certific at e - NOC international
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292 KRW<br />
Allgemeine Lieferbedingungen für Lieferungen<br />
und Leistungen (Export)<br />
8.4. Die Gewährleistung geht nach unserem billigenden Ermessen unterliegender Wahl auf Nachbesserung oder Ers<strong>at</strong>z des fehlerhaften Erzeugnisses<br />
oder Teiles. Im Einzelfall behalten wir uns die Erteilung einer Gutschrift des dem Besteller berechneten Wertes des fehlerhaften Erzeugnisses<br />
vor. Beanstandete Erzeugnisse sind auf unser Verlangen zur Instandsetzung kostenfrei an uns einzusenden. Im Fall begründeter Mängelrügen<br />
tragen wir außer den Kosten der Nachbesserung oder Ers<strong>at</strong>zlieferung die unmittelbaren Kosten des Versandes sowie des Aus- und Einbaus,<br />
soweit sie in angemessenem Verhältnis zum Wert des beanstandetem Erzeugnisses stehen.<br />
8.5. In allen Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nachbesserungen bzw. Ers<strong>at</strong>zlieferung hinausgehende Ansprüche,<br />
wie Schadensers<strong>at</strong>z aus Gewährleistung bzw. aus positiver Vertragsverletzung, Delikt oder Unmöglichkeit, Verspätung, Fehlschlagens oder<br />
Nichtvornahme der Nachbesserung beschränkt nach Maßgabe Ziffer 9.<br />
8.6. Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge fehlerhafter oder unterlassener Ausführung von vor oder nach<br />
Vertragsschluß liegenden Vorschlägen und Ber<strong>at</strong>ungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden<br />
kann, haften wir unter Ausschluß weitere Ansprüche des Bestellers ebenfalls nur im Umfang der Ziffern 8.4 und 9.<br />
8.7. Der Anspruch auf Gewährleistung und sonstige Ansprüche verjähren in 24 Mon<strong>at</strong>en nach Inbetriebnahme, bzw. nach Gefahrübergang.<br />
9. Schadensers<strong>at</strong>zhaftung<br />
Soweit wir auf Schadensers<strong>at</strong>z haften, ist diese Haftung beschränkt auf Vors<strong>at</strong>z und grobe Fahrlässigkeit der Inhaber sowie auf schuldhafte<br />
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch für Verletzung von Schutzrechten.<br />
Bei Schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in Fällen des Vors<strong>at</strong>zes und der groben Fahrlässigkeit der Inhaber<br />
– nur für den vertragstypischen, vernüftigerweise vorhersehbaren Schaden.<br />
Der Haftungsausschluß gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen-<br />
oder Sachschäden an priv<strong>at</strong> genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich<br />
zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt h<strong>at</strong>, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden<br />
sind, abzusichern.<br />
10. Zeichnungen und andere Unterlagen<br />
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Besteller überlassen werden, behalten wir uns Eigentums- und<br />
Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere, als die von uns angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.<br />
11. Gerichtsstand, geltendes Recht<br />
11.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Leipzig.<br />
11.2. Leipzig ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Wir sind auch berechtigt, das für den Besteller zuständige<br />
Gericht anzurufen. Es gilt deutsches Recht. Gesetze über den intern<strong>at</strong>ionalen Handelskauf, insbesondere die Bestimmungen des Wiener UN-<br />
Übereinkommens vom 11.April 1980, finden keine Anwendung.<br />
12. D<strong>at</strong>enschutz<br />
Der Besteller ist damit einverstanden, daß personenbezogene D<strong>at</strong>en aus dem Liefervertrag zur Be-/Verarbeitung und Auswertung unter Beachtung<br />
der gesetzlichen Bestimmungen bei uns gespeichert werden und im Rahmen der üblichen Bearbeitung, soweit erforderlich, an Dritte übermittelt<br />
werden (z.B. Vorlieferanten).<br />
Kugel- und Rollenlagerwerk Leipzig GmbH