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Heft 9, vorderes Umschlagblatt Abb. Druck. Unterhaltung für ...

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Friedrichstadt, den 10. Februar 1936<br />

Freitagabend wurde hier vom Reichsluftschutzbund, Ortsgruppe Friedrichstadt, eine<br />

Verdunkelungsübung abgehalten. Alle sonst beleuchteten Plätze, Anlagen und Häuser mußten so<br />

verdunkelt werden, daß das Auffinden durch Luftfahrzeuge und Bombenabwürfe erschwert werden.<br />

Die Feuerwehr und Mitglieder des Reichsluftschutzbundes hatten sofort zu melden, wo Licht von<br />

außen zu sehen war.<br />

Die Übung ist nicht zur vollen Zufriedenheit ausgefallen, da die Feuerwehr verschiedentlich<br />

Mißstände rügen mußte.<br />

<strong>Abb</strong>.<br />

<strong>Druck</strong>.<br />

Inhalt:<br />

Instruction<br />

<strong>für</strong> die<br />

Abtheilung der Wassermannschaft der Friedrichstädter<br />

Feuerwehr.<br />

§ 1.<br />

Die Wassermannschaft besteht aus der von der Brandcommis=<br />

sion (§ 6 der Feuerlöschordnung) zu diesem Dienst ausgehobenen,<br />

nach § 4 der Feuerlöschordnung zum Dienst bei den städtischen<br />

Feuerlösch= und Rettungsanstalten verpflichteten Personen.<br />

§ 2.<br />

Die neu eintretende Mannschaft hat sich binnen 3 Tagen nach<br />

dem Empfange dieser Instruction bei dem Brandmeister der Abthei=<br />

lung und dem von diesen zu bestimmenden Zugführer zu melden.<br />

§ 3.<br />

Die Wassermannschaft ist verpflichtet, sobald Feuer ausbricht,<br />

<strong>Heft</strong> 9, S. 114<br />

<strong>Heft</strong> 9, S. 115<br />

150 Jahre<br />

[Hs.]<br />

II

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