurden auf ihre Farbechtheit<br />
und auf Trichloraniline untersucht, die als Lösungsmittel<br />
in Druckfarben enthalten sein können.<br />
Erfreulicherweise waren alle Servietten farbecht. Nur eine<br />
von insgesamt 17 untersuchten Proben wies einen Trichloranilingehalt<br />
von ca. 0,5 mg/kg auf. Der betroffene Hersteller<br />
hat zur Verringerung des Gehalts an Trichloranilin die<br />
erforderlichen Maßnahmen durchgeführt.<br />
Von 29 mikrobiologisch untersuchten Bedarfsgegenständen<br />
wurden 16 (55 %) beanstandet.<br />
Die hohe Beanstandungsquote erklärt sich aus dem hohen<br />
Anteil gezielt eingesandter Anlassproben (Beschwerdeproben,<br />
Verdachtsproben). Dabei handelte es sich in<br />
vielen Fällen um Bier-Zapfhähne und Keg-Anschlüsse, bei<br />
denen bereits mit bloßem Auge schmierige Oberflächenbeläge<br />
erkennbar waren. Mit Hilfe der mikrobiologischen<br />
Untersuchung wurde meist massives Wachstum von Hefen,<br />
Pseudomonaden und anderen Verderbniserregern<br />
nachgewiesen. Die Befunde offenbarten in allen Fällen<br />
ein mangelhaftes Hygieneverständnis im Umgang mit den<br />
Lebensmitteln und den damit in Berührung kommenden<br />
Bedarfsgegenständen.<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
3. Kontrollen im Außendienst<br />
Überprüfung von Eigenkontrollsystemen<br />
Wie bereits im Vorjahr war festzustellen, dass „HACCP-<br />
Konzepte“ (Hazard Analysis and Critical Control Point)<br />
im eigentlichen Sinn nur in wenigen Betrieben existierten.<br />
Eine Differenzierung zwischen der Grundhygiene nach<br />
§3 LMHV und den auf eine Risikoanalyse aufbauenden Belangen<br />
nach § 4 LMHV fehlten in der Regel. Risikoanalysen<br />
werden nur in wenigen Großbetrieben angedacht.<br />
Betriebskontrollen<br />
Sorgen bereiten weiterhin viele Bäckereibetriebe aufgrund<br />
mangelhafter Grundhygiene.<br />
Unzureichende Reinigung, versporte Gärstraßen, schadhafte<br />
und verschmutzte Ausrüstungen, fehlende Trennung<br />
von reinen und unreinen Bereichen wie z. B. kombinierte<br />
Müll-, An- und Auslieferungsbereiche sowie unzureichende<br />
Personalhygiene waren oft festzustellen.<br />
Möglicherweise sind aufgrund der schlechten wirtschaftlichen<br />
Lage vermehrt bauliche Mängel festzustellen wie<br />
schadhafte Böden und Wandflächen und defekte Fenster<br />
Aufgrund eines auffälligen analytischen Befundes – positiver<br />
Nachweis von Rinderprotein und DNA vom Rind<br />
bei Bierschinken, der gemäß Zutatenverzeichnis keine Rinderbestandteile<br />
enthielt (siehe Teil B I Kapitel 2 Wurstwaren)<br />
– erfolgte in einem Betrieb eine Stufenkontrolle sämtlicher<br />
Produktionsschritte. Die wohl durchdachte Produktionsabfolge<br />
(Wurst aus 100 % Schweineanteil wurde vor<br />
Würsten mit Rinderanteil produziert) und die gründliche<br />
Zwischenreinigung der verwendeten Geräte, ließen eine<br />
Verschleppung von Rindfleischresten in die Produktion von<br />
Wurst mit 100 % Schweineanteil unwahrscheinlich erscheinen.<br />
Die Ursache für den positiven Nachweis von Bestandteilen<br />
vom Rind war jedoch bei der Überprüfung der<br />
Eingangskontrolle schnell geklärt. Der Betrieb kaufte laut<br />
Lieferschein von einem Lieferanten vorsortiertes Schweinefleisch.<br />
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden bei einer<br />
eingehenden Sichtkontrolle der zugekauften Ware in einer<br />
20 kg Kiste Schweinefleischabschnitte ca. 4 kg Rindfleischabschnitte<br />
erkannt. Die verantwortliche Person des<br />
Herstellers war sprachlos. Auch hier bewahrheitet sich der<br />
Spruch „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.<br />
<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Bei Kontrollen auf Straßenfesten fallen immer wieder<br />
Mängel in der Grundhygiene auf wie z. B. ungekühlte Lagerung<br />
von leichtverderblichen Lebensmitteln bei sommerlichen<br />
Temperaturen, Zubereitung von Fleisch unter freiem<br />
Himmel, auf dem Erdboden abgelegte Zapfhähne der<br />
Zapfanlage, verschmutzte Kühlschrankgummidichtungen,<br />
verstaubte Kunststoff-Trinkbecher, zerschlissene Arbeitsgeräte<br />
aus Holz oder Kunststoff. Hinzu kommen Mängel in<br />
der Ausrüstung, wie fehlende Seifenspender, Handwaschbecken<br />
und Spuckschutzeinrichtungen, sowie bauliche<br />
Mängel.<br />
Die Kenntlichmachung der verwendeten Zusatzstoffe auf<br />
der Speisekarte liegt oftmals im Argen.<br />
Meistens können die Mängel vor Ort abgestellt werden, so<br />
dass Betriebseinstellungen die Ausnahme bleiben. Erfreulicherweise<br />
sind viele Standbetreiber bemüht, sich an die<br />
lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu halten. Eine Verbesserung<br />
der Situation stellt man insbesondere bei den<br />
regelmäßig kontrollierten Straßenfesten fest.<br />
Im Rahmen der Beurteilung von über 180 Baugesuchen<br />
konnte im Vorfeld das Entstehen von teilweise schwerwiegenden<br />
baulichen Mängeln verhindert werden, z. B. fehlende<br />
Handwaschgelegenheiten und fehlende Sozialräume,<br />
Toiletten mit unmittelbarem Zugang zu Produktionsräumen.<br />
Siehe auch Tabelle auf der Folgeseite.<br />
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