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CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW

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60 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

Schutzgasatmosphäre für Fleisch, Käse, Chips und Kaffee).<br />

Es bestand der dringende Verdacht, dass krebserregende<br />

und allergieauslösende Stoffe von den Verbundfolien in die<br />

darin verpackten Lebensmittel übergehen könnten. Über<br />

50 Folien wurden sowohl auf Rückstände von monomeren<br />

Isocyanaten im Kunststoffverbund als auch auf den möglichen<br />

Gehalt von primären aromatischen Aminen im Lebensmittel<br />

geprüft (siehe auch Teil B II Kapitel 9 sonstige<br />

analytische Arbeiten). Die Untersuchungen haben erfreulicherweise<br />

gezeigt, dass keine der Proben zu beanstanden<br />

war.<br />

Milchschläuche aus Gummi wurden auf die Abgabe<br />

von primären aromatischen Aminen untersucht. Primäre<br />

aromatische Amine gelten als gesundheitlich nicht unbedenklich<br />

- ein Übergang auf Lebensmittel ist somit unerwünscht.<br />

Derzeit ist es technisch nicht möglich, Bedarfsgegenstände<br />

aus Gummi so herzustellen, dass ein Übergang<br />

von primären aromatischen Aminen auf die<br />

kontaktierten Lebensmittel nicht stattfindet, es gilt aber<br />

ein striktes Minimierungsgebot. Bei 4 von 5 Proben wurde<br />

der vom BgVV festgelegte Wert von 20 µg/l Migrationslösung,<br />

berechnet als Anilinhydrochlorid, überschritten.<br />

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass der Übergang<br />

von primären aromatischen Aminen bei Milchschläuchen<br />

im Laufe von 4 Jahren nicht verbessert wurde.<br />

Jahr Anzahl Anzahl Proben<br />

untersuchte Proben primäre aromatische<br />

Amine > 20 µg/l<br />

1999 8 4<br />

2000 3 2<br />

2001 4 4<br />

<strong>2002</strong> 5 4<br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

