CVUA 2002 - Untersuchungsämter-BW
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72 <strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
2. Pflanzenschutz- und sonstige<br />
Mittel sowie polychlorierte<br />
Biphenyle (PCB)<br />
Durch Erlass des Ministeriums für Ernährung und ländlichen<br />
Raum Baden-Württemberg wurden die Zuständigkeiten<br />
für die Untersuchung von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln<br />
und bestimmten Kontaminanten in<br />
pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln neu geregelt.<br />
Seit 01.01.<strong>2002</strong> ist das <strong>CVUA</strong> Stuttgart Zentrallabor für die<br />
Untersuchung pflanzlicher Lebensmittel auf Rückstände an<br />
Pflanzenschutzmitteln in Baden-Württemberg, wobei das<br />
<strong>CVUA</strong> Sigmaringen noch unterstützend Untersuchungen<br />
von Proben im Bereich des Regierungsbezirks Tübingen<br />
durchführt. Rückstände und Kontaminanten in tierischen<br />
Lebensmitteln werden dagegen zentral für Baden-Württemberg<br />
am <strong>CVUA</strong> Freiburg durchgeführt.<br />
Bedingt durch die Zentralisierung wurde die Zahl der am<br />
<strong>CVUA</strong> Stuttgart auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln<br />
untersuchten Proben deutlich erhöht. Durch neue Messgeräte,<br />
insbesondere GC-MSD mit chemischer Ionisierung<br />
sowie LC-MS-MS und personeller Verstärkung konnte das<br />
zu untersuchende Stoffspektrum erweitert werden. Durch<br />
ein neues Extraktionsverfahren (Mini-Multi-Methode nach<br />
Anastassiades) konnte die Aufarbeitung der Proben zur<br />
Rückstandsanalyse effizienter gestaltet werden und das<br />
Spektrum extrahierter Pestizide aufgrund des bei dieser<br />
Methode zur Extraktion verwendeten Lösungsmittels (Acetonitril)<br />
erweitert werden [„Multiresidue Method with Acetonitrile<br />
Extraction/Partitioning and Dispersive Solid-Phase<br />
Extraction for Determination of Pesticide Residues in Produce“,<br />
Anastassiades et al.: Journal of AOAC International<br />
Vol. 86, No. 2, 2003]<br />
Die zur Untersuchung am <strong>CVUA</strong> Stuttgart bestimmten Proben<br />
wurden flächendeckend in den Regierungsbezirken<br />
Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg direkt bei den zuständigen<br />
WKD-Dienststellen angefordert. Die kooperative, effektive<br />
und erfolgreiche Zusammenarbeit von Seiten des<br />
WKD ist hierbei hervorzuheben. Hierdurch konnten auch<br />
kurzfristig terminierte Probenerhebungen aus aktuellem<br />
Anlass realisiert werden.<br />
Im Jahr <strong>2002</strong> wurden insgesamt 2139 Proben Lebensmittel<br />
pflanzlicher Herkunft sowie Wasser auf Rückstände<br />
oder Gehalte an Pflanzenschutz- und sonstigen Mitteln untersucht.<br />
Aufgrund des Umfangs werden die einzelnen<br />
Höchstmengenüberschreitungen sowie die Häufigkeit der<br />
nachgewiesenen Stoffe nicht mehr, wie lange Jahre üblich,<br />
in unserem Jahresbericht dargestellt. Die entsprechenden<br />
Informationen sind aber über das Internet erhältlich:<br />
www.cvua-stuttgart.de<br />
Ferner sind allgemeine Daten über Rückstände und Anwendungsempfehlungen<br />
über unsere Internet-Datenbank<br />
verfügbar. Ansprechpartner hierfür:<br />
michelangelo.anastassiades@cvuas.bwl.de<br />
bzw. www.ebzi1.de.<br />
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft<br />
Im Jahr <strong>2002</strong> wurden 1968 Proben pflanzlicher Lebensmittel<br />
auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht.<br />
Von diesen 1968 Proben stammten 1604 Proben<br />
aus konventionellem Anbau, 364 aus ökologischem Anbau.<br />
Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei<br />
Lebensmitteln aus ökologischem Anbau werden in Kapitel<br />
Öko-Monitoring dargestellt.<br />
In 1196 (75 %) der untersuchten 1604 pflanzlichen Proben<br />
aus konventionellem Anbau waren Rückstände an Pestiziden<br />
nachweisbar. In 208 (13 %) dieser Proben wurden<br />
256 Überschreitungen der Höchstmengen festgestellt.<br />
Nach Berücksichtigung einer analytischen Schwankungsbreite<br />
wurden 155 Proben (9,7 %) wegen Überschreitung<br />
zulässiger Höchstmengen an Pestizidrückständen beanstandet.<br />
