Kinder - Familienverband Ziering-Moritz-Alemann
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Gewerke entstanden in Berlin um 1272-1415. Die Juden unterstanden nicht dem Stadtrate,<br />
sie zahlten dem Landesherrn ein Schutzgeld und durften dann Handel und Geldverkehr<br />
treiben, da es im Mittelalter nach kanonischem Rechte für den Christen als unsittlich galt,<br />
von seinen Brüdern Zinsen zu nehmen. Wie in anderen Städten gab es auch in Berlin eine<br />
beschränkte Anzahl von Familien, die über die Masse der Gewerbetreibenden und Ackerbürger<br />
emporragten. Sie waren nicht nur mit Haus und Hof in der Stadt und mit Grundbesitz<br />
in der Feldmark angesessen, sondern besaßen auch draußen im Lande Güter, Untertanen<br />
und Renten, hatten da oft alle patrimonialen Rechte, insbesondere untere und obere<br />
Gerichtsbarkeit, Kirchenpatronat, und waren markgräfliche Lehnsleute. Sie lebten von<br />
ihren Renten, gaben sich daneben wohl mit kaufmännischen Geschäften (Großhandel<br />
besonders), nicht aber mit Handarbeit ab. Ihre ökonomische Unabhängigkeit erlaubte<br />
ihnen weitgehende Beteiligung an der städtischen Verwaltung, so daß sie die Rats- und<br />
Bürgermeisterstellen vorw iegend und vielfach in erblicher Folge innehatten. Sie hielten es<br />
nicht mit den Zünften und mischten sich auch nicht durch Heiraten mit Handw erkern<br />
usw., sondern versippten sich nur mit ihresgleichen; die Söhne dieses Stadtadels wurden<br />
noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts als Stadtjunker bezeichnet. Seit 1448 hatten diese<br />
stark versippten alten ratsfähigen Geschlechter, die sich Ratsverw andte nannten, keinen<br />
ausschließlichen Anspruch mehr auf die Ratsämter, die Geschlechterherrschaft w ar vielmehr<br />
durch die Einsetzung eines neuen Rats (Mai 1448) endgültig gestürzt. In diesem<br />
Kampfe der Städte gegen den Kurfürsten (1442-1448) w ar ein Hauptpunkt der, daß beim<br />
Weiterverkauf von Lehnsrechten vielfach Schwierigkeiten beim Nachweis der Berechtigung<br />
entstanden, w odurch der Handel erschwert w urde. Die außerstädtischen Grundstücke<br />
und Rechte waren nämlich durchweg Lehen, zu deren Erwerb neben dem Kaufgeschäft<br />
die Konzession des Lehnsherrn (Markgrafen, selten Städte oder Adelsherrn) erforderlich<br />
war.<br />
Weiter wollten die führenden Empörer die hansische Selbständigkeit für Berlin ertrotzen,<br />
das der Hansa beigetreten war. Sie verjagten den landesherrlichen Richter aus Berlin<br />
(Hofrichter Balthasar Hacke), bemächtigten sich der dem Markgrafen gehörigen Mühlen<br />
und verwüsteten den angefangenen Schloßbau. Aber der Rat der Städte, der von der Bürgerschaft<br />
nicht hinreichend unterstützt w urde, mußte alsbald kapitulieren (19.6.1448). Die<br />
Urkunde aus Spandau, w o der Kurfürst residierte, trägt die Unterschriften „Item Thomas<br />
Winses, Item Wilke Blankenfeldes, Item Jacob Heydeken usw.“ Kurfürst Friedrich II<br />
hatte (1443-1451) die feste Burg an der Spree gebaut und beiden Städten die Gerichtsbarkeit<br />
und das Recht des Warenstapelzwanges entzogen. Nach der Erhebung erkannte die<br />
Stadt die Ordnung des Markgrafen an (25.5.1448). Im Schloß hielten seit Johann Cicero<br />
die Landesherren dauernd Hof, wodurch die Residenzstadt für das wirtschaftlich Verlorene<br />
einen gew issen Ausgleich fand. Joachim I gab 1508 der Stadt die Gerichtsbarkeit zurück;<br />
hypothekarische Darlehen wurden damals ohne Ausfertigung einer förmlichen<br />
Schuldverschreibung nur in die städtischen S ch öf f enb üc her eingetragen. Joachim II<br />
besserte Kirchen- und Schulwesen und gab dem Rate das Kirchenpatronat. Das 16. Jahrhundert<br />
brachte wirtschaftlich keinen Fortschritt, der dreißigjährige Krieg einen schweren<br />
Rückschlag, aber unter dem Großen Kurfürsten begann ein langsamer Aufstieg. Den aufgenommenen<br />
Hug eno t ten folgten 1689 und 1697 P f älzer und Sc hw eizer , so<br />
daß die Bevölkerung auf mehr als 20 000 Einwohner stieg. Friedrich Wilhelm I umgab die<br />
Stadt<br />
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