Ostergras wurde auf Farbechtheit überprüft. Das meist<br />

kräftig eingefärbte Material färbte bei 6 von 7 untersuchten<br />

Proben beim Kontakt mit wässrigen Prüfflüssigkeiten<br />

ab. In diesen Fällen können auf unverpackte Lebensmittel<br />

Farbstoffe übergehen, die technisch vermeidbar sind.<br />

Eine solche Beeinflussung der Lebensmittel ist jedoch gesetzlich<br />

verboten. Der Hersteller kann den Verwendungszweck<br />

soweit einschränken, dass durch entsprechende<br />

Kennzeichnung das Ostergras z. B. nur für verpackte<br />

Lebensmittel verwendet wird, so dass bei Beachtung dieser<br />

Verwendungsbeschränkung ein Stoffübergang auf Lebensmittel<br />

generell vermieden wird.<br />

Bedruckte Papierservietten wurden auf ihre Farbechtheit<br />

und auf Trichloraniline untersucht, die als Lösungsmittel<br />

in Druckfarben enthalten sein können.<br />

Erfreulicherweise waren alle Servietten farbecht. Nur eine<br />

von insgesamt 17 untersuchten Proben wies einen Trichloranilingehalt<br />

von ca. 0,5 mg/kg auf. Der betroffene Hersteller<br />

hat zur Verringerung des Gehalts an Trichloranilin die<br />

erforderlichen Maßnahmen durchgeführt.<br />

Von 29 mikrobiologisch untersuchten Bedarfsgegenständen<br />

wurden 16 (55 %) beanstandet.<br />

Die hohe Beanstandungsquote erklärt sich aus dem hohen<br />

Anteil gezielt eingesandter Anlassproben (Beschwerdeproben,<br />

Verdachtsproben). Dabei handelte es sich in<br />

vielen Fällen um Bier-Zapfhähne und Keg-Anschlüsse, bei<br />

denen bereits mit bloßem Auge schmierige Oberflächenbeläge<br />

erkennbar waren. Mit Hilfe der mikrobiologischen<br />

Untersuchung wurde meist massives Wachstum von Hefen,<br />

Pseudomonaden und anderen Verderbniserregern<br />

nachgewiesen. Die Befunde offenbarten in allen Fällen<br />

ein mangelhaftes Hygieneverständnis im Umgang mit den<br />

Lebensmitteln und den damit in Berührung kommenden<br />

Bedarfsgegenständen.<br />

Jahresbericht <strong>2002</strong><br />

3. Kontrollen im Außendienst<br />

Überprüfung von Eigenkontrollsystemen<br />

Wie bereits im Vorjahr war festzustellen, dass „HACCP-<br />

Konzepte“ (Hazard Analysis and Critical Control Point)<br />

im eigentlichen Sinn nur in wenigen Betrieben existierten.<br />

Eine Differenzierung zwischen der Grundhygiene nach<br />

§3 LMHV und den auf eine Risikoanalyse aufbauenden Belangen<br />

nach § 4 LMHV fehlten in der Regel. Risikoanalysen<br />

werden nur in wenigen Großbetrieben angedacht.<br />

Betriebskontrollen<br />

Sorgen bereiten weiterhin viele Bäckereibetriebe aufgrund<br />

mangelhafter Grundhygiene.<br />

Unzureichende Reinigung, versporte Gärstraßen, schadhafte<br />

und verschmutzte Ausrüstungen, fehlende Trennung<br />

von reinen und unreinen Bereichen wie z. B. kombinierte<br />

Müll-, An- und Auslieferungsbereiche sowie unzureichende<br />

Personalhygiene waren oft festzustellen.<br />

Möglicherweise sind aufgrund der schlechten wirtschaftlichen<br />

Lage vermehrt bauliche Mängel festzustellen wie<br />

schadhafte Böden und Wandflächen und defekte Fenster<br />

Aufgrund eines auffälligen analytischen Befundes – positiver<br />

Nachweis von Rinderprotein und DNA vom Rind<br />

bei Bierschinken, der gemäß Zutatenverzeichnis keine Rinderbestandteile<br />

enthielt (siehe Teil B I Kapitel 2 Wurstwaren)<br />

– erfolgte in einem Betrieb eine Stufenkontrolle sämtlicher<br />

Produktionsschritte. Die wohl durchdachte Produktionsabfolge<br />

(Wurst aus 100 % Schweineanteil wurde vor<br />

Würsten mit Rinderanteil produziert) und die gründliche<br />

Zwischenreinigung der verwendeten Geräte, ließen eine<br />

Verschleppung von Rindfleischresten in die Produktion von<br />

Wurst mit 100 % Schweineanteil unwahrscheinlich erscheinen.<br />

Die Ursache für den positiven Nachweis von Bestandteilen<br />

vom Rind war jedoch bei der Überprüfung der<br />

Eingangskontrolle schnell geklärt. Der Betrieb kaufte laut<br />

Lieferschein von einem Lieferanten vorsortiertes Schweinefleisch.<br />

Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden bei einer<br />

eingehenden Sichtkontrolle der zugekauften Ware in einer<br />

20 kg Kiste Schweinefleischabschnitte ca. 4 kg Rindfleischabschnitte<br />

erkannt. Die verantwortliche Person des<br />

Herstellers war sprachlos. Auch hier bewahrheitet sich der<br />

Spruch „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.<br />

<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />

Bei Kontrollen auf Straßenfesten fallen immer wieder<br />

Mängel in der Grundhygiene auf wie z. B. ungekühlte Lagerung<br />

von leichtverderblichen Lebensmitteln bei sommerlichen<br />

Temperaturen, Zubereitung von Fleisch unter freiem<br />

Himmel, auf dem Erdboden abgelegte Zapfhähne der<br />

Zapfanlage, verschmutzte Kühlschrankgummidichtungen,<br />

verstaubte Kunststoff-Trinkbecher, zerschlissene Arbeitsgeräte<br />

aus Holz oder Kunststoff. Hinzu kommen Mängel in<br />

der Ausrüstung, wie fehlende Seifenspender, Handwaschbecken<br />

und Spuckschutzeinrichtungen, sowie bauliche<br />

Mängel.<br />

Die Kenntlichmachung der verwendeten Zusatzstoffe auf<br />

der Speisekarte liegt oftmals im Argen.<br />

Meistens können die Mängel vor Ort abgestellt werden, so<br />

dass Betriebseinstellungen die Ausnahme bleiben. Erfreulicherweise<br />

sind viele Standbetreiber bemüht, sich an die<br />

lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu halten. Eine Verbesserung<br />

der Situation stellt man insbesondere bei den<br />

regelmäßig kontrollierten Straßenfesten fest.<br />

Im Rahmen der Beurteilung von über 180 Baugesuchen<br />

konnte im Vorfeld das Entstehen von teilweise schwerwiegenden<br />

baulichen Mängeln verhindert werden, z. B. fehlende<br />

Handwaschgelegenheiten und fehlende Sozialräume,<br />

Toiletten mit unmittelbarem Zugang zu Produktionsräumen.<br />

Siehe auch Tabelle auf der Folgeseite.<br />

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