Jahr Anzahl der Proben<br />
<strong>2002</strong> 9,7<br />
2001 2) 12,8<br />
2000 8,5<br />
1999 6,0<br />
1998 3,4<br />
1997 7,3<br />
1996 3,0<br />
1995 4,8<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
mit Höchstmengenüberschreitungen 1) in %<br />
1) beanstandete Proben aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen<br />
2) Im Jahr 2001 war die Beanstandungsquote u.a. durch<br />
eine hohe Beanstandungsquote bei Birnen erhöht<br />
In der folgenden Tabelle werden die untersuchten pflanzlichen<br />
Proben entsprechend ihrer Herkunftsverteilung aufgeführt.<br />
Jahresbericht <strong>2002</strong><br />
Diese Tabelle enthält auch 364 Proben aus ökologischem<br />
Anbau, bei denen in überwiegender Anzahl keine Rückstände<br />
festgestellt wurden (vgl. Kapitel „Ökomonitoring“).<br />
Hierdurch ergibt sich ein niedrigerer Prozentsatz<br />
an Proben mit Rückständen, bzw. mit Rückständen über<br />
zulässigen Höchstmengen, als bei alleiniger Betrachtung<br />
von Proben aus konventionellem Anbau.<br />
Indikationszulassung bei Pflanzenschutzmitteln<br />
Mit der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG)<br />
vom 14.05.1998 wurde mit § 6a PflSchG die sogenannte<br />
Indikationsregelung eingeführt, d.h. Pflanzenschutzmittel<br />
dürfen nur in den im Rahmen der Zulassung festgelegten<br />
Anwendungsgebieten eingesetzt werden. Für das Inkrafttreten<br />
dieser Regelung wurde eine Übergangsfrist bis<br />
01.07.2001 festgelegt. Nachdem die Übergangsregelung<br />
seit dem 01.07.2001 abgelaufen ist, wurden nachgewiesene<br />
Pestizid-Rückstände bei pflanzlichen Proben deutscher<br />
Herkunft hinsichtlich Zulassung des Wirkstoffs bei<br />
der entsprechenden Kultur geprüft. Bei Verdacht einer unzulässigen<br />
Anwendung wurden die Befunde den für den<br />
Vollzug des PflSchG zuständigen Regierungspräsidien gemeldet.<br />
Ausnahmegenehmigungen nach § 37 LMBG<br />
Im Jahr <strong>2002</strong> wurden mehrere hundert Ausnahmegenehmigungen<br />
bei Höchstmengenregelungen für bestimmte<br />
Pestizidrückstände in bestimmten pflanzlichen Lebensmitteln<br />
nach § 37 LMBG beantragt und erteilt.<br />
<strong>CVUA</strong> Stuttgart<br />
Pflanzliche Lebensmittel Proben Inland Proben Ausland Proben Gesamt<br />
Anzahl % Anzahl % Anzahl %<br />
Proben gesamt 1148 58 751 38 1968 100<br />
davon: mit Rückständen 565 49 633 84 1249 63<br />
unter Höchstmenge 510 44 484 64 1030 52<br />
über Höchstmenge 55 5 149 20 219 11<br />
Tabelle: Rückstände in Proben pflanzlicher Lebensmittel differenziert nach Herkunft<br />
Obst Proben Inland Proben Ausland Proben Gesamt<br />
Anzahl % Anzahl % Anzahl %<br />
Proben gesamt 497 62 306 38 803 100<br />
davon: mit Rückständen 298 60 288 94 586 73<br />
unter Höchstmenge 267 54 234 76 501 62<br />
über Höchstmenge 31 6 54 18 85 11<br />
Tabelle: Verteilung der Obstproben nach Herkunft<br />
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung setzt ein Überwachungskonzept<br />
hinsichtlich der Einhaltung der abweichenden<br />
Höchstmengenregelungen voraus. Im Rahmen<br />
dieser stichprobenartigen Kontroll-Untersuchungen wurden<br />
im Jahr <strong>2002</strong> 57 Proben bei Erzeugern erhoben und<br />
auf Rückstände untersucht. In 31 dieser Proben wurden<br />
Rückstände festgestellt, in 4 Proben waren Höchstmengen<br />
überschritten. In keinem Fall handelte es sich jedoch<br />
um Überschreitungen bzgl. der Pestizide, für die infolge<br />
der Ausnahmegenehmigung deutlich höhere zulässige<br />
Höchstmengen festgesetzt waren.<br />
Obst<br />
In 586 (73 %) von 803 untersuchten Obstproben aus konventionellem<br />
Anbau waren Rückstände an Pestiziden<br />
nachweisbar. Insgesamt wurden 121 verschiedene Pestizide<br />
in den untersuchten Obstproben nachgewiesen und<br />
insgesamt 2256 mal quantifiziert (siehe dazu Häufigkeit<br />
der gefundenen Wirkstoffe, www.cvua-stuttgart.de).<br />
Höchstmengenüberschreitungen wurden in 85 (11 %) dieser<br />
Proben festgestellt.<br />
In der Tabelle werden die untersuchten Obstproben entsprechend<br />
ihrer Herkunftsverteilung aufgeführt.<br />
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