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Heft 9, vorderes Umschlagblatt Abb. Druck. Unterhaltung für ...

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<strong>Abb</strong>.<br />

Zeichnung. <strong>Druck</strong>.<br />

[zeigt das Haus Am Markt 23 von der Reihe der Giebelhäuser Am Markt; aus einer Arbeit der<br />

Forschungsstelle <strong>für</strong> Siedlungsgestaltung]<br />

Hatten wir es bei den Bewohnern des Edamer Hauses mit Remonstranten und Lutheranern zu tun, so<br />

finden wir in dem großen Hause am Markt 21 Angehörige anderer Religionsgemeinschaften.<br />

1698 wohnte in diesem Hause, das wir heute das Mühlenhaus nennen, Wolter OUTERLOO. Sein<br />

Vater, Gijsbert Outerloo war ein frommer Mennonit, Diacon und Prediger der Gemeinde. Er soll nach<br />

Gerrit Goos sogar Taufen vorgenommen haben 10), eine Leuchte der Vlaamsche Doopsgezinde<br />

Gemeente. Wie schmerzlich wäre es wohl <strong>für</strong> den alternden Vater gewesen, hätte er erleben müssen,<br />

daß sein Sohn Wolter der Gemeinde den Rücken kehrte und ausgerechnet Quäker wurde. „Tot de<br />

quakerij verfallen ...“ meldeten in solchen nicht sehr häufig vorkommenden Fällen die Register. Und<br />

Wolter Outerloo wurde ein eifriger und standhafter Quäker, trotz aller Beschwernisse seitens der fernen<br />

herzoglichen Regierung und des gestrengen Magistrats.<br />

Wie aufrecht und wie standhaft Wolter Outerloo in seinem Glauben gewesen ist, das mag jener erste<br />

Streit mit dem Magistrat verdeutlichen, der schon 1692 wegen einer nicht statthaften Öffnung der Luken<br />

an ihren Häusern an den Weihnachtstagen und zu Neujahr mit den wenigen Angehörigen der<br />

Quäkergemeinde entbrannt war.<br />

Dem diensteifrigen Schouten Nicolay Jagenduyvel gegenüber äußerte Outerloo frei:<br />

Das Schließen der Luken sei wider sein Gemüt und deshalb wollte er es auch nicht tun. Sollte er<br />

gezwungen werden, so würde er es achten (astimieren), und falls er Strafe bezahlen sollte, so<br />

wollte er lieber das Geld ausgeben, als die Fenster zu schließen<br />

„undt dar solte und konnte Ihm niemandt / weil solches<br />

wider sein gemüt / zu zwingen.“<br />

Im Prozeß läßt er durch die Gemeinde erklären<br />

„van Wolter Outerloo daar op Is niet nodig, veel<br />

weesens to maaken ...“<br />

denn er hätte seinen Standpunkt ja klar dargelegt. Und auf den Vorwurf, er erkenne keine Obrigkeit auf<br />

Erden an, läßt er gelassen auf Römer 13, 1 verweisen „Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die<br />

Gewalt über ihn hat“. Sie kannten ihre Heilige Schrift, die Friedrichstädter Quäker, und Wolter Outerloo<br />

benutzte die Gelegenheit, dem Magistrat die Auffassung seiner Gemeinde über 1. Petri 2, Vers 17<br />

<strong>Heft</strong> 9, S. 11

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