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certific at e - NOC international

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Allgemeine Lieferbedingungen für Lieferungen<br />

und Leistungen (Export)<br />

1. Allgemeines<br />

1.1. Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen. Bedingungen des Bestellers und abweichende Vereinbarungen<br />

erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns anerkannt werden. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen auf die Zusendung von Bedingungen<br />

noch die Ausführung eines Auftrages durch uns.<br />

1.2. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Lieferbedingungen wird die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen wird die Gültigkeit im übrigen<br />

nicht berührt.<br />

2. Angebote, Bestellungen<br />

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Für Inhalt und Umfang des Vertrages<br />

ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Soweit dieser Schriftverkehr EDV-sytemgebunden ohne Unterschrift erfolgt, genügt<br />

dies dem Schriftformerfordernis.<br />

Die in unseren Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und Angeboten enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts-<br />

oder Maßangaben bzw. sonstige technische D<strong>at</strong>en in Bezug genommene betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster kennzeichnen<br />

lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender schriftlicher Bestätigung eine Eigenschaftszusicherung dar.<br />

2.2. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung vor.<br />

2.3. Der Besteller übernimmt die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben und von ihm zur Verfügung zu stellende Teile.<br />

3. Lieferzeit<br />

3.1. Sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, sind Lieferungen und –termine (Lieferzeit) als annähernd zu<br />

betrachten und setzen in jedem Fall die einvernehmliche Klärung für die Auftragserfüllung von uns benötigten Fakten voraus.<br />

3.2. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn unsere Lieferbedingungen bzw. Leistungen sich infolge von uns nicht zu vertretender Umstände<br />

verzögern. Hierzu zählen auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstige konkret unvorhersehbare Hindernisse,<br />

die sich bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in<br />

dem wir uns im Verzug befinden.<br />

In den Fällen einer für den Besteller unzumutbaren Verzögerung ist dieser unter Ausschluß von Schadensers<strong>at</strong>zansprüchen zum Rücktritt<br />

berechtigt.<br />

3.3. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, ist er unter Ausschluß<br />

weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede vollendete Woche 0,5 %, im ganzen aber höchsten<br />

5 %, vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden<br />

kann.<br />

4. Preisstellung, Versand und Gefahrenübergang<br />

4.1. Für die Auslegung der verwendeten Lieferklauseln gelten die intern<strong>at</strong>ionalen Regeln der Intern<strong>at</strong>ionalen Handelskammer Paris in der am Tage<br />

der Auftragsbestätigung geltenden Fassung (INCOTERMS 1990).<br />

4.2. Holzkisten, Pappkarton und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.<br />

4.3. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Bestellers, so geht mit Eintritt der Versandbereitschaft die Gefahr<br />

auf den Besteller über. Wir sind berechtigt, die durch die Lagerung in unserer Firma entstehenden Kosten, mindestens<br />

jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden vollendeten Mon<strong>at</strong>, dem Besteller zu berechnen. Gegebenenfalls können wir nach Setzung<br />

und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand verfügen und den Besteller mit angemessenen<br />

verlängerter Frist beliefern.<br />

5. Zahlungsmodalität<br />

5.1. Soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung geregelt ist, erfolgt Zahlung in Euro durch ein vor der Lieferung zu erstellendes, unwiderrufliches<br />

Akkreditiv, das auch Teillieferungen erlaubt und von einer deutschen Bank bestätigt ist. Alle Kosten hierfür gehen zu Lasten des Bestellers. Es<br />

finden ausschließlich die Uniform Customs and Practice for Documentary Credits der Intern<strong>at</strong>ionalen Handelskammer Paris Anwendung.<br />

5.2. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte bankübliche Zinsen, mindestens in Höhe von 3%-Punkten über dem 3-Mon<strong>at</strong>s-<br />

Euribor (Briefs<strong>at</strong>z) zum Zeitpunkt der Zahlungszielüberschreitung berechnet.<br />

5.3. Der Besteller ist zur Zurückzahlung der Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht<br />

von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />

5.4. Soweit Forderungen gestundet sind, werden sie sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in<br />

Verzug kommt oder wenn uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage oder finanziellen Situ<strong>at</strong>ion bekannt wird.<br />

6. Sicherheitsleistung<br />

Gehen vereinbarte Anzahlungen nicht fristgemäß ein oder werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit<br />

des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir unbeschadet weitere Ansprüche berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlungen oder<br />

ausreichende Sicherheiten für unsere Forderungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, falls keine Sicherheiten gegeben werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte<br />

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor,<br />

soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, zulässig ist. Läßt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu,<br />

gest<strong>at</strong>tet es uns, uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist<br />

verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder eines sonstigen an dessen Stelle tretenden Rechts<br />

am Liefergegenstand treffen. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor.<br />

8. Gewährleistung und sonstige Haftung<br />

8.1. Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung wegen Lieferungs- oder Leistungsmängeln einschließlich von Falschlieferungen oder<br />

–leistungen gelten die im folgenden angeführten Regelungen. Umfaßt unsere Vertragsleistung auch die Montage oder handelt es sich um<br />

einen selbstständigen Repar<strong>at</strong>urauftrag oder sonstige werkvertragliche Leistungen, gelten die nachstehenden Bedingungen auch für etwaige<br />

Montage- bzw. sonstige Werkleistungen.<br />

8.2. Wir leisten Gewähr entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Allgemeine Änderungen in Konstruktion oder Ausführung vor Auslieferung<br />

eines Auftrages berechtigen zu keiner Beanstandung.<br />

8.3. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von<br />

uns vorgenommene Montage, Inbetriebnahme, Veränderung oder Repar<strong>at</strong>ur, fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung und n<strong>at</strong>ürliche<br />

Abnutzung. Für beigestellte Teile des Bestellers übernehmen wir keine Gewähr.<br />

KRW 291

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